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   BGH, 22.03.2023 - XII ZB 105/22   

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https://dejure.org/2023,8955
BGH, 22.03.2023 - XII ZB 105/22 (https://dejure.org/2023,8955)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2023 - XII ZB 105/22 (https://dejure.org/2023,8955)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2023 - XII ZB 105/22 (https://dejure.org/2023,8955)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1617; EGBGB Art. 10 Abs. 1; StAG § 4 Abs. 1
    Rückwirkender Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit; Geburtsname nach Maßgabe deutschen Sachrechts

  • Wolters Kluwer

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch ein Kind aufgrund Anerkennung der Vaterschaft durch einen Deutschen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 StAG; Führung eines Geburtsnamens nach Maßgabe deutschen Sachrechts; Berichtigung der Eintragung des Geburtsnamens des betroffenen ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch ein Kind aufgrund Anerkennung der Vaterschaft durch einen Deutschen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 StAG ; Führung eines Geburtsnamens nach Maßgabe deutschen Sachrechts; Berichtigung der Eintragung des Geburtsnamens des betroffenen ...

  • datenbank.nwb.de

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Vaterschaftsanerkennung: Anwendbares Recht auf die Bestimmung des Geburtsnamens des Kindes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geburtsname nach deutschem Recht bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Vaterschaftsanerkennung ...

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Geburtsname nach Maßgabe deutschen Sachrechts

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Kindesname nach Vaterschaftsanerkennung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 777
  • MDR 2023, 847
  • FamRZ 2023, 923
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 29.06.2022 - XII ZB 153/21

    Eintragung eines russischen Vatersnamen in deutsches Geburtenregister

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - XII ZB 105/22
    Macht das Sorgerechtsstatut die Zuweisung der elterlichen Sorge von der Abstammung abhängig, ist diese - ebenfalls selbständig - nach Art. 19 EGBGB anzuknüpfen (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2022 - XII ZB 153/21 - FamRZ 2022, 1455 Rn. 11 mwN).

    bb) Auch die von den Eltern nach der Beurkundung begründete gemeinsame elterliche Sorge für das Kind bietet keine Grundlage dafür, die Eintragung des begehrten Geburtsnamens - mittels einer Maßgabenanordnung hinsichtlich einer vorzunehmenden Folgebeurkundung (vgl. §§ 27 Abs. 3, 49 PStG; Senatsbeschluss vom 29. Juni 2022 - XII ZB 153/21 - FamRZ 2022, 1455 Rn. 31) - auszusprechen.

    Rechtsordnungen, die ausschließlich Eigennamen kennen oder die eine Namensbestimmung für das minderjährige Kind in das freie Belieben der sorgeberechtigten Eltern stellen und dabei auch die Erteilung von sogenannten Phantasienamen zulassen, können nicht gewählt werden, da die nach solchen Regeln erfolgende Namensgebung nicht den Begriff des "Familiennamens" im Sinne des Art. 10 Abs. 3 EGBGB erfüllt (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2022 - XII ZB 153/21 - FamRZ 2022, 1455 Rn. 22 mwN).

  • BGH, 17.02.1993 - XII ZB 134/92

    Namensführung deutscher Volkszugehöriger nach deutschem internationalem

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - XII ZB 105/22
    (1) Anders als im Fall der Einbürgerung eines ausländischen Staatsangehörigen, bei welcher der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 16 Satz 1 StAG lediglich mit Wirkung ex nunc eintritt (vgl. GK-StAR/Marx [Stand: 9. Juni 2006] § 16 StAG Rn. 6; Hailbronner in Hailbronner/Kau/Gnatzy/Weber Staatsangehörigkeitsrecht 7. Aufl. § 16 StAG Rn. 3), oder im Fall der Aufnahme von Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG in das Gebiet der Bundesrepublik, bei der die von der Verfassung angeordnete Gleichstellung mit deutschen Staatsangehörigen ebenfalls lediglich eine ex-nunc-Wirkung für die Zeit ab ihrer Aufnahme entfaltet (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 121, 305 = FamRZ 1993, 935, 938), erfolgt der - hier vorliegende - Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes aufgrund Anerkennung der Vaterschaft durch einen Deutschen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 StAG mit Wirkung ex tunc auf den Zeitpunkt der Geburt des Kindes zurück.

    Ein rückwirkender Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit hat jedoch - anders als ein solcher nur mit Wirkung ex nunc (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 8. Juni 1983 - IVb ZB 637/80 - FamRZ 1983, 878, 881; BGHZ 121, 305 = FamRZ 1993, 935, 938 und vom 9. Juni 1993 - XII ZB 3/93 - FamRZ 1993, 1178, 1179) - Auswirkungen auf einen bereits nach ausländischem Recht gebildeten Namen.

  • BayObLG, 12.09.2002 - 1Z BR 10/02

    Namensführung einer in Deutschland geschiedenen türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - XII ZB 105/22
    Ein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 1 Satz 2 StAG tritt nach - soweit ersichtlich - allgemeiner, auch vom Beschwerdegericht geteilter und zutreffender Auffassung rückwirkend mit der Geburt des Kindes ein (vgl. etwa OVG Bremen Beschluss vom 3. Februar 2021 - 2 B 404/20 - juris Rn. 16; VGH München Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 19 CE 17.2007 - juris Rn. 12; BayObLG FamRZ 2003, 310, 312; GK-StAR/Marx [Stand: 17. August 2009] § 4 StAG Rn. 154; Kau/Hailbronner in Hailbronner/Kau/Gnatzy/Weber Staatsangehörigkeitsrecht 7. Aufl. § 4 StAG Rn. 32, 39; BeckOK Ausländerrecht/Weber [Stand: 1. Januar 2023] § 4 StAG Rn. 17; Staudinger/Hausmann BGB [Updatestand: 31. Mai 2021] Art. 10 EGBGB Rn. 353).

    Vielmehr führt gemäß Art. 10 Abs. 1 EGBGB ein Kind im Fall der Anerkennung der Vaterschaft durch einen Deutschen ab seiner Geburt einen Namen nach Maßgabe des - nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 EGBGB vorgehenden - deutschen Sachrechts (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 310, 312; Staudinger/Hausmann BGB [Updatestand: 31. Mai 2021] Art. 10 EGBGB Rn. 355, 409; MünchKomm/Lipp BGB 8. Aufl. Art. 10 EGBGB Rn. 161; Hepting/Dutta Familie und Personenstand 4. Aufl. Rn. IV-314; Grüneberg/Thorn BGB 82. Aufl. Art. 10 EGBGB Rn. 6; Wall StAZ 2022, 225, 226 ff.; Hepting StAZ 1998, 133, 136; Sturm StAZ 1994, 273, 278; aA BayObLG StAZ 2000, 235, 237; jurisPK-BGB/Janal [Stand: 6. März 2020] Art. 10 EGBGB Rn. 41).

  • EuGH, 08.06.2017 - C-541/15

    Freitag - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 AEUV -

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - XII ZB 105/22
    dd) Schließlich besteht keine unionsprimärrechtliche Pflicht nach Art. 21 AEUV zur Anerkennung des nach ghanaischem Recht gebildeten Namens (vgl. für den europäischen Rechtsraum EuGH FamRZ 2017, 1175; FamRZ 2016, 1239; FamRZ 2011, 1486; FamRZ 2008, 2089 und FamRZ 2004, 173).
  • EuGH, 14.10.2008 - C-353/06

    DEUTSCHLAND KANN SEINEN STAATSBÜRGERN NICHT DIE ANERKENNUNG DES NACHNAMENS

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - XII ZB 105/22
    dd) Schließlich besteht keine unionsprimärrechtliche Pflicht nach Art. 21 AEUV zur Anerkennung des nach ghanaischem Recht gebildeten Namens (vgl. für den europäischen Rechtsraum EuGH FamRZ 2017, 1175; FamRZ 2016, 1239; FamRZ 2011, 1486; FamRZ 2008, 2089 und FamRZ 2004, 173).
  • EuGH, 02.06.2016 - C-438/14

    Ein Nachname, der mehrere Adelsbestandteile enthält und von einem Deutschen in

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - XII ZB 105/22
    dd) Schließlich besteht keine unionsprimärrechtliche Pflicht nach Art. 21 AEUV zur Anerkennung des nach ghanaischem Recht gebildeten Namens (vgl. für den europäischen Rechtsraum EuGH FamRZ 2017, 1175; FamRZ 2016, 1239; FamRZ 2011, 1486; FamRZ 2008, 2089 und FamRZ 2004, 173).
  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 47/17

    Recht zur Wahl einer der das Recht zur Wahl eines Phantasienamens gestattenden

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - XII ZB 105/22
    Insoweit kommt es (ausschließlich) auf den Inhalt der gewählten Rechtsordnung, nicht hingegen darauf an, ob der konkret gewählte Name des Kindes - wie hier - einen familiären Bezug erkennbar macht (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 47/17 - FamRZ 2018, 1245 Rn. 11).
  • BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97

    Namensrecht und Vertrauensschutz

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - XII ZB 105/22
    Zwar wird ein nicht rechtmäßig erworbener, aber von einem Menschen in gutem Glauben tatsächlich geführter Name vom Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts umfasst, wenn er über einen nicht unbedeutenden Zeitraum die Persönlichkeit des Trägers tatsächlich mitbestimmt hat und ein entsprechender Vertrauenstatbestand vorliegt (BVerfG NJWE-FER 2001, 193, 194).
  • BGH, 13.11.2019 - XII ZB 118/17

    Namensführung eines Kindes: Bindungswirkung der elterlichen Namensbestimmung für

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - XII ZB 105/22
    Es ist aber nicht zu erkennen, dass sich bei dem hier betroffenen Kleinkind in dem Zeitraum von zehn Monaten seit seiner Geburt bis zur Eintragung seines Geburtsnamens im Geburtenregister eine schutzwürdige soziale Identität mit dem geführten Doppelnamen bilden konnte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2019 - XII ZB 130/16 - FamRZ 2019, 967 Rn. 39 und vom 13. November 2019 - XII ZB 118/17 - FamRZ 2020, 331 Rn. 31 ff.).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-208/09

    Ein Mitgliedstaat darf es aus Erwägungen der öffentlichen Ordnung ablehnen, den

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - XII ZB 105/22
    dd) Schließlich besteht keine unionsprimärrechtliche Pflicht nach Art. 21 AEUV zur Anerkennung des nach ghanaischem Recht gebildeten Namens (vgl. für den europäischen Rechtsraum EuGH FamRZ 2017, 1175; FamRZ 2016, 1239; FamRZ 2011, 1486; FamRZ 2008, 2089 und FamRZ 2004, 173).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

  • BGH, 20.02.2019 - XII ZB 130/16

    Wahl eines im EU-Ausland registrierten Namens für ein Kind nicht verheirateter

  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 180/12

    Personenstandssache: Beschwerdebefugnis der Aufsichtsbehörde; Weiterführung des

  • BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als

  • BGH, 08.12.2021 - XII ZB 60/18

    Personenstandsverfahren über die Erteilung einer Bescheinigung über die

  • BGH, 21.09.2022 - XII ZB 504/21

    Bindungswirkung der Bestimmung über den Geburtsnamen eines Kindes für früher

  • BGH, 09.06.1993 - XII ZB 3/93

    Eintragung des russischen Zwischennamens in Familienbuch eines Aussiedlers

  • VGH Bayern, 11.10.2017 - 19 CE 17.2007

    Zuerkennung von Abschiebungsschutz für den ausländischen Elternteil eines

  • KG, 08.02.2022 - 1 W 277/21

    Kindesname bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch

  • BGH, 08.06.1983 - IVb ZB 637/80

    Ehelich werden eines Kindes durch die Eheschließung seiner Eltern - Festlegung

  • OVG Bremen, 03.02.2021 - 2 B 404/20

    Keine Geltendmachung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit bei Aussetzung

  • BayObLG, 05.04.2000 - 1Z BR 101/99

    Auswirkungen der Vaterschaftsanerkennung auf den Familiennamen des Kindes

  • BGH, 05.07.2023 - XII ZB 155/20

    Berichtigung eines Geburtenregistereintrags; Flüchtlingseigenschaft eines

    Da sowohl Vaterschaftsanerkennung als auch Sorgeerklärungen erst nach der Geburt abgegeben worden sind, hat das Kind nach § 1617 a BGB mit der Geburt den Namen der Mutter als des zum Zeitpunkt der Geburt alleinigen rechtlichen Elternteils erhalten (vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2023 - XII ZB 105/22 - FamRZ 2023, 923 Rn. 30 ff.; MünchKommBGB/von Sachsen Gessaphe 8. Aufl. § 1617 a Rn. 1).
  • VG Berlin, 19.03.2024 - 3 K 159.23
    Der Bundesgerichtshof hat unlängst klargestellt, dass der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit anlässlich einer Vaterschaftsanerkennung zurückwirkt, so dass das Personalstatut gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EGBGB ex tunc deutschem Recht unterfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2023 - XII ZB 105/22 -, juris Rn. 15).
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