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   BGH, 30.09.2013 - IX ZA 17/12   

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https://dejure.org/2013,26783
BGH, 30.09.2013 - IX ZA 17/12 (https://dejure.org/2013,26783)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2013 - IX ZA 17/12 (https://dejure.org/2013,26783)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2013 - IX ZA 17/12 (https://dejure.org/2013,26783)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verjährung von zur Tabelle festgestellten Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.12.2010 - IX ZR 247/09

    Haftung wegen unerlassener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur

    Auszug aus BGH, 30.09.2013 - IX ZA 17/12
    Der Feststellungsanspruch der Klägerin selbst verjährt ohnehin nicht nach den Vorschriften, die für die Verjährung des Leistungsanspruchs gelten (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2010 - IX ZR 247/09, BGHZ 187, 337 Rn. 16).
  • BGH, 21.02.2013 - IX ZR 92/12

    Verjährungshemmung: Wirkungslosigkeit der auf einer unsubstantiierten

    Auszug aus BGH, 30.09.2013 - IX ZA 17/12
    Die Anforderungen an die formellen Voraussetzungen einer Anmeldung zur Insolvenztabelle sind durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 22. Januar 2009 - IX ZR 3/08, NZI 2009, 242 Rn. 10; vom 21. Februar 2013 - IX ZR 92/12, NZI 2013, 388 Rn. 15) derzeit ausreichend geklärt.
  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 3/08

    Voraussetzung der ordnungsgemäßen Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 30.09.2013 - IX ZA 17/12
    Die Anforderungen an die formellen Voraussetzungen einer Anmeldung zur Insolvenztabelle sind durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 22. Januar 2009 - IX ZR 3/08, NZI 2009, 242 Rn. 10; vom 21. Februar 2013 - IX ZR 92/12, NZI 2013, 388 Rn. 15) derzeit ausreichend geklärt.
  • OLG Hamm, 17.10.2002 - 3 Ss 744/02

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; erforderlicher Umfang der

    Auszug aus BGH, 30.09.2013 - IX ZA 17/12
    Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob eine weitere Substantiierung der Anmeldung nach Widerspruch in einem Feststellungsprozess geboten war oder ob im Strafverfahren es weiterer tatrichterlicher Feststellungen bedurft hätte, um eine Verurteilung nach § 266a StGB revisionsrechtlich prüfen zu können (vgl. dazu OLG Hamm, ZInsO 2003, 35 f).
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