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   BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1739/06, 2 BvR 1811/06   

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https://dejure.org/2008,4847
BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1739/06, 2 BvR 1811/06 (https://dejure.org/2008,4847)
BVerfG, Entscheidung vom 04.09.2008 - 2 BvR 1739/06, 2 BvR 1811/06 (https://dejure.org/2008,4847)
BVerfG, Entscheidung vom 04. September 2008 - 2 BvR 1739/06, 2 BvR 1811/06 (https://dejure.org/2008,4847)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zulässigkeit der Zustellung einer US-amerikanischen Sammelklage auf Schadensersatz wegen Kartellrechtverstößen nach dem Haager Zustellungsübereinkommen - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die im Wege der Rechtshilfe beantragte Zustellung von Sammelklagen auf Schadenersatz; Inanspruchnahme auf Schadensersatz vor amerikanischen Gerichten; Rüge eines Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip wegen ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HZÜ Art. 5 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Möglichkeit einer Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 202
  • WM 2008, 2033
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 2247/06

    Keine Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Zustellung

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1739/06
    Sie kann daher auf der Grundlage des HZÜ, dem die für die Bundesgesetzgebung zuständigen Organe zugestimmt haben (Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen vom 22. Dezember 1977, BGBl II 1977 S. 1452) und gegen dessen Verfassungsmäßigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. BVerfGE 91, 335 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2007 - 2 BvR 1133/04 -, JZ 2007, S. 1046; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 2247/06 u.a. -, NJW 2007, S. 3709), eingeschränkt werden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bislang aber noch nicht abschließend entschieden, ob die Zustellung einer Klage auch dann mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar wäre, wenn das mit der Klage angestrebte Ziel offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstieße (vgl. BVerfGE 91, 335 ; 108, 238 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2007, a.a.O., S. 1046; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007, a.a.O., S. 3710).

    Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen können etwa darin zu sehen sein, dass die erhobene Klageforderung auch in ihrer Höhe offensichtlich keine substantielle Grundlage hat, dass der Beklagte mit dem angegriffenen Verhalten offensichtlich nichts zu tun hat oder dass erheblicher publizistischer Druck aufgebaut wird, um den Beklagten zu einem ungerechtfertigten Vergleich zu drängen (vgl. BVerfGE 108, 238 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2007, a.a.O., S. 1046 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007, a.a.O, S. 3711).

    Es kann in einem solchen Fall nicht Aufgabe der um Zustellung ersuchten deutschen Hoheitsträger sein, selbständig eine mögliche Schadenssumme zu ermitteln und diese ins Verhältnis zu dem schädigenden Ereignis oder gar der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Zustellungsempfängers zu setzen (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007, a.a.O., S. 3711).

    Eine solche Prüfung kann aber nicht Aufgabe des Zustellungsverfahrens sein (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007, a.a.O, S. 3711).

    Die Zustellung einer Klage bezieht den Empfänger in ein Gerichtsverfahren ein, trifft aber keine Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2007, a.a.O., S. 1047; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007, a.a.O., S. 3711).

    Die vom Bundesverfassungsgericht bislang nicht abschließend entschiedene Frage ist allein, ob die Zustellung einer ausländischen Klage auch dann mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar wäre, wenn das mit der Klage angestrebte Ziel offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstieße (vgl. BVerfGE 91, 335 ; 108, 238 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2007, a.a.O., S. 1046; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007, a.a.O., S. 3710).

  • BVerfG, 24.01.2007 - 2 BvR 1133/04

    Keine Verletzung von Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG, Art 12 Abs 1 GG sowie Art

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1739/06
    Sie kann daher auf der Grundlage des HZÜ, dem die für die Bundesgesetzgebung zuständigen Organe zugestimmt haben (Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen vom 22. Dezember 1977, BGBl II 1977 S. 1452) und gegen dessen Verfassungsmäßigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. BVerfGE 91, 335 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2007 - 2 BvR 1133/04 -, JZ 2007, S. 1046; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 2247/06 u.a. -, NJW 2007, S. 3709), eingeschränkt werden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bislang aber noch nicht abschließend entschieden, ob die Zustellung einer Klage auch dann mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar wäre, wenn das mit der Klage angestrebte Ziel offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstieße (vgl. BVerfGE 91, 335 ; 108, 238 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2007, a.a.O., S. 1046; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007, a.a.O., S. 3710).

    Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen können etwa darin zu sehen sein, dass die erhobene Klageforderung auch in ihrer Höhe offensichtlich keine substantielle Grundlage hat, dass der Beklagte mit dem angegriffenen Verhalten offensichtlich nichts zu tun hat oder dass erheblicher publizistischer Druck aufgebaut wird, um den Beklagten zu einem ungerechtfertigten Vergleich zu drängen (vgl. BVerfGE 108, 238 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2007, a.a.O., S. 1046 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007, a.a.O, S. 3711).

    Die Zustellung einer Klage bezieht den Empfänger in ein Gerichtsverfahren ein, trifft aber keine Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2007, a.a.O., S. 1047; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007, a.a.O., S. 3711).

    Die vom Bundesverfassungsgericht bislang nicht abschließend entschiedene Frage ist allein, ob die Zustellung einer ausländischen Klage auch dann mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar wäre, wenn das mit der Klage angestrebte Ziel offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstieße (vgl. BVerfGE 91, 335 ; 108, 238 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2007, a.a.O., S. 1046; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007, a.a.O., S. 3710).

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1739/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat bislang aber noch nicht abschließend entschieden, ob die Zustellung einer Klage auch dann mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar wäre, wenn das mit der Klage angestrebte Ziel offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstieße (vgl. BVerfGE 91, 335 ; 108, 238 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2007, a.a.O., S. 1046; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007, a.a.O., S. 3710).

    Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen können etwa darin zu sehen sein, dass die erhobene Klageforderung auch in ihrer Höhe offensichtlich keine substantielle Grundlage hat, dass der Beklagte mit dem angegriffenen Verhalten offensichtlich nichts zu tun hat oder dass erheblicher publizistischer Druck aufgebaut wird, um den Beklagten zu einem ungerechtfertigten Vergleich zu drängen (vgl. BVerfGE 108, 238 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2007, a.a.O., S. 1046 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007, a.a.O, S. 3711).

    Die vom Bundesverfassungsgericht bislang nicht abschließend entschiedene Frage ist allein, ob die Zustellung einer ausländischen Klage auch dann mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar wäre, wenn das mit der Klage angestrebte Ziel offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstieße (vgl. BVerfGE 91, 335 ; 108, 238 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2007, a.a.O., S. 1046; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007, a.a.O., S. 3710).

  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94

    Punitive Damages

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1739/06
    Sie kann daher auf der Grundlage des HZÜ, dem die für die Bundesgesetzgebung zuständigen Organe zugestimmt haben (Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen vom 22. Dezember 1977, BGBl II 1977 S. 1452) und gegen dessen Verfassungsmäßigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. BVerfGE 91, 335 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2007 - 2 BvR 1133/04 -, JZ 2007, S. 1046; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 2247/06 u.a. -, NJW 2007, S. 3709), eingeschränkt werden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bislang aber noch nicht abschließend entschieden, ob die Zustellung einer Klage auch dann mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar wäre, wenn das mit der Klage angestrebte Ziel offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstieße (vgl. BVerfGE 91, 335 ; 108, 238 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2007, a.a.O., S. 1046; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007, a.a.O., S. 3710).

    Die vom Bundesverfassungsgericht bislang nicht abschließend entschiedene Frage ist allein, ob die Zustellung einer ausländischen Klage auch dann mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar wäre, wenn das mit der Klage angestrebte Ziel offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstieße (vgl. BVerfGE 91, 335 ; 108, 238 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2007, a.a.O., S. 1046; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007, a.a.O., S. 3710).

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1739/06
    Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG reicht nicht jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen aus (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 29, 166 ; 76, 93 ).

    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist erst überschritten, wenn die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts willkürlich ist (grundlegend BVerfGE 3, 359 ).

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1739/06
    2 Abs. 1 GG gewährleistet die allgemeine Handlungsfreiheit im umfassenden Sinne (vgl. BVerfGE 80, 137 m.w.N.).

    Diese steht jedoch gemäß Art. 2 Abs. 1 Halbsatz 2 GG unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ; 80, 137 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1739/06
    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn sie für eine nicht unerhebliche Anzahl von Streitigkeiten bedeutsam ist oder ein Problem von einigem Gewicht betrifft, das in künftigen Fällen erneut Bedeutung erlangen kann (BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1739/06
    Das gilt auch, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer Acht lässt (BVerfGE 13, 132 ; 42, 237 ; 87, 282 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1739/06
    Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG reicht nicht jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen aus (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 29, 166 ; 76, 93 ).
  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1739/06
    Das gilt auch, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer Acht lässt (BVerfGE 13, 132 ; 42, 237 ; 87, 282 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 409/67

    Ferntrauung

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

  • BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassenem Änderungsantrag gem §

  • OLG Celle, 20.07.2006 - 16 VA 4/05

    Zustellungsersuchen an ein deutsches Zivilgericht für eine U.S. amerikanische

  • BVerfG, 30.12.2002 - 2 BvR 1786/02

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs

  • BVerfG, 03.11.2015 - 2 BvR 2019/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung einer vor US-Gerichten erhobenen Klage

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar bisher offengelassen, ob die Zustellung einer im Ausland anhängigen Klage nach dem HZÜ wegen eines Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip zu unterbleiben hätte, wenn das mit der Klage angestrebte Ziel offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze des freiheitlichen Rechtsstaats, wie sie auch in internationalen Menschenrechtsübereinkommen verankert sind, verstieße (vgl. BVerfGE 91, 335 ; 108, 238 ; BVerfGK 10, 203 ; 11, 312 ; 14, 202 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Januar 2013 - 2 BvR 2805/12 -, juris, Rn. 13).

    Damit dient das Übereinkommen wichtigen Belangen des Gemeinwohls, die geeignet sind, einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 91, 335 ; BVerfGK 10, 203 ; 11, 312 ; 14, 202 ).

    (b) Die grundsätzliche Respektierungspflicht könnte ihre Grenze zwar dort erreichen, wo das Verfahren vor den ausländischen Gerichten in einer offenkundig missbräuchlichen Art und Weise genutzt wird (vgl. BVerfGE 108, 238 ; BVerfGK 10, 203 ; 11, 312 ; 14, 202 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Januar 2013 - 2 BvR 2805/12 -, juris, Rn. 13).

    Bei einer nicht bezifferten Schadensersatzforderung kann deshalb allein eine Evidenzkontrolle daraufhin erfolgen, ob die noch unbezifferte Klageforderung von vornherein als aus der Luft gegriffen erscheint (vgl. BVerfGK 11, 312 ; 14, 202 ).

    Die Beschwerdeführerin befürchtete zwar offenbar einen Reputationsverlust, hat aber publizistischen Druck oder ein vergleichbares Verhalten seitens der Kläger nicht vorgetragen (vgl. BVerfGK 14, 202 ).

  • BVerfG, 09.01.2013 - 2 BvR 2805/12

    Zustellung einer in den USA erhobenen, ua auf Schadensersatz (treble damages)

    Diese steht gemäß Art. 2 Abs. 1 Halbsatz 2 GG unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ; 80, 137 ) und kann daher auf der Grundlage des Haager Zustellungsübereinkommens, dem die für die Bundesgesetzgebung zuständigen Organe zugestimmt haben (Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 22. Dezember 1977, BGBl II 1977 S. 1452) und gegen dessen Verfassungsmäßigkeit keine Bedenken bestehen (vgl. BVerfGE 91, 335 ; BVerfGK 10, 203 ; 11, 312 ; 14, 202 ), eingeschränkt werden.

    b) Ob die Zustellung einer Klage wegen eines Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip auch dann zu unterbleiben hätte, wenn das mit der Klage angestrebte Ziel offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze des freiheitlichen Rechtsstaats verstieße, hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht entschieden (vgl. BVerfGE 91, 335 ; 108, 238 ; BVerfGK 10, 203 ; 11, 312 ; 14, 202 ).

    Ein solcher Verstoß könnte etwa vorliegen, wenn das Verfahren vor den ausländischen Gerichten in einer offenkundig missbräuchlichen Art und Weise genutzt wird, um eine Forderung durchzusetzen, die - jedenfalls in ihrer Höhe - keine substantielle Grundlage hätte, der Beklagte mit dem angegriffenen Verhalten offensichtlich nichts zu tun hat oder erheblicher publizistischer Druck aufgebaut wird, um ihn zu einem ungerechtfertigten Vergleich zu drängen (vgl. BVerfGE 108, 238 ; BVerfGK 10, 203 ; 11, 312 ; 14, 202 ).

    Es ist auch nicht Aufgabe der um Zustellung ersuchten deutschen Hoheitsträger, selbständig eine mögliche Schadenssumme zu ermitteln und diese ins Verhältnis zu dem schädigenden Ereignis oder gar der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Zustellungsempfängers zu setzen (vgl. BVerfGK 11, 312 ; 14, 202 ).

  • KG, 25.10.2012 - 1 VA 11/12

    Zustellung: Voraussetzungen der Ablehnung der Zustellung einer im Ausland

    Das könnte der Fall sein, wenn der rechtsmissbräuchliche Charakter der zuzustellenden Klage von vornherein offenkundig ist (vgl. zuletzt BVerfG, IPRax 2009, 253, 255).

    Hierfür liegen keine ausreichenden Anhaltspunkte vor, wie etwa dass die erhobene Klageforderung auch in ihrer Höhe offensichtlich keine substantielle Grundlage hat, der Beklagte mit dem angegriffenen Verhalten offensichtlich nichts zu tun hat oder erheblicher publizistischer Druck aufgebaut wird, um ihn zu einem unberechtigten Vergleich zu drängen (vgl. zuletzt BVerfG, IPRax 2009, 253, 255).

    Die Zustellung der Klage bezieht den Empfänger in ein Gerichtsverfahren ein, trifft aber keine Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens (vgl. BVerfG, IPRax 2009, 253, 255 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 153-IV-15
    zu §§ 23 ff. EGGVG Rn. 1; zu § 29 EGGVG a. F. vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvR 1739/06/2 BvR 1811/06; zur Anhörungsrüge als Teil des Rechtswegs vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 13-IV-09; st. Rspr.).
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