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   BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 2398/10   

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https://dejure.org/2011,8026
BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 2398/10 (https://dejure.org/2011,8026)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.2011 - 1 BvR 2398/10 (https://dejure.org/2011,8026)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 2011 - 1 BvR 2398/10 (https://dejure.org/2011,8026)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 215 Abs 3 BRAO, § 40 Abs 4 BRAO, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip bei mangelnder Abhilfemöglichkeit für Gehörsverstoß - hier: Zulässigkeit einer Anhörungsrüge im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof auch im Falle der Unanwendbarkeit von § 29a FGG - ...

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer eigenständigen gerichtlichen Abhilfemöglichkeit für entscheidungserhebliche Gehörsverstöße in der letzten in der Prozessordnung vorgesehenen Instanz; Anspruch auf Gestattung der Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Handelsrecht und ...

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • Anwaltsblatt

    Art 103 GG
    Anhörungsrüge auch vor dem Anwaltsgerichtshof

  • Anwaltsblatt

    Art 103 GG
    Anhörungsrüge auch vor dem Anwaltsgerichtshof

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip bei mangelnder Abhilfemöglichkeit für Gehörsverstoß - hier: Zulässigkeit einer Anhörungsrüge im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof auch im Falle der Unanwendbarkeit von § 29a FGG - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip bei mangelnder Abhilfemöglichkeit für Gehörsverstoß - hier: Zulässigkeit einer Anhörungsrüge im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof auch im Falle der Unanwendbarkeit von § 29a FGG - ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Fehlerhafte Verweigerung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis einer eigenständigen gerichtlichen Abhilfemöglichkeit für entscheidungserhebliche Gehörsverstöße in der letzten in der Prozessordnung vorgesehenen Instanz; Anspruch auf Gestattung der Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Handelsrecht und ...

  • rechtsportal.de

    Erfordernis einer eigenständigen gerichtlichen Abhilfemöglichkeit für entscheidungserhebliche Gehörsverstöße in der letzten in der Prozessordnung vorgesehenen Instanz; Anspruch auf Gestattung der Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Handelsrecht und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwaltsgerichtshof und die Anhörungsrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2011, 863
  • AnwBl Online 2011, 192
  • NZG 2011, 719
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 2398/10
    Die für die Beurteilung maßgeblichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    a) In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich aus Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Justizgewährungsanspruch, der als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips aus Art. 20 Abs. 3 GG folgt, das Erfordernis einer eigenständigen gerichtlichen Abhilfemöglichkeit für entscheidungserhebliche Gehörsverstöße in der letzten in der Prozessordnung vorgesehenen Instanz ergibt (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Rechtliches Gehör ist nicht nur ein "prozessuales Urrecht", sondern auch ein objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein rechtsstaatliches Verfahren schlechthin konstitutiv ist (vgl. BVerfGE 107, 395 mit Verweis auf BVerfGE 55, 1 ).

    Anderenfalls bliebe die Beachtung des Grundrechts aus Art. 103 Abs. 1 GG in der Fachgerichtsbarkeit kontrollfrei (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Für den Fall, dass der Gesetzgeber keine rechtzeitige Neuregelung treffen würde, soll gemäß der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Zwischenregelung das Verfahren auf Antrag vor dem Gericht fortzusetzen sein, dessen Entscheidung wegen einer behaupteten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör angegriffen wird, wobei der Antrag binnen 14 Tagen seit Zustellung der Entscheidung zu stellen ist (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 2398/10
    Rechtliches Gehör ist nicht nur ein "prozessuales Urrecht", sondern auch ein objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein rechtsstaatliches Verfahren schlechthin konstitutiv ist (vgl. BVerfGE 107, 395 mit Verweis auf BVerfGE 55, 1 ).
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