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   BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92   

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https://dejure.org/1992,2612
BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92 (https://dejure.org/1992,2612)
BayObLG, Entscheidung vom 04.06.1992 - 1Z BR 33/92 (https://dejure.org/1992,2612)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Juni 1992 - 1Z BR 33/92 (https://dejure.org/1992,2612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen Teilungsanordnung und Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ; Abgrenzung zwischen Bewilligung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses einer in der Ernennung liegende Auswahlentscheidung ; Anspruch auf Einziehung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1354
  • Rpfleger 1992, 424
  • Rpfleger 1993, 67
  • BayObLGZ 1992, 175
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92
    Die in der weiteren Beschwerde angeführten Gesichtspunkte sind nicht geeignet, die Auslegung der Verfügung durch das Landgericht in dem dem Rechtsbeschwerdegericht eröffneten Prüfungsrahmen (vgl. BayObLGZ 1988, 42/47) in Frage zu stellen.

    Dies folgt zum einen schon daraus, dass die Anordnung der Testamentsvollstreckung neben der Alleinerbeneinsetzung in der Regel nur in der Form der Dauervollstreckung einen Sinn ergibt (BGH NJW 1983, 2247/2248, BayObLGZ 1988, 42/47 je m.w.Nachw.).

  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 231/81

    Erfordernis der Zustimmung des Testamentsvollstreckers bei Änderung eines

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92
    Dies folgt zum einen schon daraus, dass die Anordnung der Testamentsvollstreckung neben der Alleinerbeneinsetzung in der Regel nur in der Form der Dauervollstreckung einen Sinn ergibt (BGH NJW 1983, 2247/2248, BayObLGZ 1988, 42/47 je m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 20.12.1985 - BReg. 1 Z 81/85

    Erbeinsetzung; Erbe; Nachlaß; Vermächtnis; Auflagen; Zuwendung; Grundstück;

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92
    Es bestehen auch keine Bedenken, in der Zuwendung der das wesentliche Vermögen des Erblassers bildenden Eigentumswohnung an die Beteiligte zu 1 deren Einsetzung als Alleinerbin zu sehen (§ 2087 BGB ; vgl. BayObLG FamRZ 1986, 728/731).
  • BayObLG, 12.02.1986 - BReg. 1 Z 78/85

    Aufgabenbeschränkung für Testamentsvollstrecker

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92
    Die Dauervollstreckung im Anschluß an die allgemeine Abwicklung des Nachlasses entspricht auch dem vom Landgericht festgestellten Willen des Erblassers (BayObLGZ 1986, 34/38).
  • KG, 07.03.1991 - 1 W 3124/88

    Anmeldung; Anmeldungsbefugnis; Testamentsvollstrecker; Handelsregister;

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92
    cc) Das Landgericht hat jedoch jedenfalls übersehen, dass die vom Erblasser angeordnete Dauervollstreckung - einschließlich des besonderen Endzeitpunkts im Sinne des § 2210 Satz 2 BGB - in das Testamentsvollstreckerzeugnis aufgenommen werden muss (§ 2368 Abs. 1 , § 2209 BGB ), weil für den Umfang der Befugnisse des Testamentsvollstreckers nach Erteilung eines Zeugnisses allein dieses maßgeblich ist (KG OLGZ 1991, 261/267; MünchKomm/Brandner BGB 2. Aufl. § 2368 Rn. 9; Haegele/Winkler, Der Testamentsvollstrecker 10. Aufl. Rn. 691).
  • BayObLG, 25.06.1985 - BReg. 1 Z 25/85

    Unterscheidung; Erbfälle; Testamentsvollstreckung; Testament; Anordnung

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92
    Zwar kann in der Bewilligung der Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses auch die Ernennung zum Testamentsvollstrecker liegen (BayObLGZ 1985, 233/239; 1987, 46/48), wie das Landgericht ausführt; dies kann aber nur gelten, wenn in der Bewilligung des Zeugnisses eine Ernennungsentscheidung des Nachlassgerichts gemäß § 2200 BGB liegt oder den Umständen nach mindestens liegen kann (BayObLGZ 1987, 46/48).
  • BayObLG, 05.02.1987 - BReg. 1 Z 60/86

    Sofortige Beschwerde gegen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92
    Zwar kann in der Bewilligung der Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses auch die Ernennung zum Testamentsvollstrecker liegen (BayObLGZ 1985, 233/239; 1987, 46/48), wie das Landgericht ausführt; dies kann aber nur gelten, wenn in der Bewilligung des Zeugnisses eine Ernennungsentscheidung des Nachlassgerichts gemäß § 2200 BGB liegt oder den Umständen nach mindestens liegen kann (BayObLGZ 1987, 46/48).
  • BayObLG, 21.02.1962 - BReg. 1 Z 85/61

    Ablehnung von Erbscheinsanträgen; Testamentsauslegung bei Mehrzahl von Erben;

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92
    Denn eine Schlechterstellung in diesem Sinn kann sich immer nur aus dem Entscheidungssatz, nicht aber daraus ergeben, dass nach den Gründen der Entscheidung sich die Rechtsposition des Rechtsmittelführers ungünstiger darstellt (BayObLGZ 1962, 47/55; Keidel/Kahl § 19 Rn. 121).
  • BayObLG, 28.10.1958 - BReg. 1 Z 24/58
    Auszug aus BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92
    Aus dem Beschluss des Senats vom 28.Oktober 1958 (BayObLGZ 1958, 299/305) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • OLG Zweibrücken, 06.10.1997 - 3 W 166/97

    Formvorschriften beim Testament

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  • OLG Hamm, 18.09.1995 - 15 W 248/95

    Vorbehalt der Anordnung von Testamentsvollstreckung für den Vertragserben

    § 81 Abs. 1 FGG ist nicht einschlägig (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 1354, 1355).
  • BayObLG, 28.09.1995 - 1Z BR 98/95

    Auslegung eines Testaments als Anordnung der Testamentsvollstreckung in Form der

    aa) Bei der Ernennung eines Testamentsvollstreckers ist eine bestimmte Ausdrucksweise und daher insbesondere der Gebrauch des Ausdrucks "Testamentsvollstrecker" nicht erforderlich (vgl. BayObLGZ 1992, 175, 178).
  • OLG Zweibrücken, 30.06.1999 - 3 W 124/99

    Rechtmäßigkeit der Ernennung zum Testamentsvollstrecker, wenn im nachhinein eine

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