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   BayObLG, 14.07.1997 - 1Z BR 39/97   

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https://dejure.org/1997,3015
BayObLG, 14.07.1997 - 1Z BR 39/97 (https://dejure.org/1997,3015)
BayObLG, Entscheidung vom 14.07.1997 - 1Z BR 39/97 (https://dejure.org/1997,3015)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Juli 1997 - 1Z BR 39/97 (https://dejure.org/1997,3015)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2353; ZPO § 732, § 794 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erteilung einer Vollstreckungsklausel für einen vor dem Nachlassgericht beschlossenen gerichtlichen Vergleich; Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde; Vor dem Nachlassgericht geschlossener Vergleich als Vollstreckungstitel (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO); ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2353; ZPO § 732, § 794 Abs. 1 Nr.. 1
    Vergleichsabschluß vor Nachlaßgericht im Erbscheinverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1368
  • MDR 1997, 1031
  • FamRZ 1998, 35
  • Rpfleger 1998, 31
  • BayObLGZ 1997, 217
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 09.03.1995 - 2Z BR 10/95

    Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung eines Ordnungsmittels

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1997 - 1Z BR 39/97
    Der Rechtszug bestimmt sich daher nach den für die freiwillige Gerichtsbarkeit geltenden Regeln (BayObLGZ 1983, 14/17 und 1995, 114/115, ausdrücklich für den Fall der Erteilung der Vollstreckungsklausel BayObLG Report 1996, 48; vgl. auch BayObLGZ 1955, 8 und für Familiensachen OLG Hamburg FamRZ 1981, 980).
  • OLG Stuttgart, 22.11.1983 - 8 W 328/83

    Vergleich; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Verfahrensende; Erbscheinsverfahren;

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1997 - 1Z BR 39/97
    Dabei können auch Gegenstände mitgeregelt werden, die selbst nicht Verfahrensgegenstand sind, wie z.B. die Zahlung einer Abfindung oder die Auseinandersetzung des Nachlasses (vgl. OLG Stuttgart OLGZ 1984, 131).
  • OLG Hamburg, 29.06.1981 - 15 WF 89/81
    Auszug aus BayObLG, 14.07.1997 - 1Z BR 39/97
    Der Rechtszug bestimmt sich daher nach den für die freiwillige Gerichtsbarkeit geltenden Regeln (BayObLGZ 1983, 14/17 und 1995, 114/115, ausdrücklich für den Fall der Erteilung der Vollstreckungsklausel BayObLG Report 1996, 48; vgl. auch BayObLGZ 1955, 8 und für Familiensachen OLG Hamburg FamRZ 1981, 980).
  • BayObLG, 20.01.1983 - BReg. 2 Z 20/82
    Auszug aus BayObLG, 14.07.1997 - 1Z BR 39/97
    Der Rechtszug bestimmt sich daher nach den für die freiwillige Gerichtsbarkeit geltenden Regeln (BayObLGZ 1983, 14/17 und 1995, 114/115, ausdrücklich für den Fall der Erteilung der Vollstreckungsklausel BayObLG Report 1996, 48; vgl. auch BayObLGZ 1955, 8 und für Familiensachen OLG Hamburg FamRZ 1981, 980).
  • OLG München, 28.05.2020 - 31 Wx 126/20

    Nachlassbeschwerde - Vergleich im Erbscheinsverfahren ist kein Volltreckungstitel

    Der Vergleich vom 12.12.2017 dürfte - im Gegensatz zur Ansicht des Nachlassgerichts - schon gar kein Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO sein (BayObLG NJW-RR 1997, 1368).

    (1) Im Erbscheinsverfahren fehlt es jedoch an einer solchen materiellen Befugnis (BayObLGZ 1997, 217 Ulrici in: MüKoFamFG 3. Auflage § 36 Rn. 17; Krätzschel in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 11. Auflage § 34 Rn. 2).

  • KG, 16.09.2003 - 1 W 48/02

    Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde im Erbscheinsverfahren: Erstreckung eines

    Über die Erbenstellung selbst ist eine Einigung mit dinglicher Wirkung nicht möglich, da diese nur durch Gesetz oder durch eine (wirksame) letztwillige Verfügung begründet werden kann; nur über die Ausübung von die Erbfolge beeinflussenden Gestaltungsrechten wie die Ausschlagung der Erbschaft oder die Anfechtung von letztwilligen Verfügungen können sich die Beteiligten einigen (vgl. zu Vorstehendem BayObLGZ 1966, 233/236; 1991, 1/6; 1997, 217/220 = ZEV 1997, 461 m.Anm.Ott; OLG Stuttgart MDR 1984, 403; Jansen, FGG, 2. Aufl., Vorbem. §§ 8-18 Rdn. 80; Keidel/Meyer-Holz, a.a.O., Vorb §§ 8-18 Rdn. 24).
  • BayObLG, 01.10.2001 - 3Z BR 112/01

    Gegenstandswert des vom Nachlassgericht protokollierten Vergleichs - Löschung des

    Dieser ist zwar kein Verfahrensvergleich (vgl. dazu BayObLGZ 1997, 217/219 f.), weil er nach seinem Inhalt keine Auswirkungen auf das von Amts wegen unabhängig von einem Antrag zu betreibende Erbscheinseinziehungsverfahren hatte.
  • OLG Karlsruhe, 02.03.1998 - 11 Wx 6/98

    Form des Verschmelzungsvertrages und der Verschmelzungsbeschlüsse

    BayObLG, Beschluß vom 14.7.1997 - 1Z BR 39/97 = BayObLGZ 1997 Nr. 39 -, mitgeteilt von Johann Demharter, Richter am BayObLG Aus dem Tatbestand: Die Erblasserin war die Mutter des Beteiligten zu 1, ihres einzigen Kindes.
  • LG München I, 15.04.2021 - 5 HKO 14318/20

    Schadensersatz aus nichtigem Wettbewerbsverbot als steuerpflichtiges Einkommen

    Das Landgericht München I ist örtlich und sachlich zuständig, weil die gem. § 802 ZPO eine ausschließliche Zuständigkeit begründende Vorschrift des § 767 Abs. 1 ZPO auch für den Prozessvergleich als Titel zur Anwendung gelangt und demnach das Gericht zuständig ist, das den Titel geschaffen hat (vgl. BGH NJW 1980, 188, 189; BayObLG NJW-RR 1997, 1368, 1369 = FamRZ 1998, 35, 37 = MDR 1997, 1031).
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