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   BGH, 24.09.1954 - V ZR 44/53   

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https://dejure.org/1954,4742
BGH, 24.09.1954 - V ZR 44/53 (https://dejure.org/1954,4742)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1954 - V ZR 44/53 (https://dejure.org/1954,4742)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1954 - V ZR 44/53 (https://dejure.org/1954,4742)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.02.1953 - IV ZR 109/52

    Wertschuldklausel

    Auszug aus BGH, 24.09.1954 - V ZR 44/53
    Auf diese Geldwertschulden finden § § 16, 13 UmstG keine Anwendung (BGH vom 12. Februar 1953 IV ZR 109/52 in JZ 1953, 338 = NJW 1953, 662 mit den dort angeführten Stellen; Anmerkung von Duden in JZ 1953, 339; Rötelmann in NJW 1953, 708; BGH in NJW 1951, 841).

    Die getroffene Wertschuldvereinbarung bleibt auch für die Zeit nach der Währungsumstellung gültig (BGH in NJW 1953, 662).

    Diese Bestimmung bezweckt den Schutz der Reichsmark, sie bezieht sich aber nur auf solche Verbindlichkeiten, die auf Reichsmark und die sonstigen dort angeführten Zahlungsmittel lauten, nicht dagegen auf solche, die in einer später an die Stelle der Reichsmarkwährung tretenden anderen Währung ausgedrückt sind (Rötelmann in NJW 1951, 363 und 708; OLG München in MDR 1950, 487; BGH in NJW 1953, 662).

    Es liegt auch kein Verstoß gegen § 3 Satz 2 WährG vor, schon deshalb nicht, weil diese Bestimmung sich nicht auf Vereinbarungen bezieht, die vor der Währungsreform getroffen sind (BGH in NJW 1951, 709; NJW 1953, 662 und Duden in der Anmerkung zu dieser Entscheidung).

  • RG, 13.10.1930 - IV 688/29

    1. Wem steht der Anspruch auf Vergütung aus § 951 BGB. zu, wenn der Eigentümer

    Auszug aus BGH, 24.09.1954 - V ZR 44/53
    Diese Entscheidungen stehen aber nicht im Einklang mit der sonstigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, daß der Anspruch aus § 951 Abs. 1 BGB an dieselben Bedingungen geknüpft sei, die nach § 812 Abs. 1 BGB für den Bereicherungsanspruch überhaupt bestehen (RGZ 130, 310 [312]), sie haben Widerspruch gefunden (BGB RGRK 10. Aufl. Anm. 1 zu § 951 - auch schon 9. Aufl. Anm. 3 zu § 951), und auch der IV. Zivilsenat (BGH vom 30. Oktober 1952 IV ZR 89/52 in L-M - BGB § 812 (14) = BB 1952, 903) hat sie abgelehnt.

    Liegt nur dieser Tatbestand vor, so ist allerdings nur der Wert zu ersetzen, den der Grundstückseigentümer mit der Vollendung des Gebäudes erlangt hat (RGZ 130, 310 [313]; BGHZ 5, 197 [201]; 7, 252; BGH in NJW 1953, 265).

  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 74/52

    Berechnung des Pflichtteilanspruchs. Umstellung

    Auszug aus BGH, 24.09.1954 - V ZR 44/53
    Beide unterscheiden sich dadurch, daß die erste die Leistung einer durch ein Vielfaches der Währungseinheit bestimmten Geldmenge zum Gegenstand hat, während die letztere auf Leistung einer Geldmenge gerichtet ist, deren Umfang durch eine Beziehung zu nicht währungsrechtlichen Elementen, wie dem Wert eines bestimmten Gegenstands, bestimmt ist und infolgedessen dem Umfang nach - gemessen an Währungseinheiten - unbestimmt ist (BGHZ 7, 134 [137]).
  • BGH, 07.05.1951 - IV ZR 166/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.09.1954 - V ZR 44/53
    Auf diese Geldwertschulden finden § § 16, 13 UmstG keine Anwendung (BGH vom 12. Februar 1953 IV ZR 109/52 in JZ 1953, 338 = NJW 1953, 662 mit den dort angeführten Stellen; Anmerkung von Duden in JZ 1953, 339; Rötelmann in NJW 1953, 708; BGH in NJW 1951, 841).
  • BGH, 10.07.1953 - V ZR 22/52

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 24.09.1954 - V ZR 44/53
    Die Errichtung eines als dauernd gedachten Gebäudes auf einem Grundstück kann auch nicht als Anbringung einer Einrichtung, die wieder weggenommen werden kann, angesehen werden, namentlich dann nicht, wenn das Gebäude nach dem Tod des Erbauers stehen bleiben soll, was sich daraus ergibt, daß es nach dem ausdrücklichen Willen der Vertragsparteien auf den Grundstückseigentümer übergehen soll (BGHZ 10, 171 [177 f]; BGH NJW 1954, 265).
  • BGH, 27.02.1952 - II ZR 191/51

    Mietwohnung. Beseitigung von Kriegsschäden

    Auszug aus BGH, 24.09.1954 - V ZR 44/53
    Liegt nur dieser Tatbestand vor, so ist allerdings nur der Wert zu ersetzen, den der Grundstückseigentümer mit der Vollendung des Gebäudes erlangt hat (RGZ 130, 310 [313]; BGHZ 5, 197 [201]; 7, 252; BGH in NJW 1953, 265).
  • BGH, 23.10.1953 - V ZR 38/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.09.1954 - V ZR 44/53
    Die Errichtung eines als dauernd gedachten Gebäudes auf einem Grundstück kann auch nicht als Anbringung einer Einrichtung, die wieder weggenommen werden kann, angesehen werden, namentlich dann nicht, wenn das Gebäude nach dem Tod des Erbauers stehen bleiben soll, was sich daraus ergibt, daß es nach dem ausdrücklichen Willen der Vertragsparteien auf den Grundstückseigentümer übergehen soll (BGHZ 10, 171 [177 f]; BGH NJW 1954, 265).
  • BGH, 30.10.1952 - IV ZR 89/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.09.1954 - V ZR 44/53
    Diese Entscheidungen stehen aber nicht im Einklang mit der sonstigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, daß der Anspruch aus § 951 Abs. 1 BGB an dieselben Bedingungen geknüpft sei, die nach § 812 Abs. 1 BGB für den Bereicherungsanspruch überhaupt bestehen (RGZ 130, 310 [312]), sie haben Widerspruch gefunden (BGB RGRK 10. Aufl. Anm. 1 zu § 951 - auch schon 9. Aufl. Anm. 3 zu § 951), und auch der IV. Zivilsenat (BGH vom 30. Oktober 1952 IV ZR 89/52 in L-M - BGB § 812 (14) = BB 1952, 903) hat sie abgelehnt.
  • BGH, 08.05.1953 - V ZR 54/52

    Zugelassene Revision. Umfang der Prüfung

    Auszug aus BGH, 24.09.1954 - V ZR 44/53
    Die Nachprüfung des Berufungsurteils durch das Revisionsgericht ist aber damit nicht auf diese Rechtsfrage beschränkt, das Urteil ist vielmehr in vollem Umfange nachzuprüfen (BGHZ 9, 357).
  • BGH, 03.10.1952 - V ZR 147/51

    Einbau von Sachen. Umstellung

    Auszug aus BGH, 24.09.1954 - V ZR 44/53
    Liegt nur dieser Tatbestand vor, so ist allerdings nur der Wert zu ersetzen, den der Grundstückseigentümer mit der Vollendung des Gebäudes erlangt hat (RGZ 130, 310 [313]; BGHZ 5, 197 [201]; 7, 252; BGH in NJW 1953, 265).
  • RG, 24.11.1932 - VIII 331/32

    Finden auf den Erstattungsanspruch aus § 717 Abs. 3 ZPO. die Vorschriften des §

  • RG, 14.12.1940 - II 68/40

    Wie ist eine Sondervergütung zu beurteilen, die sich die für das Unternehmen

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