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   BGH, 27.05.1952 - IV ZB 33/52   

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https://dejure.org/1952,671
BGH, 27.05.1952 - IV ZB 33/52 (https://dejure.org/1952,671)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1952 - IV ZB 33/52 (https://dejure.org/1952,671)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1952 - IV ZB 33/52 (https://dejure.org/1952,671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Ferienzivilkammern und Ferienzivilsenate zur Bearbeitung von Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Zuteilung der Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch den Geschäftsverteilungsplan - Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 6, 193
  • NJW 1952, 880
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.1951 - IV ZB 5/51

    Begriff der öffentlichen Behörde; Zuständigkeit der Gerichte der Freiwilligen

    Auszug aus BGH, 27.05.1952 - IV ZB 33/52
    Wie der Senat in dem Beschluß vom 12. Juli 1951 (IV ZR 5/51 - BGHZ 3, 110) ausgesprochen hat, findet § 28 Abs. 2, 3 FGG auch in dem Verfahren nach Art II § 6 der 40. DVO zum UmstG Anwendung.

    Damit gehören sie zu den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Sinne der §§ 1 und 28 FGG (BGHZ 3, 110 [112]).

  • BGH, 28.05.1951 - IV ZR 5/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.05.1952 - IV ZB 33/52
    Wie der Senat in dem Beschluß vom 12. Juli 1951 (IV ZR 5/51 - BGHZ 3, 110) ausgesprochen hat, findet § 28 Abs. 2, 3 FGG auch in dem Verfahren nach Art II § 6 der 40. DVO zum UmstG Anwendung.
  • BGH, 10.02.1953 - IV ZB 87/52

    Ferienkammern und Feriensenate

    Der in dem Beschluss vom 27. Mai 1952 (BGHZ 6, 193) eingenommene gegenteilige Standpunkt wird aufgegeben.

    Das Oberlandesgericht in Hamm möchte über diese weitere Beschwerde sachlich entscheiden, es sieht sich jedoch darin durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai 1952 - IV ZB 33/52 (193) - gehindert.

    In dem Beschluss vom 27. Mai 1952 - IV ZB 33/52 - ist der Senat davon ausgegangen, dass die Feriensachen in § 200 Abs. 2 GVG erschöpfend aufgezählt seien, und dass diese Aufzählung nur Sachen der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit umfasse, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit aber im Gerichtsverfassungsgesetz, dessen Vorschriften nach § 2 EGGVG nur auf die ordentliche streitige Gerichtsbarkeit und deren Ausübung Anwendung fänden, nicht erwähnt seien.

  • BGH, 09.03.1976 - X ZB 17/74

    Fall der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nr. 1 PatG

    Denselben Standpunkt vertreten Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozeßordnung 19. Aufl. 1968 § 551 II 1 a. Der IV, und der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs haben es unentschieden gelassen, ob ein Fall der unvorschriftsmäßigen Besetzung im Sinne von § 551 Nr. 1 ZPO vorliegt, wenn ein Senat unter Verstoß gegen Bestimmungen des Geschäftsverteilungsplanes entschieden hat, obwohl ein anderer Senat zur Entscheidung berufen war (BGHZ 6, 193, 194; BGH NJV 1962, 1396, 1397 re.Sp.).
  • BGH, 09.03.1976 - X ZB 19/72

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Verfahren und Vorrichtung zum

    Denselben Standpunkt vertritt Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozeßordnung 19. Aufl. 1968 § 551 II 1 a. Der IV. und der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs haben es unentschieden gelassen, ob ein Fall der unvorschriftsmäßigen Besetzung im Sinne von § 551 Nr. 1 ZPO verliegt, wenn ein Senat unter Verstoß gegen Bestimmungen des Geschäftsverteilungsplanes entschieden hat, obwohl ein anderer Senat zur Entscheidung berufen war (BGHZ 6, 193, 194; BGH NJV 1962, 1396, 1397 re. Sp.).
  • BGH, 15.05.1959 - V ZB 2/59

    Rechtsmittel

    Auf die (sofortige) weitere Beschwerde des Antragstellers und des Beteiligten zu 2 hat das Oberlandesgericht in Düsseldorf durch Beschluß vom 25. Oktober 1952 den Beschluß des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückverwiesen mit der Begründung, das Landgericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, weil nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai 1952 (BGHZ 6, 193) Ferienzivilkammern zur Bearbeitung von Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht zuständig seien.
  • BGH, 26.02.1953 - IV ZB 9/53

    Rechtsmittel

    Es sieht sich an der sachlichen Behandlung der Beschwerde durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai 1952 - IV ZB 33/52 (BGHZ 6, 192 [BGH 27.05.1952 - V ZR 81/51]) - gehindert.
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