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   BayObLG, 02.10.1992 - 1Z AR 118/92   

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https://dejure.org/1992,5508
BayObLG, 02.10.1992 - 1Z AR 118/92 (https://dejure.org/1992,5508)
BayObLG, Entscheidung vom 02.10.1992 - 1Z AR 118/92 (https://dejure.org/1992,5508)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Oktober 1992 - 1Z AR 118/92 (https://dejure.org/1992,5508)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit für die Erteilung eines Teilerbscheins; Ansprüche, die die Zuständigkeit für die Erbscheinserteilung begründen können

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Schweinfurt - VI 212/84
  • BayObLG, 02.10.1992 - 1Z AR 118/92

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 368
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.01.1991 - AR 1 Z 89/90

    Örtliche Zuständigkeit eines Nachlassgerichts; Belegenheit von Forderungen;

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1992 - 1Z AR 118/92
    Die Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 5 Abs. 1 FGG sind gegeben (vgl. BayObLGZ 1991, 6/7).

    Insoweit können die Grundsätze gelten, die für Ansprüche aus dem Lastenausgleichsgesetz von der Rechtsprechung herangezogen wurden (BayObLGZ 1991, 6/8 m.w.Nachw.).

    Soweit dieses seine Zuständigkeit unter Hinweis auf einen Senatsbeschluss vom 4.1.1991 (BayObLGZ 1991, 6 ff.) verneint, wurde über einen anders gelagerten Fall entschieden.

  • BayObLG, 26.02.1991 - AR 1 Z 24/91

    Örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1992 - 1Z AR 118/92
    Soweit das Nachlassgericht Schweinfurt eine weitere Senatsentscheidung (vom 26.2.1991 = FamRZ 1991, 992) heranzieht, hat der Senat zwar über einen vergleichbaren Fall entschieden, in dem mehrere Miterben nacheinander bei verschiedenen Nachlassgerichten gemeinschaftliche Teilerbscheine beantragt und zum Teil erhalten hatten.

    Beantragen mehrere Miterben nacheinander die Erteilung von gemeinschaftlichen Teilerbscheinen bei verschiedenen Nachlassgerichten, so handelt es sich in der Regel nicht um eine einheitliche Sache im Sinn von § 4 FGG , sondern um verschiedene Sachen (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 992; Jansen FGG 2.Aufl. § 4 Rn.4).

  • OLG Frankfurt, 02.02.1995 - 20 W 36/95

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; Einzelverrichtung; Vormundschaftsgericht;

    Jedes der beiden Amtsgerichte, von denen eines das für die Entscheidung über den Antrag vom 10.11.1994 auf Erteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung (§§ 1643 Abs. 1, 1822 Nr. 1 BGB) örtlich zuständige Gericht ist (§§ 43 Abs. 1, 36 FGG), erachtet nicht sich, sondern jeweils das andere für örtlich zuständig, ohne daß eines von ihnen durch seinen Vorgriff die Zuständigkeit des anderen für die Bescheidung des Antrags der Mutter gemäß § 4 FGG ausgeschlossen hat (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 368; Bassenge/Herbst a.a.O. FGG § 5 Anm. 1 a aa).
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