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   BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 9/76   

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https://dejure.org/1976,9573
BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 9/76 (https://dejure.org/1976,9573)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1976 - AnwZ (B) 9/76 (https://dejure.org/1976,9573)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 9/76 (https://dejure.org/1976,9573)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Wahrung der Beschwerdefrist zur Durchsetzung des Rechts auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei einem Landgericht i.S.d. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.1964 - AnwZ (B) 2/64

    Statthaftigkeit einer Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist für einen Antrag

    Auszug aus BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 9/76
    Jedenfalls hat der Senat in zwei Fällen der vorliegenden Art die sofortige Beschwerde für zulässig gehalten (Beschlüsse vom 13. Juli 1964 - AnwZ (B) 2/64 = EGE VIII 15 und vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 13/75).
  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 13/75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 9/76
    Jedenfalls hat der Senat in zwei Fällen der vorliegenden Art die sofortige Beschwerde für zulässig gehalten (Beschlüsse vom 13. Juli 1964 - AnwZ (B) 2/64 = EGE VIII 15 und vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 13/75).
  • BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 5/80

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Beschluss des Ehrengerichtshofs -

    Der Bundesgerichtshof hat die Aufzählung in Absatz 1, die den vorliegenden Fall nicht ausdrücklich erfaßt, als abschließend angesehen (Beschluß vom 10. Mai 1971 - AnwZ (B) 5/71) und - anders als bei einem auf § 223 BRAO gegründeten Anfechtungsverfahren (vgl. Beschluß vom 27. Mai 1968 - AnwZ (B) 2/68 = EGE X 61) - eine entsprechende Anwendung auf solche Fälle, verneint (Beschluß vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 9/76), in denen es nicht unmittelbar und endgültig um die Begründung oder den Verlust der Existenz ging, sondern um Angelegenheiten von geringerer Bedeutung für den Rechtsanwalt, wie beispielsweise die Befreiung von der Residenzpflicht (Beschluß vom 18. Juli 1966 - AnwZ (B) 4/66 = EGE IX 38), die Aussetzung nach § 33 Abs. 2 BRAO (Beschluß vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 6/77), die Festsetzung der Verfahrenskosten (Beschluß vom 31. Mai 1965 - AnwZ (B) 5/65), die Pflicht zur Tragung der Verfahrenskosten und die Festsetzung des Geschäftswertes nach (übereinstimmender) Erledigung der Hauptsache (Beschlüsse vom 15. Januar 1973 - AnwZ (B) 16/72 - und vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 8/77), die Erstattung außergerichtlicher Auslagen (Beschluß vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 16/78 - m.w.Nachw.; vgl. auch Beschluß vom 15. Oktober 1979 - AnwZ (B) 10/79).

    Auf ähnlichen Erwägungen beruht die entsprechende Zulassung der sofortigen Beschwerde gegen die Verwerfung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung als unzulässig wegen formaler Mängel (Beschluß vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 9/76).

  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 18/85

    Rechtsmittel

    Das Tatbestandsmerkmal der "Zurückweisung" ist hierbei nicht im (engeren) rechtstechnischen Sinne zu verstehen, sondern erfaßt neben den Fällen, in denen der Antrag auf gerichtliche Entscheidung (als unbegründet) zurückgewiesen worden ist, auch diejenigen, in denen er - wie hier - (als unzulässig) verworfen worden ist (BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1964 - AnwZ (B) 2/64 = EGE VIII, 15; vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 13/75; vom 25. Oktober 1976 AnwZ (B) 9/76 = EGE XIV, 4 und vom 9. Juli 1984 - AnwZ (B) 14/84).
  • BGH, 27.05.1991 - AnwZ (B) 12/91

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über eine Zulassung als Rechtsanwalt -

    Ob der Ehrengerichtshof den Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet zurückgewiesen oder als unzulässig verworfen hat, ist dabei nach ständiger Rechtsprechung des Senats ohne Bedeutung (Beschluß vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 68/88, BRAK-Mitt. 1989, 156; Beschluß vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 9/76, EGE XIV, 4).
  • BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 14/84

    Rechtsmittel

    Der Senat hat jedoch bereits in mehreren Entscheidungen (Beschlüsse vom 13. Juli 1964 - AnwZ (B) 2/64 = EGE VIII 15, 16; vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 13/75 - und vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 9/76 = EGE XIV 4 f) die sofortige Beschwerde auch in Fällen der hier vorliegenden Art für statthaft erachtet.
  • BGH, 07.11.1983 - AnwZ (B) 14/83

    Rechtsmittel

    Nach dieser Vorschrift können auch Entscheidungen, durch die - wie hier - der Ehrengerichtshof das Begehren auf Feststellung, daß der angeführte Versagungsgrund nicht vorliegt, als unzulässig verworfen hat, mit der sofortigen Beschwerde angefochtenen werden (vgl. Senatsbeschluß vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 9/76).
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