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   BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 8/95   

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https://dejure.org/1995,2331
BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 8/95 (https://dejure.org/1995,2331)
BayObLG, Entscheidung vom 16.03.1995 - 2Z BR 8/95 (https://dejure.org/1995,2331)
BayObLG, Entscheidung vom 16. März 1995 - 2Z BR 8/95 (https://dejure.org/1995,2331)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 19, 22, 23
    Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch; Voraussetzungen für die Löschung einer Auflassungsvormerkung; Nachweis der Rechtsstellung eines Testamentvollstreckers gegenüber dem Grundbuchamt; Wirksamkeit einer Verfügung eines Testamentvollstreckers; Geltendmachung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 19, § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 1
    Löschung einer zugunsten eines Erblassers eingetragenen Rückauflassungsvormerkung durch den Testamentsvollstrecker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1996, 20
  • FamRZ 1996, 111
  • Rpfleger 1995, 452
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 08.10.1990 - 15 W 194/90

    Entgeltlichkeit einer Grundstücksveräußerung der befreiten Vorerbin

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 8/95
    Unentgeltlichkeit liegt dann vor, wenn der Verminderung des Nachlasses eine entsprechende Gegenleistung nicht gegenübersteht und der Testamentsvollstrecker die Unzulänglichkeit der Gegenleistung kennt oder hätte kennen müssen (BGH NJW 1963, 1613/1614; 1991, 842; BayObLG Rpfleger 1988, 525; OLG Hamm Rpfleger 1991, 59 ).

    Der Nachweis ist zwar nicht in der Form des § 29 Abs. 1 GBO zu führen, da er, worauf die Rechtsprechung hinweist, in der Regel nicht in dieser Form geführt werden kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 587; OLG Hamm Rpfleger 1991, 59 ).

  • BGH, 26.03.1992 - V ZB 16/91

    Wirksamwerden vormerkungswidriger Verfügung - Grundbuchberichtigung bei Tod des

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 8/95
    Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 26.3.1992 (BGHZ 117, 390/393 = Rpfleger 1992, 287/288) zur Eintragung eines Löschungserleichterungsvermerks nach § 23 Abs. 2 GBO ausführt, kann die Sicherung der Erben des Berechtigten gerade für den Fall beabsichtigt sein, daß Rückübereignungsansprüche zu Lebzeiten des Berechtigten entstanden, aber noch nicht erfüllt sind.

    Der Bundesgerichtshof, dem der Senat die Sache zur Entscheidung vorgelegt hat, hat sich dieser Ansicht nicht angeschlossen (BGHZ 117, 390/393 = Rpfleger 1992, 287/288).

  • BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 2 Z 4/89

    Erklärung der Auflassung durch einen Testamentsvollstrecker und Nachweis der

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 8/95
    (3) Die Verfügung des Testamentsvollstreckers kann jedoch auch bei einer unentgeltlichen Verfügung wirksam sein, wenn der Erbe der Verfügung zustimmt (BGHZ 57, 84/87; BayObLG NJW-RR 1989, 587).

    Der Nachweis ist zwar nicht in der Form des § 29 Abs. 1 GBO zu führen, da er, worauf die Rechtsprechung hinweist, in der Regel nicht in dieser Form geführt werden kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 587; OLG Hamm Rpfleger 1991, 59 ).

  • BGH, 15.05.1963 - V ZR 141/61
    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 8/95
    Unentgeltlichkeit liegt dann vor, wenn der Verminderung des Nachlasses eine entsprechende Gegenleistung nicht gegenübersteht und der Testamentsvollstrecker die Unzulänglichkeit der Gegenleistung kennt oder hätte kennen müssen (BGH NJW 1963, 1613/1614; 1991, 842; BayObLG Rpfleger 1988, 525; OLG Hamm Rpfleger 1991, 59 ).
  • BGH, 24.10.1990 - IV ZR 296/89

    Vergleich als unentgeltliche Verfügung

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 8/95
    Unentgeltlichkeit liegt dann vor, wenn der Verminderung des Nachlasses eine entsprechende Gegenleistung nicht gegenübersteht und der Testamentsvollstrecker die Unzulänglichkeit der Gegenleistung kennt oder hätte kennen müssen (BGH NJW 1963, 1613/1614; 1991, 842; BayObLG Rpfleger 1988, 525; OLG Hamm Rpfleger 1991, 59 ).
  • BGH, 29.04.1954 - IV ZR 152/53

    Testamentsvollstreckung für Vermächtnis

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 8/95
    (2) Der Testamentsvollstrecker, der nicht Vertreter oder Beauftragter des Erben ist, sondern das ihm zugewiesene Amt aus eigenem Recht, aber im fremden Interesse selbständig ausübt (RG 138, 136; BGH NJW 1954, 1036), ist auch in der Verfügung über eine im Grundbuch eingetragene Vormerkung nur nach der Vorschrift des § 2205 Satz 3 BGB .
  • OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 52/93

    Löschungserleichterung bei Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 8/95
    Aus dieser Entscheidung folgt, daß bei der Vormerkung Rückstände nicht denkbar sind und § 23 Abs. 1 GBO somit auf die Vormerkung nicht anwendbar ist (vgl. nunmehr BayObLG MittBayNot 1994, 539/540; Streuer.Rpfleger 1994, 346/347 in Anmerkung zu OLG Köln Rpfleger 1994, 345, 346).
  • BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71

    Schenkungen des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 8/95
    (3) Die Verfügung des Testamentsvollstreckers kann jedoch auch bei einer unentgeltlichen Verfügung wirksam sein, wenn der Erbe der Verfügung zustimmt (BGHZ 57, 84/87; BayObLG NJW-RR 1989, 587).
  • BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 19/88

    Voraussetzungen für die Löschung des Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 8/95
    Unentgeltlichkeit liegt dann vor, wenn der Verminderung des Nachlasses eine entsprechende Gegenleistung nicht gegenübersteht und der Testamentsvollstrecker die Unzulänglichkeit der Gegenleistung kennt oder hätte kennen müssen (BGH NJW 1963, 1613/1614; 1991, 842; BayObLG Rpfleger 1988, 525; OLG Hamm Rpfleger 1991, 59 ).
  • BayObLG, 01.08.1991 - BReg. 2 Z 96/91

    Zur Eintragungsfähigkeit einer Löschungserleichterung bei

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 8/95
    Der Senat hat früher im Rahmen einer Entscheidung zu § 23 Abs. 2 GBO und für den Fall, daß die Vormerkung, nicht der gesicherte Anspruch auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt ist, angenommen, die Bestimmung des § 23 Abs. 2 GBO sei auch auf die schwächere Vormerkungsberechtigung entsprechend anwendbar, Rückstände von Leistungen lägen in dem zu Lebzeiten den Berechtigten entstandenen, aber nicht mehr erfüllten und auf die Erben übergegangenen Eigentumsverschaffungsanspruch (BayObLGZ 1991, 288 ff.).
  • BayObLG, 20.10.1994 - 2Z BR 96/94

    Löschungserleichterung bei Rückauflassungsvormerkung

  • BGH, 16.10.1974 - IV ZR 85/73

    Voraussetzungen für die Erfüllung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs -

  • OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 72/11

    Grundbuchverfahren: Ausscheiden eines Grundstücks aus der Nacherbfolge;

    Insoweit wird er sich dem Grundbuchamt gegenüber durch Vorlage des Testamentsvollstreckerzeugnisses in Urschrift oder Ausfertigung - ersatzweise durch Vorlage der öffentlich beurkundeten Verfügung von Todes wegen nebst Eröffnungsniederschrift und Nachweis der Amtsannahme durch ein Zeugnis des Nachlassgerichts (vgl. Demharter § 35 Rn. 63) - ausweisen können (vgl. BayObLGZ 1990, 87 f.; BayObLG DNotZ 1996, 20).

    Dem Grundbuchamt ist dann aber nachzuweisen, dass das Grundbuch unrichtig ist und die Abgabe der Löschungsbewilligung somit im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung liegt (zu allem BayObLG DNotZ 1996, 20).

    c) Für den Nachweis negativer Umstände, der in der Form des § 29 Abs. 1 GBO regelmäßig schwierig zu erbringen ist (siehe BayObLG NJW-RR 1989, 587; OLG Hamm Rpfleger 1991, 59; BayObLG DNotZ 1996, 20), lässt die Rechtsprechung in bestimmten Fallgruppen Beweiserleichterungen zu.

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat diese Möglichkeit in seiner Entscheidung vom 16.3.1995 (DNotZ 1996, 20/23 f.) nicht generell ausgeschlossen.

    Eine Löschung gemäß § 23 Abs. 1 GBO oder § 23 Abs. 2 GBO kommt nicht in Betracht (siehe zu allem BayObLG DNotZ 1996, 20; vgl. auch BGH FGPrax 1995, 225; BGHZ 117, 390 und Demharter § 23 Rn. 11).

  • OLG Hamm, 27.05.2016 - 15 W 209/16

    Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

    Dementsprechend geht die weitaus überwiegende Auffassung zu Recht dahin, dass der Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers nur durch ein in Urschrift oder Ausfertigung vorgelegtes Testamentsvollstreckerzeugnis geführt werden kann (vgl. etwa BayObLG Rpfleger 1995, 452; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdnr. 3462; Demharter, GBO, 29 Aufl., § 35, Rdnr. 60; Meikel/Krause, GBO, 11. Aufl., § 35 Rdnr. 176; BeckOK/GBO-Hügel, § 52, Rdnr. 62).
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