Rechtsprechung
   BayObLG, 02.11.1982 - BReg. 1 Z 62/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3847
BayObLG, 02.11.1982 - BReg. 1 Z 62/82 (https://dejure.org/1982,3847)
BayObLG, Entscheidung vom 02.11.1982 - BReg. 1 Z 62/82 (https://dejure.org/1982,3847)
BayObLG, Entscheidung vom 02. November 1982 - BReg. 1 Z 62/82 (https://dejure.org/1982,3847)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,3847) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Erbscheins; Einziehung des Erbscheins; Beeinträchtigung der Rechte der im Erbvertrag vertragsmäßig bedachten gesetzlichen Erben der Erblasserin ; Einsetzung als Schlusserben; Auslegung einer letztwilligen Verfügung; Vorliegen einer bindenden Erbeinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 11
  • Rpfleger 1983, 70
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 02.11.1982 - BReg. 1 Z 62/82
    Bei seiner Entscheidung über die Einziehung muß sich das Nachlaßgericht - im Beschwerdeverfahren das an seine Stelle tretende Beschwerdegericht (BayObLGZ 1966, 435/440; 1976, 67/72) - in die Lage versetzen, als hätte es über die Erteilung des Erbscheins zu befinden; es hat ihn also einzuziehen, wenn es ihn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr erteilen dürfte, falls es jetzt über die Erteilung zu entscheiden hätte (BGH a.a.O.; BayObLGZ 1977, 59/61 f.).

    Diese aber kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin überprüft werden, ob die Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht, bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 12 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder gegen Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen haben, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1976, 67/73 f.; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 42, Jansen RdNr. 19, je zu § 27 FGG ).

    Es ist also der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (RGZ 70, 391/394; BayObLGZ 1967, 1/6; 1976, 67/75).

    Dazu muß der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BGH LM § 133 [B] BGB Nr. 1; BayObLGZ 1976, 67/75).

  • BGH, 08.01.1958 - IV ZR 219/57

    Bindung durch Erbvertrag

    Auszug aus BayObLG, 02.11.1982 - BReg. 1 Z 62/82
    Das Landgericht ist ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, daß hier - mangels Eindeutigkeit (vgl. BGH WPM 1971, 54; BayObLGZ 1981, 79/81 m.Nachw.) - durch Auslegung ermittelt werden muß, ob es sich bei der Schlußerbeneinsetzung im Erbvertrag um eine vertragsmäßige ( § 2278 BGB ) und damit die Erblasserin bindende ( § 2289 Abs. 1 BGB ) oder aber um eine einseitige ( § 2299 BGB ), von der Erblasserin widerrufliche letztwillige Verfügung handelt (vgl. BGHZ 26, 204/208; BayObLGZ 1961, 206/209 f.; Palandt BGB § 2299 Anm. 1 a.E., § 2084 Anm.6, je m.Nachw.; Coing NJW 1958, 689/690 f.; Siebert in Festschrift für Hedemann S. 237/248).

    Ein solcher Vorbehalt müßte außerdem entweder ausdrücklich oder doch wenigstens so deutlich in dem Erbvertrag selbst zum Ausdruck kommen, daß er aus der Urkunde durch Auslegung entnommen werden könnte (BGHZ 26, 204/210; BayObLGZ 1961, 206/210); dies trifft jedoch hier nicht zu.

  • BayObLG, 29.06.1961 - BReg. 1 Z 13/61

    Wirksamkeit eines nach einem notariellen Ehevertrag und Erbvertrag erstellten

    Auszug aus BayObLG, 02.11.1982 - BReg. 1 Z 62/82
    Das Landgericht ist ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, daß hier - mangels Eindeutigkeit (vgl. BGH WPM 1971, 54; BayObLGZ 1981, 79/81 m.Nachw.) - durch Auslegung ermittelt werden muß, ob es sich bei der Schlußerbeneinsetzung im Erbvertrag um eine vertragsmäßige ( § 2278 BGB ) und damit die Erblasserin bindende ( § 2289 Abs. 1 BGB ) oder aber um eine einseitige ( § 2299 BGB ), von der Erblasserin widerrufliche letztwillige Verfügung handelt (vgl. BGHZ 26, 204/208; BayObLGZ 1961, 206/209 f.; Palandt BGB § 2299 Anm. 1 a.E., § 2084 Anm.6, je m.Nachw.; Coing NJW 1958, 689/690 f.; Siebert in Festschrift für Hedemann S. 237/248).

    Ein solcher Vorbehalt müßte außerdem entweder ausdrücklich oder doch wenigstens so deutlich in dem Erbvertrag selbst zum Ausdruck kommen, daß er aus der Urkunde durch Auslegung entnommen werden könnte (BGHZ 26, 204/210; BayObLGZ 1961, 206/210); dies trifft jedoch hier nicht zu.

  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 02.11.1982 - BReg. 1 Z 62/82
    Dafür genügt es, wenn die Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (BGHZ 40, 54/56 f.; BayObLGZ 1966, 233/236; 1982, 59/63; OLG Hamm JMBlNRW 1956, 246; OLG Celle NdsRpfl 1962, 203; KG NJW 1963, 766/768; Staudinger BGB 12. Aufl. RdNr. 14 und 15; Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. RdNr. 8, BGB-RGRK 12. Aufl. RdNr. 1, Palandt BGB 41. Aufl. Anm. 2, je zu § 2361 BGB ; Keidel/Kuntze/Winkler und Jansen, je RdNr. 13 zu § 84 FGG ).

    Die Ermittlungen sind nur soweit auszudehnen, bis der entscheidungserhebliche Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist; sie sind dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1979, 256/261 f. m.Nachw.).

  • BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80

    Auslegung einer Abfindungserklärung in einem Übergabevertrag

    Auszug aus BayObLG, 02.11.1982 - BReg. 1 Z 62/82
    Die Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 1) ( § 20 Abs. 1 , § 29 Abs. 4 FGG ) ergibt sich bereits aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (vgl. BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1973, 188/189; 1981, 30/32 und 266/267); sie folgt ferner auch daraus, daß durch die angefochtene Entscheidung das von ihm in Anspruch genommene testamentarische Erbrecht ( §§ 1922, 1937 BGB ) beeinträchtigt wird (BGH StAZ 1975, 41; BayObLGZ 1973, 224/226).

    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat das Landgericht, was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1980, 215/217; 1981, 30/32), zutreffend bejaht.

  • BayObLG, 11.04.1980 - BReg. 1 Z 20/80

    Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments; Zusammenfassung zweier

    Auszug aus BayObLG, 02.11.1982 - BReg. 1 Z 62/82
    Ebenso brauchte das Landgericht - entgegen der Meinung der Rechtsbeschwerde - aus der Tatsache der Errichtung des Testaments vom 10.2.1967 durch die Erblasserin nicht zu schließen, daß die Schlußerbeneinsetzung im Erbvertrag von den Eheleuten M. nicht als vertragsmäßige Verfügung gewollt gewesen sei; die Errichtung eines späteren einseitigen Testaments ist kein hinreichender Beweis für die fehlende Vertragsmäßigkeit einer in einem früheren Erbvertrag getroffenen Verfügung (vgl. Senatsbeschluß vom 11.4.1980 - BReg. 1 Z 20/80; BayObLG Recht 1919 Nr. 611; Brand/Kleef Nachlaßsachen 2. Aufl. S. 183).
  • BGH, 12.10.1960 - V ZR 65/59
    Auszug aus BayObLG, 02.11.1982 - BReg. 1 Z 62/82
    Das Landgericht konnte diese von ihm festgestellten Tatsachen als genügende Anhaltspunkte dafür ansehen, daß die Lebenserfahrung, nach welcher in der Regel bei gegenseitigen Erbverträgen von kinderlosen Ehegatten Verfügungen zugunsten der Verwandten des anderen Ehegatten vertragsmäßig, solche zugunsten der eigenen Verwandten jedoch nur einseitig getroffen sind (vgl. BGH NJW 1961, 120), hier nach dem von ihm festgestellten, gemäß § 133 BGB maßgeblichen wirklichen Willen der Testatoren gerade nicht zutrifft.
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BayObLG, 02.11.1982 - BReg. 1 Z 62/82
    Die Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 1) ( § 20 Abs. 1 , § 29 Abs. 4 FGG ) ergibt sich bereits aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (vgl. BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1973, 188/189; 1981, 30/32 und 266/267); sie folgt ferner auch daraus, daß durch die angefochtene Entscheidung das von ihm in Anspruch genommene testamentarische Erbrecht ( §§ 1922, 1937 BGB ) beeinträchtigt wird (BGH StAZ 1975, 41; BayObLGZ 1973, 224/226).
  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
    Auszug aus BayObLG, 02.11.1982 - BReg. 1 Z 62/82
    Die Ermittlungen sind nur soweit auszudehnen, bis der entscheidungserhebliche Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist; sie sind dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1979, 256/261 f. m.Nachw.).
  • RG, 11.03.1909 - IV 304/08

    Kann die Erbeseinsetzung der gesetzlichen Erben wegen Irrtums über den Kreis der

    Auszug aus BayObLG, 02.11.1982 - BReg. 1 Z 62/82
    Es ist also der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (RGZ 70, 391/394; BayObLGZ 1967, 1/6; 1976, 67/75).
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81

    Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines

  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
  • BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76
  • BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 1 Z 56/80

    Verfahrensfehler; Persönliche Anhörung; Akte; Zielrichtung; Gefährdung;

  • BayObLG, 11.07.1973 - BReg. 1 Z 2/73

    Vormundschaftsgericht; Genehmigung; Ausschluß; Abänderungsbefugnis; Aufschiebende

  • BayObLG, 03.09.1981 - BReg. 1 Z 56/81
  • BayObLG, 07.08.1973 - BReg. 1 Z 36/73
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht