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   BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09   

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BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09 (https://dejure.org/2011,1134)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.2011 - 1 C 22.09 (https://dejure.org/2011,1134)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 1 C 22.09 (https://dejure.org/2011,1134)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 3, 6; AufenthG § 23 Abs. 1, §§ 25, 27 Abs. 2, § 104a Abs. 1 und 3, § 104b; LPartG § 11 Abs. 1; EMRK Art. 8
    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung; Bleiberechtserlass; Straftat; Tilgung; Zurechnung von Straftaten; Familieneinheit; Ehegatte; Schutz der Ehe; Lebenspartnerschaft; nichteheliche Lebensgemeinschaft; minderjährige Kinder; ...

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung; Bleiberechtserlass; Straftat; Tilgung; Zurechnung von Straftaten; Familieneinheit; Ehegatte; Schutz der Ehe; Lebenspartnerschaft; nichteheliche Lebensgemeinschaft; minderjährige Kinder; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3, 6
    Altfallregelung; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Bleiberechtserlass; Ehegatte; Familieneinheit; Lebenspartnerschaft; Schutz der Ehe; Straftat; Streitgegenstand; Tilgung; Trennungsprinzip; Zurechnung von Straftaten; minderjährige Kinder; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 GG, Art 6 GG, Art 8 MRK, § 23 Abs 1 AufenthG 2004, § 25 AufenthG 2004
    Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung; Verwertbarkeit einer Strafverurteilung; Zurechnung von Straftaten von Ehegatten

  • Wolters Kluwer

    Begehren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe als abtrennbarer eigenständiger Streitgegenstand gegenüber sonstigen Ansprüchen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Verwertbarkeit einer Verurteilung wegen einer Straftat i.R.v. § 104a Aufenthaltsgesetz ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1, AufenthG § ... 104a Abs. 3, AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1 Nr. 6, VwGO § 139 Abs. 3, AufenthG § 81 Abs. 5, AufenthG § 11 Abs. 1 S. 2, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, AufenthG § 27 Abs. 2, LPartG § 11 Abs. 1, AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1 Nr. 4
    Altfallregelung, Bleiberecht, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis auf Probe, Ausschlussgrund, Geldstrafe, Straftat, Familienangehörige, Zurechnung, Gestaltungsspielraum, Willkür, Schutz von Ehe und Familie, sachlicher Grund, Streitgegenstand, ...

  • rewis.io

    Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung; Verwertbarkeit einer Strafverurteilung; Zurechnung von Straftaten von Ehegatten

  • ra.de
  • rewis.io

    Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung; Verwertbarkeit einer Strafverurteilung; Zurechnung von Straftaten von Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begehren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe als abtrennbarer eigenständiger Streitgegenstand gegenüber sonstigen Ansprüchen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Verwertbarkeit einer Verurteilung wegen einer Straftat i.R.v. § 104a AufenthG außerhalb der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zurechnung von Straftaten des Ehegatten bei Altfallregelung verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurechnung von Straftaten des Ehegatten bei der ausländerrechtlichen Altfallregelung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zurechnung von Straftaten des Ehegatten bei Altfallregelung verfassungsgemäß

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zurechnung von Straftaten des Ehegatten bei Altfallregelung verfassungsgemäß

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zurechnung von Straftaten des Ehegatten bei Altfallregelung verfassungsgemäß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 138, 336
  • NVwZ 2011, 939
  • FamRZ 2011, 810
  • DVBl 2011, 716
  • DÖV 2011, 579
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09

    Unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit das § 104a Abs 3 S 1

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09
    Die Frage der Zurechnung der Verurteilung eines volljährigen Kindes zulasten der Eltern oder Geschwister braucht ebenso wenig geprüft zu werden wie die der Zurechnung der Verurteilung eines Elternteils zulasten volljähriger Kinder, da sie sich im Fall der Kläger nicht stellen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - juris Rn. 29 f.).

    In der Rechtsprechung wird sie allerdings überwiegend bejaht (neben dem Berufungsgericht auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2008 - 10 LA 260/08 - InfAuslR 2009, 186; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2008 - OVG 12 S 6.08 - a.A. VGH Mannheim, Vorlagebeschluss vom 24. Juni 2009 - 13 S 519/09 - InfAuslR 2009, 350; hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O., in dem die Vorlage des VGH Mannheim für unzulässig erklärt wurde).

    Auch den Ausführungen in der Begründung des Gesetzentwurfs zu § 104a Abs. 3 AufenthG (BTDrucks 16/5065 S. 202) lässt sich entnehmen, dass der Gesetzgeber jedenfalls im Ergebnis regelmäßig eine Zurechnung der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 genannten Straftaten zwischen den Partnern einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft für geboten hielt und damit in der Sache nicht von einem abschließenden Charakter des § 27 Abs. 2 AufenthG ausging (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 35 ff.).

    Eine "Schlechterstellung von Ehegatten ist insbesondere hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung im Ganzen sich aber vorteilhaft oder "ehe-neutral" auswirkt" (so BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 43 unter Hinweis auf BVerfGE 75, 361 und 32, 260 ).

    Es hindert den Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Altfallregelung aber nicht, die längerfristige Trennung von Ehegatten im Hinblick auf Art. 6 GG und Art. 8 EMRK als wenig realistisch und praktisch durchsetzbar anzusehen und deshalb dem Leerlaufen des Versagungsgrundes in § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG durch eine Zurechnungsregelung zu begegnen, die darüber hinaus durch eine Härtefallregelung abgemildert wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 45 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09

    Aussetzung des Verfahrens zur Einholung einer Entscheidung des

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09
    Der gegenteiligen Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim in seiner Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG (Beschluss vom 24. Juni 2009 - 13 S 519/09 - InfAuslR 2009, 350) könne nicht gefolgt werden.

    In der Rechtsprechung wird sie allerdings überwiegend bejaht (neben dem Berufungsgericht auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2008 - 10 LA 260/08 - InfAuslR 2009, 186; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2008 - OVG 12 S 6.08 - a.A. VGH Mannheim, Vorlagebeschluss vom 24. Juni 2009 - 13 S 519/09 - InfAuslR 2009, 350; hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O., in dem die Vorlage des VGH Mannheim für unzulässig erklärt wurde).

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 20.08

    Asylantrag, offensichtlich unbegründeter Asylantrag; Sperrwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09
    Der Anspruch eines minderjährigen Kindes, das mit seinen Eltern oder einem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft lebt, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung in § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG ist dort nicht ausdrücklich geregelt, er ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Regelung und dem vom Gesetzgeber damit verfolgten Zweck (vgl. auch BTDrucks 16/5065 S. 202 zu § 104a; Urteil vom 25. August 2009 - BVerwG 1 C 20.08 - Buchholz 402.242 § 104a AufenthG Nr. 3 = InfAuslR 2010, 113 Rn. 16 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09
    Eine "Schlechterstellung von Ehegatten ist insbesondere hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung im Ganzen sich aber vorteilhaft oder "ehe-neutral" auswirkt" (so BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 43 unter Hinweis auf BVerfGE 75, 361 und 32, 260 ).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09
    Da dem Kläger zu 2 im April 2006 zwischenzeitlich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurde, ist damit nach der Rechtsprechung des Senats die Sperrwirkung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG auch für andere Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes - einschließlich solcher nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG - aufgehoben (vgl. zur Sperrwirkung einer Ausweisung Urteile vom 4. September 2007 - BVerwG 1 C 43.06 - BVerwGE 129, 226 Leitsatz 5 sowie Rn. 34, 42 und vom 13. April 2010 - BVerwG 1 C 5.09 - Buchholz 402.242 § 11 AufenthG Nr. 6 Leitsatz 1).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 19.09

    Aufenthaltserlaubnis; Altfallregelung; Bleiberecht; Ausschlussgrund;

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 26. Oktober 2010 - BVerwG 1 C 19.09 - juris Rn. 12 ff.), können die betroffenen Ausländer auch nach Ablauf dieser Frist verlangen, dass ihnen rückwirkend für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2009 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
  • BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 5.09

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltserlaubnis aus familiären

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09
    Da dem Kläger zu 2 im April 2006 zwischenzeitlich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurde, ist damit nach der Rechtsprechung des Senats die Sperrwirkung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG auch für andere Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes - einschließlich solcher nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG - aufgehoben (vgl. zur Sperrwirkung einer Ausweisung Urteile vom 4. September 2007 - BVerwG 1 C 43.06 - BVerwGE 129, 226 Leitsatz 5 sowie Rn. 34, 42 und vom 13. April 2010 - BVerwG 1 C 5.09 - Buchholz 402.242 § 11 AufenthG Nr. 6 Leitsatz 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2008 - 11 S 683/08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09
    Ob darüber hinaus innerhalb des Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes die Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 AufenthG einerseits und nach § 23 Abs. 1 AufenthG andererseits als abtrennbare Streitgegenstände angesehen werden können (vgl. etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 28. April 2008 - 11 S 683/08 - VBlBW 2008, 490; OVG Hamburg, Urteil vom 18. August 2010 - 5 Bf 62/08 - juris), bedarf hier keiner Klärung.
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2008 - 10 LA 260/08

    Anforderungen für das Vorliegen eines Härtefalls i.S.d. § 104a Abs. 3 S. 2

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09
    In der Rechtsprechung wird sie allerdings überwiegend bejaht (neben dem Berufungsgericht auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2008 - 10 LA 260/08 - InfAuslR 2009, 186; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2008 - OVG 12 S 6.08 - a.A. VGH Mannheim, Vorlagebeschluss vom 24. Juni 2009 - 13 S 519/09 - InfAuslR 2009, 350; hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O., in dem die Vorlage des VGH Mannheim für unzulässig erklärt wurde).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2008 - 12 S 6.08

    Abschiebungsschutz bei Krankheit und Behandlungsmöglichkeiten im Kosovo.

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09
    In der Rechtsprechung wird sie allerdings überwiegend bejaht (neben dem Berufungsgericht auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2008 - 10 LA 260/08 - InfAuslR 2009, 186; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2008 - OVG 12 S 6.08 - a.A. VGH Mannheim, Vorlagebeschluss vom 24. Juni 2009 - 13 S 519/09 - InfAuslR 2009, 350; hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O., in dem die Vorlage des VGH Mannheim für unzulässig erklärt wurde).
  • OVG Hamburg, 18.08.2010 - 5 Bf 62/08

    Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Damit erstreckte er sich - unter den hier gegebenen Umständen - nicht nur auf § 25 Abs. 5 AufenthG, wovon bereits der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums S. ausgegangen ist, sondern auch auf die während des gerichtlichen Verfahrens in Kraft getretene Regelung in § 25b AufenthG, ohne dass es insoweit einer erneuten Antragstellung bedurfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 17.12 - BVerwGE 146, 281 Rn. 9; siehe auch Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 22.09 - BVerwGE 138, 336 Rn. 23).
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

    Da sich beide Aufenthaltstitel in den Rechtsfolgen unterscheiden, handelt es sich - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - um unterschiedliche Streitgegenstände (so im Ergebnis auch Senatsurteil vom 11. Januar 2011 - BVerwG 1 C 22.09 - BVerwGE 138, 336 = Buchholz 402.242 § 104a AufenthG Nr. 7 jeweils Rn. 20 zum Verhältnis der Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG zu den übrigen Aufenthaltserlaubnissen nach Kapitel 2 Abschnitt 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 18/15

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für türkische Staatsangehörige - zur

    Solange die Strafe danach nicht zu tilgen ist und ein Antrag auf vorzeitige Tilgung erfolglos war, ist die Verurteilung auch im Rahmen von § 104a AufenthG verwertbar (BVerwG, Urt. v. 21.01.2011 - BVerwG 1 C 22.09 -, BVerwGE 138, 336 [345], RdNr. 29 in juris); nichts anderes gilt im Anwendungsbereich des § 25a Abs. 3 AufenthG.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2017 - 11 S 2338/16

    Inanspruchnahme aus einer ausländerrechtlichen Verpflichtungserklärung;

    Diese zweite Sichtweise orientiert sich deutlicher an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum sog. Trennungsprinzip, die etwa nicht alle Titel nach dem Abschnitt 5 des Kapitels 2 des Aufenthaltsgesetzes als einheitlichen Streitgegenstand begreift und ausdrücklich nach der Rechtstellung und den Rechtsfolgen unterscheidet (vgl. etwa Urteil vom 11.02.2011 - 1 C 22.09 - InfAuslR 2011, 240); das Trennungsprinzip wird allerdings im Urteil vom 26. Januar 2017 ausdrücklich im vorliegenden Kontext verworfen.
  • VG Stuttgart, 12.06.2019 - 8 K 19641/17

    Notwendigkeit der Minderjährigkeit zum Zeitpunkt der Beantragung der

    Hinzu kommt, dass zum Zeitpunkt des Gesetzgebungsverfahrens die verfassungsrechtliche Problematik des § 104a Abs. 3 bereits hinlänglich bekannt war (zu den verfassungsrechtlichen Bedenken hiergegen einerseits: Funke-Kaiser, GK-AufenthG § 104a Rn. 107 ff; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit andererseits: BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 22.09 - juris, m.w.N.), so dass wegen Fehlens einer ausdrücklichen Regelung keine Zurechnung erfolgt.
  • BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 820/11

    Versagung von PKH unter Entscheidung einer bislang höchstrichterlich ungeklärten,

    Ein solches Interesse hat das Bundesverwaltungsgericht insbesondere dann bejaht, wenn - wie beim Beschwerdeführer - die rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung des Ausländers erheblich sein kann; dies gelte unabhängig davon, ob der Aufenthaltstitel für einen späteren Zeitpunkt bereits erteilt worden ist oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1998 - 1 C 14/97 -, juris Rn. 15; Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 7/08 -, juris Rn. 13; Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 19/09 -, juris Rn. 13; Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 22.09 -, juris Rn. 25).
  • VG Stuttgart, 12.01.2023 - 4 K 5927/22

    Aufenthaltserlaubnis; Grundkenntnisse des Inhalts der freiheitlichen

    Diese Verurteilungen stellen nach § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG einen strikten Versagungsgrund für die vom Antragsteller zu 1 begehrte Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.01.2011 - 1 C 22.09 - juris Rn. 29).

    Dies ist im Rahmen des dem Gesetzgeber bei der Altfallregelung zustehenden weiten Gestaltungsspielraums nicht zu beanstanden; der Versagungsgrund dient dem gesetzgeberischen Ziel, nur diejenigen Ausländer durch die Altfallregelung zu begünstigen, die faktisch und wirtschaftlich integriert sind und sich rechtstreu verhalten haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.01.2011 - 1 C 22.09 - juris Rn. 29).

    Hinsichtlich der Verwertbarkeit von Verurteilungen gelten die gesetzlichen Tilgungsfristen des Bundeszentralregistergesetzes, die ihrerseits an den Zeitpunkt der Verurteilung anknüpfen; solange die Strafe - wie hier - nicht zu tilgen ist, ist die Verurteilung auch im Rahmen von § 104a AufenthG verwertbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.01.2011 - 1 C 22.09 - juris Rn. 29).

    Diese Zurechnungsregelung ist, soweit sie sich auf die Zurechnung von Straftaten eines Ehegatten zulasten des anderen Ehegatten bezieht, nicht verfassungswidrig (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.01.2011 - 1 C 22.09 - juris Rn. 34 ff).

  • BVerfG, 07.11.2013 - 2 BvR 1895/11

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch

    Nach dessen Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 22.09 - (NVwZ 2011, S. 939) könne der Beschwerdeführer auch nach Ablauf der in § 104a Abs. 5 AufenthG bestimmten Gültigkeitsdauer für Aufenthaltserlaubnisse nach dieser Vorschrift einen Anspruch auf Ersterteilung einer solchen für die Vergangenheit geltend machen.

    cc) Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage im Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 22.09 - (NVwZ 2011, S. 939) entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs nicht entschieden, so dass ihre Klärungsbedürftigkeit und damit auch die grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO im Zeitpunkt der Entscheidung über den Zulassungsantrag nicht entfallen war (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, InfAuslR 2008, S. 240).

    Die Erteilung derartiger Aufenthaltserlaubnisse ist Voraussetzung für eine mögliche Verlängerung nach § 104a Abs. 5 Satz 2 AufenthG oder nach der zwischenzeitlich von der Innenministerkonferenz auf der Grundlage von § 23 Abs. 1 Satz 1 AufenthG getroffenen Anschlussregelung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 19.09 -, NVwZ 2011, S. 236, Rn. 12 ff.; Urteil vom 11. Januar 2011, a.a.O., Rn. 25), weshalb die Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage auch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs weiterhin für einen nicht überschaubaren Kreis von Personen noch von Bedeutung war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 -, NVwZ-RR 1996, S. 712 zur Revisionszulassung).

  • VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21

    Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur

    Insbesondere dann, wenn die Aufenthaltserlaubnis nach einer Anspruchsgrundlage weniger Rechte vermittelt als nach den übrigen Anspruchsgrundlagen, kann sie einen abtrennbaren eigenständigen Streitgegenstand darstellen (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 22.09 -, BVerwGE 138, 336-353, Rn. 19).

    Ein Antrag ist dabei - sofern er nicht ausdrücklich auf ein Begehren beschränkt ist - bei sachdienlicher Auslegung in der Regel als umfassend zu verstehen und bezieht sich regelmäßig auf die Erteilung sämtlicher nach Lage der Dinge in Betracht kommenden Aufenthaltserlaubnisse (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 22.09 -, BVerwGE 138, 336-353, Rn. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 11 S 2891/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die mit der Rücknahme der bisherigen

    Zwar ist der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels - sofern er nicht ausdrücklich auf ein Begehren beschränkt ist - bei sachdienlicher Auslegung in der Regel als umfassend zu verstehen und wird sich regelmäßig auf die Erteilung sämtlicher nach Lage der Dinge in Betracht kommenden Aufenthaltserlaubnisse beziehen (BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 22.09 -, juris Rn. 23; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 03.06.2020 - 2 M 35/20 -, juris Rn. 34).
  • VG Karlsruhe, 09.01.2023 - 1 K 4351/21

    Ausweisungsinteresse bei Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Besitzes

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11

    Einreise eines Staatsangehörigen eines für Kurzaufenthalte von der Visumspflicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2023 - 18 A 1174/22
  • VG Saarlouis, 23.05.2012 - 10 K 636/11

    Zu den Voraussetzungen der zurückwirkenden Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2022 - 11 S 2848/21

    Auslegung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Verhältnis einer

  • OVG Bremen, 28.06.2011 - 1 A 141/11

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für in Deutschland geborenen und

  • VG Aachen, 28.03.2024 - 8 K 2512/22

    Kosovarischer Staatsangehöriger; Chancen-Aufenthaltsrecht; Titelerteilungssperre

  • VG Minden, 30.03.2016 - 7 K 2137/15

    Verpflichtungserklärung, Flüchtlingsanerkennung, Syrien, Wechsel des

  • VG Stuttgart, 10.10.2017 - 11 K 7156/17

    Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis wegen Straftat - Bekenntnis zur freiheitlichen

  • OVG Niedersachsen, 24.07.2012 - 2 LB 278/11

    Formlose Aufforderung zur Passvorlage als hinreichende Aufforderung zur Erfüllung

  • BVerwG, 30.06.2011 - 1 B 32.10

    Akzessorisches Aufenthaltsrecht minderjähriger Kinder

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2020 - 2 M 35/20

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Rückführung

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 8 ME 1/18

    Anspruch; Antrag; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltszweck; faktischer Inländer;

  • VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713

    Niederlassungserlaubnis; 7-jähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis; Anrechnung

  • VG München, 03.03.2015 - M 24 K 14.2142

    Kein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2011 - 11 LA 198/11

    Vorliegen von Verstreichen eines "nicht unerheblichen Zeitraums" zum Erlöschen

  • VG Minden, 13.04.2016 - 7 K 2764/15
  • VG München, 17.02.2015 - M 24 K 14.2259

    Asylfolgeantrag, zielstaatsbezogene Gründe, Aufenthaltserlaubnis, syrischer

  • BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 16.23

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache;

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11

    Verlängerung bzw. Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis als eigenständiger,

  • VG Karlsruhe, 24.11.2022 - 1 K 4351/21

    Antragsauslegung; Titelerteilungssperre; Ausweisungsinteresse;

  • OVG Sachsen, 30.03.2020 - 3 D 7/20

    Fiktion; Niederlassungserlaubnis; Anrechnung; Wartezeit

  • VG Stuttgart, 10.07.2018 - 11 K 1672/18

    Sprachkenntnisse des nachziehenden Ehegatten; Zumutbarkeit der Fortführung einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2011 - 2 M 100/10

    Zur Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung

  • VG München, 04.05.2012 - M 24 K 11.4303

    Qualifizierter geduldeter Iraker mit über dreijähriger Beschäftigung als

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - 2 M 92/11

    Kein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der

  • OVG Bremen, 05.07.2011 - 1 A 184/10

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für in Deutschland aufgewachsene

  • BVerwG, 26.07.2012 - 10 B 13.12

    Anforderungen an eine Divergenzrüge im Zusammenhang mit einem Streit über die

  • OVG Sachsen, 18.09.2014 - 3 A 554/13

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Erlöschen einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 3 B 18.11

    Libanon; Berufung; Stattgabe; Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Gründe; Recht auf

  • BVerwG, 03.02.2011 - 1 B 26.10

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • VG Saarlouis, 23.05.2012 - 10 K 1827/11

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; gesetzliche

  • VG Freiburg, 15.02.2023 - 1 K 1555/21

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG 2004

  • VG München, 19.05.2022 - M 2 S 21.3305

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Ablehnung einer beantragten Verlängerung eines

  • VG München, 15.12.2011 - M 24 K 10.5338

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 5 Satz 2 AufenthG;

  • VG Düsseldorf, 24.07.2015 - 7 K 5877/14

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen wegen

  • VG Saarlouis, 18.09.2013 - 10 K 366/13

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2019 - 18 B 850/19

    Streit um die Verlängerung bzw. Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis;

  • VG Potsdam, 28.09.2011 - 8 K 1914/08

    Aufenthaltserlaubnis

  • VG Oldenburg, 22.06.2011 - 11 A 3167/10

    Bleiberechtsregelung; Rechtsschutzbedürfnis; Türkei; Yeziden

  • VG München, 16.04.2015 - M 24 K 14.4874

    Anspruch auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG München, 26.07.2013 - M 24 K 13.667

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VGH Bayern, 17.01.2013 - 19 ZB 12.520

    Widerruf bzw. Ablehnung der Erteilung von Aufenthaltstiteln sowie

  • VG Göttingen, 25.08.2023 - 1 B 31/23

    Abschiebung; Faktischer Inländer; Istanbul-Konvention; Positivstaatler; Recht auf

  • VG Saarlouis, 29.08.2012 - 10 K 395/12

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für einen im

  • VG München, 22.05.2012 - M 24 S 12.1427

    Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis und einer Niederlassungserlaubnis nach über

  • VG München, 22.03.2012 - M 24 K 11.297

    Falschangaben bei sicherheitsrechtlicher Befragung und Urkundenfälschung

  • VG Stuttgart, 14.02.2012 - 6 K 2534/11

    Altfallregelung nach § 104a Abs 2 AufenthG 2004

  • VG München, 23.05.2012 - M 24 S 12.1547

    Aufenthaltserlaubnis nach Wechsel des Studienfachs (offene Erfolgsaussichten)

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