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   BayObLG, 02.02.1999 - 1Z BR 143/98   

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https://dejure.org/1999,4394
BayObLG, 02.02.1999 - 1Z BR 143/98 (https://dejure.org/1999,4394)
BayObLG, Entscheidung vom 02.02.1999 - 1Z BR 143/98 (https://dejure.org/1999,4394)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Februar 1999 - 1Z BR 143/98 (https://dejure.org/1999,4394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2065 Abs. 2, 2085, 2156, 2358 Abs. 1; FGG §12

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins; Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Verfügung in einem Testament; Auslegung von Testamenten und Geltung des Willens des Erblassers; Belohnung des Erben für langjährige Pflege; Anhörung des beurkundenden Notars; Bestimmung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Zuwendung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung durch Vermächtnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zuwendung eines unbestimmten Geldbetrages unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vermächtnis - Kann ein Dritter die Leistung bestimmen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 946
  • FamRZ 1999, 1386
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1999 - 1Z BR 143/98
    Denn im Rahmen der Amtsermittlungspflicht (§ 2358 Abs. 1 BGB , § 12 FGG ) darf von einer weiteren Sachaufklärung nur abgesehen werden, wenn von ihr ein sachdienliches Ergebnis nicht zu erwarten ist (BGHZ 40, 54/57 und BayObLG NJW-RR 1997, 7/8).
  • BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96

    Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1999 - 1Z BR 143/98
    Denn im Rahmen der Amtsermittlungspflicht (§ 2358 Abs. 1 BGB , § 12 FGG ) darf von einer weiteren Sachaufklärung nur abgesehen werden, wenn von ihr ein sachdienliches Ergebnis nicht zu erwarten ist (BGHZ 40, 54/57 und BayObLG NJW-RR 1997, 7/8).
  • BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91

    Wirksamkeit der Anfechtung einer erbvertraglichen Verfügung wegen Irrtums der

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1999 - 1Z BR 143/98
    Ist im Einzelfall ein abweichender Wille des Erblassers feststellbar, so hat dieser Vorrang (vgl. zu allem BayObLG FamRZ 1989, 325/326 und 1992, 862/865; Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. § 2085 Rn. 1).
  • BayObLG, 07.11.1988 - BReg. 1a Z 39/88

    Weitere Beschwerde einer Tochter mit dem Ziel der Einziehung eines ihren

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1999 - 1Z BR 143/98
    Ist im Einzelfall ein abweichender Wille des Erblassers feststellbar, so hat dieser Vorrang (vgl. zu allem BayObLG FamRZ 1989, 325/326 und 1992, 862/865; Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. § 2085 Rn. 1).
  • BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis

    Die Vorschrift gehört, wie §§ 2084, 2086 BGB, zu den Vorkehrungen, die das Gesetz trifft, um den Erblasserwillen zur Geltung zu bringen (BayObLG FamRZ 1999, 1386/1387).
  • OLG Zweibrücken, 17.04.2003 - 3 W 48/03

    Wirksamkeit eines Testaments: Gültigkeit eines teilweise maschinenschriftlichen

    Sie gründet auf der Annahme, dass es typischerweise dem Willen des Erblassers eher entspricht, wenn sein Testament wenigstens teilweise zur Geltung gelangt (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 946 m.w.N.; Palandt/ Edenhofer aaO § 2085 Rdnr. 1; Staudinger/Otte, BGB, 13. Bearb. 1996, § 2085 Rdnrn. 1, 3).
  • BayObLG, 10.02.2003 - 1Z BR 128/02

    Auswirkung unwirksamer Erbeinsetzung auf Vermächtnisanordnung - Ausschlagung der

    Die Vorschrift gehört, wie § 2084 , § 2086 BGB , zu den Vorkehrungen, die das Gesetz trifft, um den Erblasserwillen zur Geltung zu bringen (BayObLG FamRZ 1999, 1386/1387).
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