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   BayObLG, 02.03.2000 - 1Z BR 6/00   

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https://dejure.org/2000,7169
BayObLG, 02.03.2000 - 1Z BR 6/00 (https://dejure.org/2000,7169)
BayObLG, Entscheidung vom 02.03.2000 - 1Z BR 6/00 (https://dejure.org/2000,7169)
BayObLG, Entscheidung vom 02. März 2000 - 1Z BR 6/00 (https://dejure.org/2000,7169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einleitung eines Verfahrens zur Vermittlung der Nachlassauseinandersetzung; Tätigwerden des Nachlassgerichts im Rahmen der Erbenermittlung von Amts wegen; Beschwerdeberechtigung gegen ablehnende Verfügungen des Nachlassgerichts; Verfahren zur Errichtung eines Inventars; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Nachlassgerichts außerhalb eines gesetzlich geregelten anhängigen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 40
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2000 - 1Z BR 6/00
    Es liegt nicht nur ein (nicht anfechtbares, vgl. BayObLGZ 1993, 82/88 und Keidel/Kahl aaO) Untätigbleiben des Gerichts vor.
  • BayObLG, 10.03.1997 - 1Z BR 55/97

    Entscheidung des Nachlaßgerichts über Testamentsanfechtung erst im

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2000 - 1Z BR 6/00
    Eine sachliche Prüfung, ob die Anfechtung begründet ist, war für das Nachlaßgericht nicht veranlaßt, da diese für ein vor ihm anhängiges Verfahren nicht von Bedeutung war (Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2081 Rn. 5; vgl. auch BayObLG FamRZ 1997, 1179/1180).
  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93

    Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2000 - 1Z BR 6/00
    Die für die Geschäftswertfestsetzungen im ersten Rechtszug maßgeblichen Vorschriften können als Anhaltspunkte für die Schätzung herangezogen werden (BayObLGZ 1993, 115/117).
  • BayObLG, 19.04.1963 - BReg. 1 Z 155/62
    Auszug aus BayObLG, 02.03.2000 - 1Z BR 6/00
    c) Soweit in den Anträgen des Beteiligten zu 2 in der Rechtsbeschwerdeinstanz ein neuer, durch das Beschwerdegericht nicht behandelter Verfahrensgegenstand liegt, hat dieser im Verfahren der weiteren Beschwerde außer Betracht zu bleiben (BayObLGZ 1963, 105/106).
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