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   BayObLG, 11.05.2021 - 102 AR 65/21   

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https://dejure.org/2021,13561
BayObLG, 11.05.2021 - 102 AR 65/21 (https://dejure.org/2021,13561)
BayObLG, Entscheidung vom 11.05.2021 - 102 AR 65/21 (https://dejure.org/2021,13561)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Mai 2021 - 102 AR 65/21 (https://dejure.org/2021,13561)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GVG § 17a Abs. 2 S. 1, Abs. 4 S. 4, S. 5, Abs. 6, § ... 23a Abs. 2 Nr. 1; EGZPO § 9; ZPO § 36 Abs. 2; FamFG § 5 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 5, Abs. 2, § 113 Abs. 1 S. 2, § 271; FGG § 5, § 46, § 199 Abs. 1, Abs. 2 (idF bis zun 31.08.2009)
    Bestimmung des zuständigen Gerichts in Betreuungssachen

  • rewis.io

    FamFG, Verfahren, Verweisung, Bindungswirkung, Bestimmungsverfahren, Familiensachen, Gerichtsstandsbestimmung, Bestimmung, Stellungnahme, Betreuungsverfahren, Abgabe, Ausnahme, Aufenthaltsort, Ehesachen, von Amts wegen, keine Bindungswirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Für Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und ebenso für Verfahren in Familiensachen (mit Ausnahme von Ehesachen und Familienstreitsachen, für die in § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG auf die Zivilprozessordnung verwiesen wird), enthält § 5 FamFG eine ...

  • rechtsportal.de

    Bestimmung eines im Betreuungsverfahren zuständigen Gerichts; Negativer Kompetenzstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in Betreuungssachen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 1557
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 276/20

    Verweisung des Prozesskostenhilfeverfahrens an das Gericht des anderen Rechtswegs

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2021 - 102 AR 65/21
    Der Begriff "Rechtsstreit" in § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG ("... verweist den Rechtsstreit ...") meint nicht nur das Hauptsacheverfahren, sondern kann weitere vor-, nach- oder - wie hier - nebengelagerte Verfahren erfassen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2020, XII ZB 276/20, FamRZ 2021, 113 Rn. 20).
  • BGH, 26.10.2016 - XII ARZ 40/16

    Gerichtsstandbestimmung bei Abgabe einer Kindschaftssache aus wichtigem Grund

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2021 - 102 AR 65/21
    Für Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (und ebenso für Verfahren in Familiensachen - mit Ausnahme von Ehesachen und Familienstreitsachen, für die in § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG auf die Zivilprozessordnung verwiesen wird [vgl. dazu: BayObLG, Beschluss vom 15. Mai 2019, 1 AR 35/19, juris]) enthält § 5 FamFG eine abschließende Regelung der gerichtlichen Zuständigkeiten in Kompetenzkonflikten (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2016, XII ARZ 40/16, NJW-RR 2017, 1 Rn. 10).
  • BayObLG, 15.05.2019 - 1 AR 35/19

    Auskunftsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2021 - 102 AR 65/21
    Für Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (und ebenso für Verfahren in Familiensachen - mit Ausnahme von Ehesachen und Familienstreitsachen, für die in § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG auf die Zivilprozessordnung verwiesen wird [vgl. dazu: BayObLG, Beschluss vom 15. Mai 2019, 1 AR 35/19, juris]) enthält § 5 FamFG eine abschließende Regelung der gerichtlichen Zuständigkeiten in Kompetenzkonflikten (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2016, XII ARZ 40/16, NJW-RR 2017, 1 Rn. 10).
  • BayObLG, 06.07.2023 - 102 AR 135/23

    Zuständigkeitsbestimmung bei Vollstreckungsabwehrantrag gegen Unterhaltstitel

    a) Die Bestimmung des zuständigen Gerichts richtet sich vorliegend nach § 36 ZPO und nicht nach § 5 FamFG (zur Unzuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für Anträge nach dieser Bestimmung: BayObLG, Beschluss vom 11. Mai 2021, 102 AR 65/21, FamRZ 2021, 1557 [juris Rn. 15]).
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