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   BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 16/76   

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BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 16/76 (https://dejure.org/1976,9569)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1976 - AnwZ (B) 16/76 (https://dejure.org/1976,9569)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 16/76 (https://dejure.org/1976,9569)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 4/61

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 16/76
    Diese Entscheidung stützt sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der mit dem Beruf eines Rechtsanwalts und dem Ansehen der Rechtsanwaltschaft eine anderweitige juristische Tätigkeit nicht vereinbar ist, die an Bedeutung und Verantwortung als untergeordnet anzusehen ist (BGH NJW 1961, 1468 Nr. 14; 1962, 202 Nr. 6).

    Auch sonst ist nichts dafür ersichtlich, daß er sich aus der Menge der Angestellten wesentlich herausgehoben und einen größeren Verantwortungsbereich als die anderen hätte (vgl. AnwZ (B) 17/62 vom 19.11.1962; vgl. auch AnwZ (B) 8/69 vom 10.11.1969), daß seine Tätigkeit an Bedeutung und Verantwortung nicht mehr als untergeordnet anzusehen wäre (BGH NJW 1961, 1468 Nr. 14).

  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 9/60

    Bindung an frühere Entscheidungen in Zulassungs- und Ehrengerichtsverfahren

    Auszug aus BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 16/76
    Wie der Ehrengerichtshof in dem angefochtenen Beschluß im einzelnen zutreffend ausgeführt hat, hatte seine frühere Entscheidung in dieser Sache vom 15. April 1975 mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft auch materielle Rechtskraft erlangt (vgl. BGHZ 34, 235, 236 und 252; Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. Rn. 18, 20, Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 10, jeweils zu § 31 FGG).

    Daß der ebenfalls in einer Zulassungssache ergangenen Entscheidung BGHZ 34, 235 ein noch nach altem Recht in Berlin erlassenes Berufungsurteil zugrunde lag, das in Rechtskraft erwachsen war, ändert an dieser rechtlichen Beurteilung nichts.

  • BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 28/61

    Verschuldensfreie Fristversäumung bei einem Krankenhausaufenthalt - Frist für die

    Auszug aus BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 16/76
    Diese Entscheidung stützt sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der mit dem Beruf eines Rechtsanwalts und dem Ansehen der Rechtsanwaltschaft eine anderweitige juristische Tätigkeit nicht vereinbar ist, die an Bedeutung und Verantwortung als untergeordnet anzusehen ist (BGH NJW 1961, 1468 Nr. 14; 1962, 202 Nr. 6).
  • BGH, 10.11.1969 - AnwZ (B) 8/69

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 16/76
    Auch sonst ist nichts dafür ersichtlich, daß er sich aus der Menge der Angestellten wesentlich herausgehoben und einen größeren Verantwortungsbereich als die anderen hätte (vgl. AnwZ (B) 17/62 vom 19.11.1962; vgl. auch AnwZ (B) 8/69 vom 10.11.1969), daß seine Tätigkeit an Bedeutung und Verantwortung nicht mehr als untergeordnet anzusehen wäre (BGH NJW 1961, 1468 Nr. 14).
  • BGH, 19.11.1962 - AnwZ (B) 17/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 16/76
    Auch sonst ist nichts dafür ersichtlich, daß er sich aus der Menge der Angestellten wesentlich herausgehoben und einen größeren Verantwortungsbereich als die anderen hätte (vgl. AnwZ (B) 17/62 vom 19.11.1962; vgl. auch AnwZ (B) 8/69 vom 10.11.1969), daß seine Tätigkeit an Bedeutung und Verantwortung nicht mehr als untergeordnet anzusehen wäre (BGH NJW 1961, 1468 Nr. 14).
  • BGH, 15.10.1979 - AnwZ (B) 11/79

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Eine im dargelegten Sinne gehobene Stellung hat der Senat schon wiederholt für Assessoren verneint, die lediglich als Sachbearbeiter in der Rechtsabteilung eines Unternehmens tätig sind, sei es bei einer Versicherung oder in einem anderen Betrieb (vgl. BGHZ 35, 119, 123; Beschlüsse vom 22. Januar 1962 - AnwZ (B) 37/61 = EGE VII 36, 41; vom 25. Juni 1962 - AnwZ (B) 7/62 = EGE VII, 72, 74; vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 16/76 - und vom 17. Januar 1977 - AnwZ (B) 28/76).
  • BGH, 27.09.1982 - AnwZ (B) 10/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    In ähnlichen Fällen hat der Senat schon wiederholt die Vereinbarkeit der Sachbearbeiterstellung mit dem Rechtsanwaltsberuf verneint, vgl. BGHZ 35, 119: Sachbearbeiter in der Haftpflicht-, Unfall- und Kasko-Schadensabteilung einer Versicherungsgeneraldirektion; BGHZ 72, 278 [BGH 02.10.1978 - AnwZ B 15/78]: Sachbearbeiter ohne leitende Funktion bei einer Rechtsschutzversicherung; Beschluß vom 22. Januar 1962 - AnwZ (B) 37/61 = EGE VII 36: juristischer Sachbearbeiter in der Haftpflicht-, Unfall- und Kasko-Schadensabteilung einer Unfall- und Schadensversicherung; Beschluß vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 16/76: Schadensbüroleiter bei einer Rechtsschutzversicherung; Beschluß vom 26. Juni 1978 - AnwZ (B) 14/78 = AnwBl. 1979, 123: juristischer Mitarbeiter eines Verbraucherschutzvereins; Beschluß vom 15. Oktober 1979 - AnwZ (B) 11/79: einfacher Sachbearbeiter im Rechtsbereich einer Bank; Beschluß vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 1/81: Sachbearbeiter in der Rechtsabteilung eines Unternehmens; Beschluß vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 31/81: Sachbearbeiter in der "Stabsstelle" einer Versicherung.
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