Rechtsprechung
   BayObLG, 05.06.2003 - 3Z BR 54/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10225
BayObLG, 05.06.2003 - 3Z BR 54/03 (https://dejure.org/2003,10225)
BayObLG, Entscheidung vom 05.06.2003 - 3Z BR 54/03 (https://dejure.org/2003,10225)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 3Z BR 54/03 (https://dejure.org/2003,10225)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Frage der Anfechtbarkeit einer gem. §§ 55, 62 FGG nicht mehr abänderbaren Genehmigung des Rechtspflegers

  • Judicialis

    FGG § 55; ; FGG § 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 55 § 62
    Anfechtbarkeit einer gem. §§ 55 , 62 FGG nicht mehr abänderbaren Genehmigung des Rechtspflegers nach Änderung der Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung einer nach den §§ 55, 62 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) nicht mehr abänderbaren Genehmigung; Entscheidung des unzuständigen Gerichts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 220 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02

    Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren -

    Auszug aus BayObLG, 05.06.2003 - 3Z BR 54/03
    Zur Frage der Anfechtbarkeit einer gem. §§ 55, 62 FGG nicht mehr abänderbaren Genehmigung des Rechtspflegers, wenn vor Bekanntwerden der Rechtsprechung des Senats über die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts (BayObLGZ 2002, 208/212 = Rpfleger 2003, 82) nicht dieses Gericht, sondern der Vormundschaftsrichter über den Rechtsbehelf gegen den Vorbescheid entschieden hat.

    Dass entgegen der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLGZ 2002, 208/212 = Rpfleger 2003, 82) über das Rechtsmittel nicht das Landgericht, sondern der Vormundschaftsrichter sachlich entschieden hat, führt in der hier gegebenen besonderen Fallgestaltung nicht zu einer abweichenden Beurteilung.

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BayObLG, 05.06.2003 - 3Z BR 54/03
    Die Frage der Vereinbarkeit von §§ 62 und 55 FGG mit Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. hierzu BVerfG NJW 2000, 1709 und BGH Beschluss vom 19.3.2003 - XII ZB 121/01) stellt sich hier nicht, da die zuständige Rechtspflegerin vor der Genehmigung der Verfügung über das Grundstück gemäß § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB einen Vorbescheid erlassen hatte und dieser auf Rechtsmittel des Betroffenen durch eine richterliche Entscheidung überprüft und bestätigt worden war.
  • BGH, 19.03.2003 - XII ZB 121/01

    Abänderbarkeit der im Beschwerdeverfahren erfolgten, dem Vertragspartner

    Auszug aus BayObLG, 05.06.2003 - 3Z BR 54/03
    Die Frage der Vereinbarkeit von §§ 62 und 55 FGG mit Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. hierzu BVerfG NJW 2000, 1709 und BGH Beschluss vom 19.3.2003 - XII ZB 121/01) stellt sich hier nicht, da die zuständige Rechtspflegerin vor der Genehmigung der Verfügung über das Grundstück gemäß § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB einen Vorbescheid erlassen hatte und dieser auf Rechtsmittel des Betroffenen durch eine richterliche Entscheidung überprüft und bestätigt worden war.
  • OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Erteilung einer

    Auszug aus BayObLG, 05.06.2003 - 3Z BR 54/03
    Das gilt umso mehr, als das BVerfG sich nicht ausdrücklich zur Frage des Rechtszuges gegen einen Vorbescheid geäußert hat und das OLG Hamm (FamRZ 2001, 710) in einer frühen Entscheidung zu der einschlägigen Problemstellung die Ansicht vertreten hat, die Überprüfung des Vorbescheids durch den Richter des Amtsgerichts genüge den Anforderungen an eine sachliche Überprüfung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht