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   BayObLG, 19.01.2000 - 3Z BR 380/99   

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https://dejure.org/2000,2866
BayObLG, 19.01.2000 - 3Z BR 380/99 (https://dejure.org/2000,2866)
BayObLG, Entscheidung vom 19.01.2000 - 3Z BR 380/99 (https://dejure.org/2000,2866)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 3Z BR 380/99 (https://dejure.org/2000,2866)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 20 Abs. 2, § 30 Abs. 1, § 107

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstück; Erbschein; Gesamtberechtigte; Geschäftswert; Rücktrittsrecht; Verkehrswert ; Geschäftswertbeschwerde; Vormerkung; Ermessen

  • Judicialis

    BGB § 428; ; BGB § ... 883; ; KostO § 30; ; KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 14 Abs. 3 Satz 1; ; KostO § 31 Abs. 3 Satz 1; ; KostO § 31 Abs. 3 Satz 2; ; KostO § 31 Abs. 3 Satz 3; ; KostO § 20 Abs. 2; ; KostO § 107; ; KostO § 107 Abs. 3 Satz 1; ; KostO § 107 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 567 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 20 Abs. 2, § 30 Abs. 1, § 107
    Wertberechnung bei Grundbucheintragung und Grundbuchberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 76 (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 20 Abs. 2, 30 Abs. 1, 107 KostO
    Geschäftswert bei Rückauflassungsvormerkung

Verfahrensgang

  • AG Schweinfurt - VI 1182/98
  • LG Schweinfurt - 22 T 257/99
  • BayObLG, 19.01.2000 - 3Z BR 380/99

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 82
  • FamRZ 2001, 113 (Ls.)
  • BayObLGZ 2000, 4
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57

    Widerspruch gegen Vormerkung

    Auszug aus BayObLG, 19.01.2000 - 3Z BR 380/99
    Zwar ist eine Vormerkung kein dingliches Recht, sondern nur ein mit gewissen dinglichen Wirkungen ausgestattetes Sicherungsmittel eigener Art zur Absicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Änderung der dinglichen Rechtslage (BGHZ 25, 16/23; Palandt/Bassenge BGB 59. Aufl. § 883 Rn. 2; MünchKomm/Wacke BGB 3. Aufl. § 883 Rn. 3).
  • BayObLG, 04.11.1976 - BReg. 1 Z 119/76

    Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zum Abschluss eines

    Auszug aus BayObLG, 19.01.2000 - 3Z BR 380/99
    Die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit unterliegt hingegen nicht der Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts (BayObLGZ 1976, 281/284; BayObLG JurBüro 1988/91).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.1988 - L 13 An 80/87
    Auszug aus BayObLG, 19.01.2000 - 3Z BR 380/99
    Daß die Übergeber letztlich auf ihr Rücktrittsrecht verzichtet haben, ist jedoch für die Bewertung ohne Bedeutung, da ausschließlich auf den Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen ist (§ 107 Abs. 2 KostO; vgl. BayObLG Rpfleger 1984, 19 und FamRZ 1989, 102 je m. w. N.).
  • BayObLG, 23.09.1983 - 1 Z 25/83
    Auszug aus BayObLG, 19.01.2000 - 3Z BR 380/99
    Daß die Übergeber letztlich auf ihr Rücktrittsrecht verzichtet haben, ist jedoch für die Bewertung ohne Bedeutung, da ausschließlich auf den Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen ist (§ 107 Abs. 2 KostO; vgl. BayObLG Rpfleger 1984, 19 und FamRZ 1989, 102 je m. w. N.).
  • OLG Köln, 12.12.2005 - 2 Wx 39/05

    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens betr. die Einziehung eines ausschließlich

    Die Bestimmung enthält eine Privilegierung des Kostenschuldners, wenn außer einem Grundstück andere Nachlassgegenstände vorhanden sind, der Erbschein aber nur zu Berichtigung des Grundbuches erforderlich ist (BayObLG, FGPrax 2000, 82; Rohs/Wedewer, KostO, Stand August 2005, § 107 Rn. 2).
  • BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 333/00

    Anwendung des § 20 Abs. 2 KostO auf ein Ankaufsrecht in Form eines

    Diese Vorschrift ist beim Ankaufsrecht, das in der Kostenordnung nicht ausdrücklich erwähnt wird, jedenfalls dann entsprechend anzuwenden, wenn das Ankaufsrecht in seiner konkreten Ausgestaltung mit den in der Vorschrift genannten Rechten vergleichbar ist (st. Rspr. des Senats, BayObLGZ 1975, 450 und 1992, 171/174; JurBüro 1997, 378 und 1998, 489; BayObLGZ 2000, 4/7).
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