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   BGH, 30.06.2011 - IX ZB 30/10   

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https://dejure.org/2011,12660
BGH, 30.06.2011 - IX ZB 30/10 (https://dejure.org/2011,12660)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2011 - IX ZB 30/10 (https://dejure.org/2011,12660)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - IX ZB 30/10 (https://dejure.org/2011,12660)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 231 Abs 1 Nr 2 InsO
    Insolvenzverfahren: Zurückweisung eines Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Frage nach der Zurückweisungsmöglichkeit eines vom Schuldner vorgelegten Insolvenzplans nach erfolgter Anhörung des Insolvenzverwalters/Mitglieder des Gläubigerausschusses ist nicht klärungsbedürftig; Klärungsbedürftigkeit der Zurückweisungsmöglichkeit eines vom ...

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Zurückweisung eines Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Zurückweisung eines Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frage nach der Zurückweisungsmöglichkeit eines vom Schuldner vorgelegten Insolvenzplans nach erfolgter Anhörung des Insolvenzverwalters/Mitglieder des Gläubigerausschusses ist nicht klärungsbedürftig; Klärungsbedürftigkeit der Zurückweisungsmöglichkeit eines vom ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.12.2010 - IX ZB 21/09

    Insolvenzrecht: Prognose des Insolvenzgerichts bezüglich der Annahme des vom

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - IX ZB 30/10
    Sie stehe im Widerspruch zur Konzeption des Gesetzes und zu seiner Begründung (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 21/09, ZIP 2011, 340 Rn. 3).
  • BGH, 20.07.2017 - IX ZB 13/16

    Insolvenzverfahren: Zurückweisung des Insolvenzplans im Vorprüfungsverfahren;

    Deshalb kommt es auf die Frage nicht an, ob ein Insolvenzplan nach einer solchen Zuleitung noch nach § 231 InsO zurückgewiesen werden kann (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - IX ZB 30/10, ZInsO 2011, 1550 Rn. 2).

    Bereits vorliegende Äußerungen eines Gläubigers können in diesem Zusammenhang ebenso berücksichtigt werden wie bei der Frage, ob mit einer Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubiger zu rechnen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 21/09, ZIP 2011, 340 Rn. 3; vom 30. Juni 2011 - IX ZB 30/10, ZInsO 2011, 1550 Rn. 2 f).

  • OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 5 U 145/13

    Fehlendes Rechtschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung auf Unterlassung

    Bei der Prognose des Insolvenzgerichts können neben dem in erster Linie zu berücksichtigenden Inhalt des Plans im Verfahren bereits erfolgte Stellungnahmen der Gläubiger, hier also einer Anteilseignerin, einbezogen werden, die allerdings, weil sich die Meinung bis zur Abstimmung über den Plan noch ändern kann, mit Vorsicht zu bewerten sind, (vgl. BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 21/09, ZIP 2011, 340, Juris-Rz. 3; Beschluss vom 30.06.2011 - IX ZB 301/10, ZInsO 2011, 1550, Juris-Rz. 3).
  • AG Hamburg, 19.04.2016 - 67c IN 232/13

    Insolvenzverfahren: Anforderungen an einen Insolvenzplan

    vorherige Stellungnahmen ohne Anschreiben und Aufforderung gem. § 232 InsO verwendet werden könnten gilt: Diese sind nicht als endgültig zu werten, weil sich die Meinung bis zur Abstimmung über den Plan noch ändern kann, und sie daher mit Vorsicht zu bewerten sind, (vgl. BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 21/09, ZIP 2011, 340, Juris-Rz. 3; Beschluss vom 30.06.2011 - IX ZB 301/10, ZInsO 2011, 1550, Juris-Rz. 3); s. auch OLG Frankfurt v. 1.10.2013, DZWIR 2014, 370, 372 ("Suhrkamp")).
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