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   BGH, 27.10.1993 - XII ARZ 28/93   

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https://dejure.org/1993,3259
BGH, 27.10.1993 - XII ARZ 28/93 (https://dejure.org/1993,3259)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1993 - XII ARZ 28/93 (https://dejure.org/1993,3259)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1993 - XII ARZ 28/93 (https://dejure.org/1993,3259)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich - Einleitung - Verfahren - Gericht - Zuständigkeit - Örtlich - Antragsschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer isolierten Versorgungsausgleichssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 322
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.1992 - XII ARZ 1/92

    Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus BGH, 27.10.1993 - XII ARZ 28/93
    Damit fehlt es bereits an einem Verfahren, in dem die Zuständigkeit eines Gerichtes nach § 36 Nr. 6 ZPO bestimmt werden kann (vgl.Senatsbeschluß vom 29. Januar 1992 - XII ARZ 1/92 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigkeitserklärung, rechtskräftige 4 m.w.N.).
  • BGH, 27.03.1991 - XII ARZ 7/91

    Zuständigkeit des Familiengerichts für einen Antrag gegen den Versorgungsträger

    Auszug aus BGH, 27.10.1993 - XII ARZ 28/93
    Zwar richtet sich das Verfahren über die Bestimmung des zuständigen Gerichts in isolierten Versorgungsausgleichssachen gemäß §§ 621 Abs. 1 Nr. 6, 621a Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht nach § 5 FGG, sondern nach § 36 Nr. 6 ZPO, so daß zur Entscheidung des negativen Kompetenzkonflikts an sich der Bundesgerichtshof zuständig wäre (vgl.Senatsbeschluß vom 27. März 1991 - XII ARZ 7/91 - FamRZ 1991, 927).
  • BGH, 13.07.1988 - IVb ARZ 33/88

    Zuständigkeit für Entscheidung im isolierten Verfahren

    Auszug aus BGH, 27.10.1993 - XII ARZ 28/93
    Damit stellen die Verfügungen keine rechtskräftigen Unzuständigkeitserklärungen dar(Senatsbeschluß vom 13. Juli 1988 - IVb ARZ 33/88 - FamRZ 1988, 1160).
  • BGH, 11.02.2009 - XII ZB 101/05

    Voraussetzungen für eine materielle Kenntnis eines berufenen ausländischen

    Dies setzt voraus, dass der andere Ehegatte in der Ehezeit eine inländische Versorgungsanwartschaft erworben hat (Satz 2 Nr. 1) oder die allgemeinen Wirkungen der Ehe während eines Teils der Ehezeit einem Recht unterlagen, das den Versorgungsausgleich kennt (Satz 2 Nr. 2), und die Durchführung des Wertausgleichs im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Ehe nicht der Billigkeit widerspricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 1993 - XII ARZ 28/93 - NJW-RR 1994, 322, 323 und vom 23. Februar 1994 - XII ZB 39/93 - FamRZ 1994, 825 f.; Finger FF 2002, 154, 157; Johannsen/Henrich aaO Art. 17 EGBGB Rdn. 62; Henrich FamRZ 1986, 841, 852; BT-Drucks. 10/5632 S. 42 f.; für den erweiterten Anwendungsbereich von Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB nach dem geplanten Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs vgl. BT-Drucks. 16/10144, S. 113).
  • BGH, 11.02.2009 - XII ZB 184/04

    Auslegung des Kerngehalts und der wesentlichen Strukturmerkmale des

    Im Ansatz zutreffend geht das Oberlandesgericht davon aus, dass die in den Niederlanden erfolgte rechtskräftige Ehescheidung der Parteien in Deutschland anzuerkennen ist (Art. 21 Abs. 1 Brüssel IIa-VO) und der deutsche regelwidrige Versorgungsausgleich nachträglich in einem isolierten Verfahren durchgeführt werden kann, sofern die Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB vorliegen (Senatsbeschluss vom 27. Oktober 1993 - XII ARZ 29/93 - NJW-RR 1994, 322, 323).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2020 - 4 UF 295/19

    Zur Zulässigkeit des Versorgungsausgleichs bei Auslandsscheidung

    Zwar findet das Scheidungsverfahren in Tunesien statt, bei einer im Inland anzuerkennenden Auslandsscheidung kann aber noch nachträglich der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, wenn nach dem Scheidungsfolgenstatut deutsches Recht anzuwenden ist (vgl. BGH NJW-RR 1994, 322; FamRZ 1993, 176; Ruland, Versorgungsausgleich 4. A., 2. Kap. Rn 114 mwN.).
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