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   BayObLG, 12.07.2001 - 3Z BR 207/01   

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https://dejure.org/2001,9907
BayObLG, 12.07.2001 - 3Z BR 207/01 (https://dejure.org/2001,9907)
BayObLG, Entscheidung vom 12.07.2001 - 3Z BR 207/01 (https://dejure.org/2001,9907)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 3Z BR 207/01 (https://dejure.org/2001,9907)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Zwangsgeldfestsetzung; Registergericht; Fehler; Vorausgegangenes Verfahren

  • Judicialis

    FGG § 133 Abs. 1; ; FGG § 139

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 133 Abs. 1, § 139
    Beschwerde gegen eine Zwangsgeldfestsetzung des Registergerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 17 HKT 5786/01
  • BayObLG, 12.07.2001 - 3Z BR 207/01
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96

    Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts

    Auszug aus BayObLG, 12.07.2001 - 3Z BR 207/01
    Die gesetzte Frist von einem Monat war auch ausreichend, um bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (vgl. BGH WM 1997, 967/970) die Pflicht zu erfüllen, da es nur um eine einfache Anmeldung ging.
  • BayObLG, 10.03.1978 - BReg. 3 Z 39/77
    Auszug aus BayObLG, 12.07.2001 - 3Z BR 207/01
    Dies ist u.a. der Fall, wenn die vom Registergericht gesetzte Frist unangemessen kurz war und deshalb schuldlos versäumt wurde (vgl. BayObLGZ 1978, 54/59).
  • BayObLG, 02.09.2004 - 3Z BR 159/04

    Sofortige Beschwerde gegen Zwangsgeldfestsetzung und wiederholende Verfügung

    a) Nach § 133 Abs. 1 FGG ist ein Zwangsgeld festzusetzen, wenn es dem Beteiligten angedroht worden ist und dieser weder der gesetzlichen Verpflichtung, deren Erfüllung verlangt worden ist, genügt noch die Unterlassung durch Einspruch gerechtfertigt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 12.7. 2001, Az. 3Z BR 207/01).

    Die Aufforderung des Registergerichts vom 13.3.2003 entspricht Bestimmtheitsgrundsätzen (vgl. Senatsbeschluss vom 12.7.2001, Az. 3Z BR 207/01).

  • OLG Hamburg, 27.01.2011 - 11 W 4/11

    GmbH: Pflicht des Geschäftsführers zur Anmeldung der Änderung der

    Nach allgemeiner Auffassung kommt eine Prüfung der materiellen Voraussetzungen der im Zwangsgeldverfahren durchzusetzenden Handlungspflicht im Beschwerdeverfahren gegen die der Androhung nachfolgende Zwangsgeldfestsetzung demgegenüber nicht in Betracht (KG, Beschl. v. 9. März 1999, 1 W 8174/98, NJW-RR 1999, 1341 ff.; BayObLG, Beschl. v. 12. Juli 2001, 3Z BR 207/01, zit. n. juris [jew. zu § 139 Abs. 2 FGG]; Prütting/Helms/Maass, FamFG (2009), § 391 Rdn. 7; Bassenge/Roth/Walter, FamFG/RPflG, 12. Aufl. 2009, § 391 FamFG Rdn. 3; Bumiller/Harders, FamFG, 9. Aufl. 2009, § 391 Rdn. 4).
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