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   BGH, 16.07.1964 - Ia ZB 6/64   

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https://dejure.org/1964,1645
BGH, 16.07.1964 - Ia ZB 6/64 (https://dejure.org/1964,1645)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1964 - Ia ZB 6/64 (https://dejure.org/1964,1645)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1964 - Ia ZB 6/64 (https://dejure.org/1964,1645)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 2255
  • MDR 1964, 826
  • GRUR 1964, 634
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 213/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.07.1964 - Ia ZB 6/64
    Vielmehr ist, wie der erkennende Senat bereits in dem Beschluß Ia ZB 213/63 vom 28. November 1963 (GRUR 1964, 276) klargestellt hat, § 3 Nr. 6 des Ersten Überleitungsgesetzes auf die bis zum 31. Dezember 1951 eingereichten Patentanmeldungen auch von den Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts in denjenigen Beschwerdeverfahren anzuwenden, die nach § 11 Abs. 1 des Sechsten Überleitungsgesetzes an das Bundespatentgericht gelangt sind.
  • BGH, 10.02.1953 - IV ZB 87/52

    Ferienkammern und Feriensenate

    Auszug aus BGH, 16.07.1964 - Ia ZB 6/64
    Dem letzteren steht der in BGHZ 9, 30 [BGH 10.02.1953 - IV ZB 87/52] abgedruckte Beschluß des IV. Zivilsenats vom 10. Februar 1953 schon deshalb nicht entgegen, weil die dort zugrundegelegte Vorschrift des § 10 Satz 1 FGG einen anderen Wortlaut und damit auch eine andere Bedeutung hat als die hier entsprechend anzuwendende Vorschrift des § 410 Abs. 4 PatG.
  • BGH, 26.10.1962 - I ZB 3/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.07.1964 - Ia ZB 6/64
    Im vorliegenden Fall hat sich der Beschwerdesenat des Bundespatentgerichts zu Unrecht durch den Beschluß des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 1962 - I ZB 3/62 - (GRUR 1963, 190) an der Anwendung dieser Vorschrift gehindert gesehen.
  • BPatG, 26.04.1965 - 11 W 17/62
    Auszug aus BGH, 16.07.1964 - Ia ZB 6/64
    Der Beschwerdesenat des Bundespatentgerichts entschied gleichwohl sachlich über die Patentanmeldung und wies durch Beschluß vom 21. November 1963 (11 W 17/62) die Beschwerde der Anmelderin gegen den das Patent versagenden Beschluß der Prüfungsstelle vom 26. Oktober 1955 zurück, weil der Zuletzt mit dem Hauptantrag der Anmelderin begehrte einzige Patentanspruch in der Fassung vom 20./21. November 1963 eine unzulässige nachträgliche Auswahl aus vielen ursprünglich parallel gestellten Lösungen darstelle und der mit dem Hilfsantrag begehrte Anspruch 1 der bekanntgemachten Unterlagen durch die Flachdruckplatte nach der US-Patentschrift 2 534 650 neuheitsschädlich vorweggenommen sei.
  • BGH, 16.05.1975 - I ZB 6/74
    Der angefochtene Beschluß war danach aufzuheben und die Sache nach §§ 13 Abs. 5 S. 2 WZG, 41 × Abs. 1 PatG an das Bundespatentgericht zurückzuverweisen; einer Kostenentscheidung bedurfte es nicht (vgl. BGH BPatGerE 5, 249, 251, insoweit nicht in GRUR 1964, 634).
  • BGH, 16.05.1975 - I ZB 7/74

    Dreidimensionale (plastische) Gestaltungen als Warenzeichen - Zurückweisung der

    Der angefochtene Beschluß war danach aufzuheben und die Sache nach §§ 13 Abs. 5 S. 2 WZG, 41 × Abs. 1 PatG an das Bundespatentgericht zurückzuverweisen; einer Kostenentscheidung bedurfte es nicht (vgl. BGH BPatGerE 5, 249, 251 insoweit nicht in GRUR 1964, 634).
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