Rechtsprechung
BGH, 16.01.1961 - III ZR 224/59 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen amtspflichtwidriger gerichtlicher Behandlung einer Nachlasssache - Amtspflichtverletzung des Nachlassrichters bei Nichtbeachtung der Anhörungspflicht und Aufklärungspflicht - Amtspflicht zur Feststellung der Tatsachen zur Sicherung des Nachlasses ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.03.1959 - III ZR 207/57
Amtspflichten gegenüber Antragsteller
Auszug aus BGH, 16.01.1961 - III ZR 224/59
Dagegen ist ein Verschulden grundsätzlich zu verneinen, wenn Vorschriften oder Grundsätze unrichtig angewandt werden, die für die Auslegung und Anwendung Zweifel in sich tragen, deren rechtliche Tragweite unklar und durch eine höchstrichterliche Rechtsprechung noch nicht klargestellt ist (BGHZ 30, 19, 22) [BGH 23.03.1959 - III ZR 207/57] . - BGH, 29.05.1958 - III ZR 38/57
Staatsanwaltschaftliche Pressemitteilungen und Amtspflichten bei Haftbefehl
Auszug aus BGH, 16.01.1961 - III ZR 224/59
Das würde allerdings dann nicht gelten, wenn die 83. Zivilkammer des Landgerichts eindeutige Bestimmungen handgreiflich falsch ausgelegt hätte (vgl. BGHZ 27, 338, 343) [BGH 29.05.1958 - III ZR 38/57] . - BGH, 09.05.1956 - IV ZR 201/55
Anerkennung sowjetzonaler Eheurteile
Auszug aus BGH, 16.01.1961 - III ZR 224/59
Solche rechtlichen Zweifelsfragen und Schwierigkeiten sind in der Frage der Anerkennung sowjetzonaler Gerichtsakte unverkennbar (vgl. BGHZ 20, 323; LM zu § 328 ZPO Nr. 2 und 4). - BGH, 29.11.1951 - III ZR 103/51
Polizeierlaubnis und Ausnahmebewilligung. Widerruflichkeit von …
Auszug aus BGH, 16.01.1961 - III ZR 224/59
Unter diesen Umständen ist die Tatsache, daß die 83. Zivilkammer des Landgerichts Berlin in ihren sorgfältig begründeten Beschlüssen den Entlassungsbeschluß des Amtsgerichts in Lichtenstein als wirksam und verbindlich angesehen hat, ein Anzeichen dafür, daß die Nachlaßrichterin ohne Verschulden das Amt des Klägers als Testamentsvollstrecker für beendet halten durfte (BGH Urteile vom 22. und 29. November 1951 - III ZR 76/50 und III ZR 103/51 -). - BGH, 15.06.1953 - III ZR 314/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.01.1961 - III ZR 224/59
Die Prüfung, ob die Nachlaßrichterin in dieser Hinsicht etwas schuldhaft versäumt hat, muß von dem Sachverhalt ausgehen, den sie nach ihrer Kenntnis der Dinge als gegeben ansehen konnte (BGH Urt. vom 15. Juni 1953 - III ZR 314/51 -).
- BGH, 07.11.1966 - III ZR 48/66
Maßgeblicher Betrag für die Ermittlung des Streitwertes für eine gegen einen …
Ebenfalls erfolglos blieb eine Klage des Beklagten gegen Berlin, mit der er Schadensersatz wegen Amtspflichtsverletzungen von Richtern bei der Behandlung der Nachlasssache forderte (BGH Urteil vom 16. Januar 1961 - III ZR 224/59 -).Denn das Berufungsurteil hält als unstreitig fest, dass der Beklagte sein Amt als Testamentsvollstrecker sowohl nach dem erst verstorbenen Ehemann wie nach der zuletzt verstorbenen Ehefrau M. durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht Lichtenstein wirksam angenommen hat; insoweit bezieht das Berufungsurteil sich auf den Vortrag im Rechtsstreit des Beklagten gegen Berlin (10 O 65/58 = 9 U 767/59 = III ZR 224/59).