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   BGH, 30.04.2008 - XII ZR 64/05 (1)   

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https://dejure.org/2008,7207
BGH, 30.04.2008 - XII ZR 64/05 (1) (https://dejure.org/2008,7207)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2008 - XII ZR 64/05 (1) (https://dejure.org/2008,7207)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2008 - XII ZR 64/05 (1) (https://dejure.org/2008,7207)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZR 64/05

    Berücksichtigung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen des Unterhaltsberechtigten

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - XII ZR 64/05
    Die Klägerin wendet sich mit der Anhörungsrüge gegen das Senatsurteil vom 18. Juli 2007 (FamRZ 2007, 1800).
  • BGH, 31.01.1991 - IX ZR 38/90

    Gesamtschuldnerische Haftung der Ehegatten bei Umschuldung eines Darlehens

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - XII ZR 64/05
    Denn diese Voraussetzung wird nach der zu § 419 BGB a.F. ergangenen Rechtsprechung bei größeren Vermögen nur angenommen, wenn dem bisherigen Vermögensinhaber weniger als 10 % verbleiben (BGH NJW 1991, 1740).
  • BFH, 28.01.2009 - X R 63/06

    Haftung gemäß § 419 BGB a.F. - Zeitpunkt der Entstehung des Gewinns aus der

    Ist nur ein Teil des Vermögens Gegenstand der Übertragung, liegt eine Vermögensübernahme i.S. des § 419 BGB a.F. vor, wenn das Vermögen, welches dem Vermögensübergeber verbleibt, bei größeren Vermögensübertragungen weniger als 10% (BGH-Beschluss vom 30. April 2008 XII ZR 64/05, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge --ZEV-- 2008, 391) und in sonstigen Fällen weniger als 15% (BVerwG-Urteil in NJW 1990, 590) ausmacht.

    Auf diese Weise lässt sich bestimmen, ob das verbliebene Vermögen den maßgeblichen Grenzwert, welcher entscheidend von der Höhe des gesamten Vermögens abhängt (BGH-Urteil vom 13. März 1991 XII ZR 79/90, NJW 1991, 1739, und BGH-Beschluss in ZEV 2008, 391), unterschreitet.

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