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   BSG, 15.02.1979 - 7/12 RAr 43/77   

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https://dejure.org/1979,11229
BSG, 15.02.1979 - 7/12 RAr 43/77 (https://dejure.org/1979,11229)
BSG, Entscheidung vom 15.02.1979 - 7/12 RAr 43/77 (https://dejure.org/1979,11229)
BSG, Entscheidung vom 15. Februar 1979 - 7/12 RAr 43/77 (https://dejure.org/1979,11229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zusage einer Förderung - Sperrzeit - Schriftlichkeit

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 12 RAr 43/77
    Nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Anspruch hergeleitet wird (vgl BSGE 37, 292), handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit.
  • BSG, 09.11.1977 - 3 RK 5/76

    Anspruch auf vorbeugenden Rechtsschutz gegen einen befürchteten Konkursantrag der

    Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 12 RAr 43/77
    Die vorbeugende Unterlassungsklage ist nur zulässig, wenn ein rechtswidriges Vorgehen der Behörde ernstlich zu befürchten ist (BSG vom 9. November 1977 - 3 RK 5/76 - Miesbach- Ankenbrank-Hennig-Danckwerts, Kommentar zum SGG, 5 54 Anm 7).
  • BSG, 28.10.1966 - 2 RU 183/62

    Konkurs des Beitragspflichtigen - Vorrecht des Versicherungsträgers -

    Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 12 RAr 43/77
    Zu den von Amts wegen zu beachtenden Tatsachen gehören die Prozeßvoraussetzungen jedenfalls insoweit, als sie im öffentlichen Interesse zu beachten sind und ihre Befolgung der Disposition der Beteiligten entzogen ist (BSGE 25, 235, 236).
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Das ist auch ausgehend von der Rechtsprechung des BSG zum Eintritt einer Sperrzeit im Arbeitsförderungsrecht nicht entbehrlich (vgl BSG Urteil vom 15.2.1979 - 7/12 RAr 43/77 - SozR 4100 § 119 Nr. 7 S 32; BSG Urteil vom 16.10.1990 - 11 RAr 65/89 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 4 S 16 ff) .

    In der Ausgestaltung hat das BSG es indes regelmäßig ausreichen lassen, wenn die auf Antrag bestehenden Ansprüche dem Grunde nach verbindlich bezeichnet waren (vgl BSG Urteil vom 15.2.1979 - 7/12 RAr 43/77 - SozR 4100 § 119 Nr. 7 S 32; BSG Urteil vom 16.10.1990 - 11 RAr 65/89 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 4 S 17) .

  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Ein Bescheid der BA über eine Sperrzeit von vier Wochen wurde aufgehoben (Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. März 1977 - L 12 Ar 41/76 - Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 15. Februar 1979 - 7/12 RAr 43/77 -).
  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 46/89

    Sperrzeit - Bildungsmaßnahme - Schriftliche Zusage

    Für das bis zum Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz (AFKG) geltende Recht hat der Senat entschieden, daß eine Sperrzeit nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) nur eintritt, wenn dem Arbeitslosen verbindlich schriftlich bezeichnet worden ist, welche Leistungen ihm bei der Teilnahme an einer bestimmten Maßnahme auf Antrag dem Grunde nach zustehen (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 7).
  • BSG, 16.10.1990 - 11 RAr 65/89

    Sperrzeit wegen der Weigerung, an einer Maßnahme der beruflichen Bildung

    Hiernach konnte eine Sperrzeit nur eintreten, wenn dem Arbeitslosen verbindlich schriftlich bezeichnet worden war, welche Leistungen ihm bei der Teilnahme an einer bestimmten Maßnahme auf Antrag dem Grunde nach zustanden (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 7).
  • BSG, 12.03.1986 - 5a RKn 22/84

    Witwenrentenabfindung - Überweisungsbeschluß - Pfändungsbeschluß -

    Wie der 7. Senat des BSG in seiner Entscheidung vom 15. Februar 1979 (7/12 RAr 43/77 in Breithaupt 1980, 233, 236, insoweit in SozR 4100 § 119 Nr. 7 nicht veröffentlicht) bereits ausgeführt hat, ist vom Revisionsgericht nach § 162 SGG nur zu prüfen, ob das angefochtene Urteil auf der Nichtanwendung oder der unrichtigen Anwendung bestimmter gesetzlicher Vorschriften beruht.
  • BSG, 04.07.1991 - 7 RAr 124/90

    Minderung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Eintritt einer Sperrzeit bei

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, muß der wichtige Grund auch den Zeitpunkt der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses decken; der Arbeitslose muß einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Beschäftigungsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 7; BSGE 66, 94, 97 = SozR 4100 § 119 Nr. 36).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2022 - L 20 AS 229/20

    Sanktion - Minderungen Arbeitslosengeld II - Ermessensausübung -

    Auch das Bundessozialgericht lässt es regelmäßig ausreichen, wenn die auf Antrag bestehenden Ansprüche dem Grunde nach verbindlich bezeichnet waren (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 42/15 R -, BSGE 121, 268-275, SozR 4-4200 § 15 Nr. 6; vgl BSG Urteil vom 15.2.1979 - 7/12 RAr 43/77 - SozR 4100 § 119 Nr. 7 S 32; BSG Urteil vom 16.10.1990 - 11 RAr 65/89 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 4 S 17).
  • BSG, 28.01.1993 - 2 RU 8/92

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer vorbeugenden Unterlassungsklage - Zulässigkeit

    Die Statthaftigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage im Sozialgerichtsprozeß als Unterfall der echten Leistungsklage gem § 54 Abs. 5 SGG wird vom BSG und den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit in ständiger Rechtsprechung anerkannt (BSGE 43, 134, 139; 45, 109, 113; BSG Urteil vom 15. Februar 1979 - 7/12 RAr 43/77 - Breithaupt 1980, 233, 234; LSG Bremen, SozSich 1987, 223).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.1977 - L 12 Ar 41/76

    Förderungszusage - Sperrzeittatbestand - Arbeitsloser

    Rechtszug: nachgehend BSG 1979-02-15 7/12 RAr 43/77.
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