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   BayObLG, 13.04.1982 - BReg. 1 Z 142/81   

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BayObLG, 13.04.1982 - BReg. 1 Z 142/81 (https://dejure.org/1982,14187)
BayObLG, Entscheidung vom 13.04.1982 - BReg. 1 Z 142/81 (https://dejure.org/1982,14187)
BayObLG, Entscheidung vom 13. April 1982 - BReg. 1 Z 142/81 (https://dejure.org/1982,14187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis fehlender Geschäftsfähigkeit (hier: bezüglich des Abschlusses eines Erbvertrags); Träger der Feststellungslast für alle die fehlende Geschäftsfähigkeit des Erblassers begründenden tatsächlichen Umstände in Nachlassverfahren; Grad der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 19.01.1967 - 1 W 3113/66
    Auszug aus BayObLG, 13.04.1982 - BReg. 1 Z 142/81
    Dabei hat es das Gutachten auf seinen sachlichen Gehalt, seine logische Schlüssigkeit und darauf geprüft, ob es von dem von ihm selbst für erwiesen erachteten Sachverhalt ausgegangen ist (BGH LM § 144 ZPO Nr. 4, § 411 ZPO Nr. 3, BayObLGZ 1958, 136/138; 1979, 256/262; KG OLGZ 1967, 87/88; vgl. BGH MDR 1982, 45).

    Sie kann bei besonders schwierigen Fragen (als welche die Beurteilung des Geisteszustandes in der Regel nicht anzusehen ist - BGH NJW 1962, 676 -) und nur in besonderen Fällen, etwa bei groben Mängeln des vorliegenden Gutachtens, Zweifeln an der Sachkunde des bisherigen Gutachters oder überlegenen Forschungsmitteln eines neuen Sachverständigen, in Betracht kommen (BGHZ 53, 245/258 f.; BGH Rpfleger 1980, 276; BayObLGZ 1971, 147; 1981 Nr. 54; der genannte Senatsbeschluß vom 22.10.1981 - BReg. 1 Z 64/81 - KG OLGZ 1967, 87; Keidel/Kuntze/Winkler § 15 FGG RdNr. 28 a).

    Widersprechende Gutachten zwingen nicht unbedingt zur Einholung eines Obergutachtens (KG OLGZ 1967, 87/88) und die Beteiligten haben darauf keinen Anspruch (Jansen § 15 FGG RdNr. 71).

  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
    Auszug aus BayObLG, 13.04.1982 - BReg. 1 Z 142/81
    Wer die Geschäftsunfähigkeit des Erblassers bei Abschluß des Erbvertrages behauptet, trägt ungeachtet des Amtsermittlungsgrundsatzes ( § 12 FGG , § 2358 Abs. 1 BGB ) letztlich die Feststellungslast für alle sie begründenden tatsächlichen Umstände (Staudinger RdNr. 2, Dittmann/Reimann/Bengel Testament und Erbvertrag RdNr. 1, je zu § 2275 BGB ; Palandt § 104 BGB Anm. 6; Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 102, 103, Jansen RdNr. 9, je zu § 12 FGG ; vgl. für die Testierfähigkeit: BayObLGZ 1979, 256/261).

    Die Tatsachenwürdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin nachgeprüft werden, ob die Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder gegen Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen haben, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachläßigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1976, 67/73 f.; 1979, 256/261; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 42, Jansen RdNr. 19, je zu § 27 FGG ).

    Dabei hat es das Gutachten auf seinen sachlichen Gehalt, seine logische Schlüssigkeit und darauf geprüft, ob es von dem von ihm selbst für erwiesen erachteten Sachverhalt ausgegangen ist (BGH LM § 144 ZPO Nr. 4, § 411 ZPO Nr. 3, BayObLGZ 1958, 136/138; 1979, 256/262; KG OLGZ 1967, 87/88; vgl. BGH MDR 1982, 45).

  • BayObLG, 06.08.1981 - BReg. 1 Z 39/81

    Zur Anmeldung der Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers und gleichzeitig

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1982 - BReg. 1 Z 142/81
    ..., gesetzlich vertretenen Beteiligten zu 2) ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG bereits aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1981, 266/267).

    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat das Landgericht, was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1981, 266/267), zutreffend bejaht; es hat dabei, wenn auch ohne näher darauf einzugehen, die Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 2) ohne Rechtsirrtum angenommen.

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1982 - BReg. 1 Z 142/81
    Sie kann bei besonders schwierigen Fragen (als welche die Beurteilung des Geisteszustandes in der Regel nicht anzusehen ist - BGH NJW 1962, 676 -) und nur in besonderen Fällen, etwa bei groben Mängeln des vorliegenden Gutachtens, Zweifeln an der Sachkunde des bisherigen Gutachters oder überlegenen Forschungsmitteln eines neuen Sachverständigen, in Betracht kommen (BGHZ 53, 245/258 f.; BGH Rpfleger 1980, 276; BayObLGZ 1971, 147; 1981 Nr. 54; der genannte Senatsbeschluß vom 22.10.1981 - BReg. 1 Z 64/81 - KG OLGZ 1967, 87; Keidel/Kuntze/Winkler § 15 FGG RdNr. 28 a).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1982 - BReg. 1 Z 142/81
    Damit kann er im Rechtsbeschwerdeverfahren keinen Erfolg haben (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1981, 30/37).
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1982 - BReg. 1 Z 142/81
    Hierbei ist es nicht erforderlich, daß das Beschwerdegericht sich mit allen möglicherweise in Betracht kommenden Umständen ausdrücklich auseinandersetzt; es genügt, wenn es alle wesentlichen, die Entscheidung tragenden Umstände würdigt und wenn sich daraus ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (BGHZ 3, 162/175; Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 11, 12 a, Jansen RdNr. 17, je zu § 25 FGG ).
  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1982 - BReg. 1 Z 142/81
    Die Tatsachenwürdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin nachgeprüft werden, ob die Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder gegen Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen haben, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachläßigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1976, 67/73 f.; 1979, 256/261; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 42, Jansen RdNr. 19, je zu § 27 FGG ).
  • BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80

    Auslegung einer Abfindungserklärung in einem Übergabevertrag

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1982 - BReg. 1 Z 142/81
    Damit kann er im Rechtsbeschwerdeverfahren keinen Erfolg haben (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1981, 30/37).
  • BGH, 28.06.1961 - V ZR 14/60
    Auszug aus BayObLG, 13.04.1982 - BReg. 1 Z 142/81
    Wenn das Landgericht danach aus eigener Überzeugung dem Ergebnis des Gutachtens gefolgt ist, wonach beim Erblasser, einer hypertymen Persönlichkeit, die im Mai 1978 erlittene Hirnkontusion weitgehend ausgeheilt gewesen sei, er im Februar 1980 einer Manie entsprechende Verhaltensauffälligkeiten aufgewiesen habe, für die Zwischenzeit von Herbst 1978 bis Februar 1980 jedoch grobe Abweichungen von früheren Verhaltensstilen nicht erkennbar geworden seien, so lag dies im Rahmen der ihm obliegenden tatrichterlichen Beweiswürdigung ( § 27 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO ; vgl. BGH NJW 1961, 2061; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 42, Jansen RdNrn. 19, 43 je zu § 27 FGG ).
  • OLG Braunschweig, 27.11.1979 - 2 U 175/79
    Auszug aus BayObLG, 13.04.1982 - BReg. 1 Z 142/81
    Die Notwendigkeit, sich für eines von mehreren nicht übereinstimmenden Gutachten zu entscheiden, wird dem Beschwerdegericht auch durch ein Obergutachten nicht abgenommen (BayObLG MDR 1980, 403 = Rpfleger 1980, 189 = ZSW 1980, 79; KG a.a.O.).
  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

  • BayObLG, 07.08.1973 - BReg. 1 Z 36/73
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