Rechtsprechung
BayObLG, 08.07.1999 - 3Z BR 186/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde; Betreuungsverfahren; Bekanntmachung; Entscheidungsgründe; Prozeßkostenhilfe
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Nichtbekanntgabe der Gründe der Bestellung eines Betreuers
- Judicialis
FGG § 21; ; FGG § 29 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 29 Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 69a Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 69a Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 69g Abs. 5 Satz 1; ; FGG § 14; ; ZPO § 114
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 19 Abs. 1, § 69a Abs. 1
Zur Anordnung, dem Betroffenen die Gründe seiner Betreuung nicht bekannt zu machen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kelheim - XVII 153/95
- LG Regensburg, 07.06.1999 - 7 T 646/98
- BayObLG, 08.07.1999 - 3Z BR 186/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 583
- FamRZ 2000, 250
- BayObLGZ 1999, 191
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 21.01.1993 - 2Z BR 107/92
Sofortige Beschwerde; Weitere Beschwerde; Richter; Amtsgericht; Landgericht; …
Auszug aus BayObLG, 08.07.1999 - 3Z BR 186/99
Soweit das Landgericht die Entscheidung des Amtsgerichts über das Ablehnungsgesuch des Betroffenen bestätigt hat, ist die dagegen gerichtete weitere Beschwerde schon mangels Statthaftigkeit unzulässig (vgl. BayObLGZ 1993, 9;… Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 15 FGG Rn. 27).
- BayObLG, 16.05.2002 - 3Z BR 40/02
Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht
Die Zustellung muss an den Betroffenen persönlich erfolgen (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 583;… Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 69a FGG Rn. 2;… Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 69a Rn. 2).Da nach wie vor eine Gefährdung des Gesundheitszustandes beim Betroffenen zu befürchten ist, war von einer Bekanntgabe der Entscheidungsgründe an den Betroffenen abzusehen (§ 69a Abs. 1 Satz 2 FGG; BayObLG NJW-RR 2001, 583/584).
- OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 161/03
Absehen von der Bekanntgabe von Entscheidungsgründen an den Betroffenen in einem …
Diese Entscheidung erfordert eine sorgfältige Abwägung; das Recht des Betroffenen auf Gewährung des rechtlichen Gehörs darf nur dann eingeschränkt werden, wenn dies zur Abwendung erheblicher Nachteile für seine Gesundheit zwingend geboten ist ( BT-Drucks. 11/4528, S. 232; BayObLG FamRZ 2000, 250).Die für die Gesundheit des Betroffenen im Falle der Bekanntgabe zu erwartenden erheblichen Nachteile sind in dem notwendigen ärztlichen Zeugnis konkret darzulegen (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 250;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 69 a Rn. 3;… Bienwald, a.a.O., § 69 a FGG Rn. 7;… Damrau/ Zimmermann, a.a.O., § 69 a FGG Rn. 7;… HK-BUR/Hoffmann, § 69 a FGG Rn. 8).