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   BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 28/21   

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https://dejure.org/2021,37790
BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 28/21 (https://dejure.org/2021,37790)
BVerfG, Entscheidung vom 17.08.2021 - 2 BvR 28/21 (https://dejure.org/2021,37790)
BVerfG, Entscheidung vom 17. August 2021 - 2 BvR 28/21 (https://dejure.org/2021,37790)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs und Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Absehen von Entscheidungsbegründung gem § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG kein Indiz für unzureichende verfassungsgerichtliche Prüfung

  • rewis.io

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Absehen von Entscheidungsbegründung gem § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG kein Indiz für unzureichende verfassungsgerichtliche Prüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung; Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs; Absehen von Entscheidungsbegründung gem § 93d Abs. 1 S. 3 BVerfGG kein Indiz für unzureichende verfassungsgerichtliche Prüfung

  • rechtsportal.de

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Absehen von Entscheidungsbegründung gem § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG kein Indiz für unzureichende verfassungsgerichtliche Prüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 28/21
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19

    Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses beziehungsweise des Ablehnungsgrundes

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 28/21
    Denn das Verfahren der Richterablehnung dient nicht der Fehlerkontrolle vorangegangener Entscheidungen (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 -, Rn. 15).
  • BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17

    Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 28/21
    Gleiches gilt für den Umstand, dass in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren von der in § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht worden ist, von einer Begründung der Nichtannahmeentscheidung abzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2017 - 1 BvR 2116/17 -, Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65

    Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters im Organstreit

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 28/21
    Die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 Abs. 1 BVerfGG besteht in Anknüpfung an den Begriff des § 42 Abs. 2 ZPO (BVerfGE 20, 1 ) dann, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit eines Richters zu begründen.
  • BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 2163/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Verwerfung unzulässiger

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 28/21
    Allein die Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 2163/20 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 22.02.2024 - 1 BvR 317/24

    Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch und Nichtannahme der

    Sie ist vielmehr darauf zurückzuführen, dass er im vorangegangenen Verfahren auch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt hatte (vgl. entsprechend BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. August 2021 - 2 BvR 28/21 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 09.03.2022 - 1 BvR 125/22

    Verwerfung von Ablehnungsgesuchen als unzulässig und Nichtannahme der

    Soweit dem Vortrag im Übrigen zu entnehmen ist, dass die Beschwerdeführerin die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, an der die abgelehnten Richterinnen und Richter mitgewirkt haben, für falsch hält, vermag dies die Besorgnis der Befangenheit ebenso wenig zu begründen, da das Verfahren der Richterablehnung keiner Fehlerkontrolle vorangegangener Entscheidungen dient (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. August 2021 - 2 BvR 28/21 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 124/22

    Nichtannahmebeschluss: Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen

    Das Verfahren der Richterablehnung dient keiner Fehlerkontrolle vorangegangener Entscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. August 2021 - 2 BvR 28/21 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 161/22

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

    Das Verfahren der Richterablehnung dient keiner Fehlerkontrolle vorangegangener Entscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. August 2021 - 2 BvR 28/21 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 131/22

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

    Das Verfahren der Richterablehnung dient keiner Fehlerkontrolle vorangegangener Entscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. August 2021 - 2 BvR 28/21 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 132/22

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

    Das Verfahren der Richterablehnung dient keiner Fehlerkontrolle vorangegangener Entscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. August 2021 - 2 BvR 28/21 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 11.03.2022 - 1 BvR 133/22

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

    Soweit dem Vortrag im Übrigen zu entnehmen ist, dass die Beschwerdeführerin die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, an der die abgelehnten Richterinnen und Richter mitgewirkt haben, für falsch hält, vermag dies die Besorgnis der Befangenheit ebenso wenig zu begründen, da das Verfahren der Richterablehnung keiner Fehlerkontrolle vorangegangener Entscheidungen dient (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. August 2021 - 2 BvR 28/21 -, Rn. 7).
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