Rechtsprechung
BGH, 26.10.1967 - III ZR 107/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage gegen die Zwangsvollstreckung wegen eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs - Vornahme einer Zuwendung aus dem Gesamtgut - Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen - Streit über die Ermittlung des Verkehrswertes eines landwirtschaftlichen Anwesens
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 26.10.1967 - III ZR 107/65
Diese Vorschrift gibt dem tatrichterlichen Ermessen einen weiten Spielraum, und das Revisionsgericht kann auf entsprechende Rügen nur nachprüfen, ob die Schätzung des Verkehrewertes auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, oder ob wesentliche die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen sind (BGHZ 3, 162, 175 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50] ; 6, 62, 63) [BGH 30.04.1952 - III ZR 198/51] . - BGH, 22.01.1959 - III ZR 186/57
Letzte Tatsachenverhandlung als Stichtag für die Festsetzung der …
Auszug aus BGH, 26.10.1967 - III ZR 107/65
Dies führt dazu, daß die Anwendung des § 287 ZPO in vollem Umfange auf eins solche Schätzung geboten ist (vgl. hierzu BGH 29, 217 für den Fall der Verkehrswertschätzung bei Enteignungsentschädigungen). - BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51
Schätzungsgrundlagen im Urteil
Auszug aus BGH, 26.10.1967 - III ZR 107/65
Diese Vorschrift gibt dem tatrichterlichen Ermessen einen weiten Spielraum, und das Revisionsgericht kann auf entsprechende Rügen nur nachprüfen, ob die Schätzung des Verkehrewertes auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, oder ob wesentliche die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen sind (BGHZ 3, 162, 175 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50] ; 6, 62, 63) [BGH 30.04.1952 - III ZR 198/51] . - BGH, 09.11.1960 - V ZR 96/59
Auszug aus BGH, 26.10.1967 - III ZR 107/65
Nach ständiger Rechtsprechung schon des Reichsgerichts, der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (NJW 1961, 604), ist unter einer Schenkung im Sinne des § 2325 BGB immer eine solche im Sinne des § 516 BGB zu verstehen. - BGH, 10.07.1958 - III ZR 39/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.10.1967 - III ZR 107/65
Die Anwendung verschiedener Berechnungsmethoden läßt sich nur immer dann rechtfertigen, wenn sie dem Zweck dient, die aus in sich geschlossenen Berechnungsmethoden gewonnenen Ergebnisse miteinander zu vergleichen, um hieraus Anhaltspunkte für die endgültige Abschätzung des Verkehrswertes zu gewinnen (BGH III ZR 39/57 vom 10. Juli 1958).