Rechtsprechung
BayObLG, 02.02.1999 - 1Z BR 143/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins; Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Verfügung in einem Testament; Auslegung von Testamenten und Geltung des Willens des Erblassers; Belohnung des Erben für langjährige Pflege; Anhörung des beurkundenden Notars; Bestimmung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit einer Zuwendung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung durch Vermächtnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Zuwendung eines unbestimmten Geldbetrages unwirksam
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Vermächtnis - Kann ein Dritter die Leistung bestimmen?
Verfahrensgang
- AG Kaufbeuren - VI 369/97
- LG Kempten, 15.07.1998 - 4 T 73/98
- BayObLG, 02.02.1999 - 1Z BR 143/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 946
- FamRZ 1999, 1386
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Auszug aus BayObLG, 02.02.1999 - 1Z BR 143/98
Denn im Rahmen der Amtsermittlungspflicht (§ 2358 Abs. 1 BGB , § 12 FGG ) darf von einer weiteren Sachaufklärung nur abgesehen werden, wenn von ihr ein sachdienliches Ergebnis nicht zu erwarten ist (BGHZ 40, 54/57 und BayObLG NJW-RR 1997, 7/8). - BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe
Auszug aus BayObLG, 02.02.1999 - 1Z BR 143/98
Denn im Rahmen der Amtsermittlungspflicht (§ 2358 Abs. 1 BGB , § 12 FGG ) darf von einer weiteren Sachaufklärung nur abgesehen werden, wenn von ihr ein sachdienliches Ergebnis nicht zu erwarten ist (BGHZ 40, 54/57 und BayObLG NJW-RR 1997, 7/8). - BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91
Wirksamkeit der Anfechtung einer erbvertraglichen Verfügung wegen Irrtums der …
Auszug aus BayObLG, 02.02.1999 - 1Z BR 143/98
Ist im Einzelfall ein abweichender Wille des Erblassers feststellbar, so hat dieser Vorrang (vgl. zu allem BayObLG FamRZ 1989, 325/326 und 1992, 862/865;… Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. § 2085 Rn. 1). - BayObLG, 07.11.1988 - BReg. 1a Z 39/88
Weitere Beschwerde einer Tochter mit dem Ziel der Einziehung eines ihren …
- BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02
Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis
Die Vorschrift gehört, wie §§ 2084, 2086 BGB, zu den Vorkehrungen, die das Gesetz trifft, um den Erblasserwillen zur Geltung zu bringen (BayObLG FamRZ 1999, 1386/1387). - OLG Zweibrücken, 17.04.2003 - 3 W 48/03
Wirksamkeit eines Testaments: Gültigkeit eines teilweise maschinenschriftlichen …
Sie gründet auf der Annahme, dass es typischerweise dem Willen des Erblassers eher entspricht, wenn sein Testament wenigstens teilweise zur Geltung gelangt (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 946 m.w.N.;… Palandt/ Edenhofer aaO § 2085 Rdnr. 1; Staudinger/Otte, BGB, 13. Bearb. 1996, § 2085 Rdnrn. 1, 3). - BayObLG, 10.02.2003 - 1Z BR 128/02
Auswirkung unwirksamer Erbeinsetzung auf Vermächtnisanordnung - Ausschlagung der …
Die Vorschrift gehört, wie § 2084 , § 2086 BGB , zu den Vorkehrungen, die das Gesetz trifft, um den Erblasserwillen zur Geltung zu bringen (BayObLG FamRZ 1999, 1386/1387).