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   BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18   

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https://dejure.org/2019,4570
BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18 (https://dejure.org/2019,4570)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18 (https://dejure.org/2019,4570)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - NotSt (Brfg) 4/18 (https://dejure.org/2019,4570)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 34.17

    Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Bindungswirkung;

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Sie sind insoweit weder berechtigt noch verpflichtet, eigene Feststellungen zu treffen (stRspr, zB BVerwG, Beschluss vom 30. August 2017 - 2 B 34/17, NVwZ-RR 2018, 239 Rn. 11 mwN zu § 56 LDG NRW).

    Es müssen tatsächliche Umstände dargetan werden, aus denen sich die offenkundige Unrichtigkeit im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 BDG ergeben kann (zB BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2010 - 2 B 43/10, juris Rn. 6; vom 30. August 2017 aaO Rn. 15 mwN).

  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 64/06

    Gebührenüberhebung durch Rechtsanwälte (Honorarvereinbarungen; Sittenwidrigkeit;

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Die Täuschung bezieht sich im Rahmen des § 352 StGB nach der bereits seit den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts bestehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf, dass der Täter dem Zahlenden vorspiegelt, er schulde den geforderten Betrag (BGH, Urteil vom 6. November 1951 - 2 StR 178/51, BGHSt 2, 35 unter I 1; siehe auch Urteil vom 6. September 2006 - 5 StR 64/06, NJW 2006, 3219 Rn. 18).
  • BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvL 13/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 393 Abs 2 S 2 AO 1977 mit Art

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Vielmehr können solche anderweitigen Mitwirkungspflichten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts namentlich zum Schutz von Gemeinwohlbelangen verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 BvL 13/07, BVerfGK 17, 253 Rn. 54 mwN auch aus der Rechtsprechung des EGMR).
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 8/05

    Führung der Internet-Adresse "Notariat"

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    (2) Diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht, dass der Notar im Rahmen der im Interesse der Rechtsuchenden und eines funktionierenden Notarwesens erfolgenden Prüfung und Überwachung seiner Amtsführung durch die Aufsichtsbehörden (§ 93 Abs. 1 BNotO; vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 2005 - NotZ 8/05, NJW 2005, 2693 unter III 1) zwar gemäß § 93 Abs. 4 Satz 1 BNotO den von der Aufsichtsbehörde beauftragten Prüfern Akten, Verzeichnisse und Bücher sowie die in seiner Verwahrung befindlichen Urkunden zur Einsicht vorzulegen und auszuhändigen sowie die nötigen Aufschlüsse zu geben hat.
  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 422/10

    Anordnung eines Selbstleseverfahrens bei einem Analphabeten als Angeklagtem

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Weder auf etwaige Fehler bei der Anwendung noch bei der Durchführung des Selbstleseverfahrens kann aber mit Erfolg eine Verfahrensrüge gestützt werden, wenn zuvor kein Gerichtsbeschluss herbeigeführt wurde (§ 238 Abs. 2, § 249 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 422/10, NStZ 2011, 300 unter 1 b).
  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10

    Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Es müssen tatsächliche Umstände dargetan werden, aus denen sich die offenkundige Unrichtigkeit im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 BDG ergeben kann (zB BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2010 - 2 B 43/10, juris Rn. 6; vom 30. August 2017 aaO Rn. 15 mwN).
  • OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17

    Disziplinarklage gegen einen Notar: Verwertung von zur Erfüllung der

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.03.2018 - 1 Not 2/17 -.
  • BGH, 06.11.1951 - 2 StR 178/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Die Täuschung bezieht sich im Rahmen des § 352 StGB nach der bereits seit den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts bestehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf, dass der Täter dem Zahlenden vorspiegelt, er schulde den geforderten Betrag (BGH, Urteil vom 6. November 1951 - 2 StR 178/51, BGHSt 2, 35 unter I 1; siehe auch Urteil vom 6. September 2006 - 5 StR 64/06, NJW 2006, 3219 Rn. 18).
  • BGH, 09.11.2017 - 1 StR 554/16

    Selbstleseverfahren (Rüge eines nicht ausreichenden Zeitraums zum Lesen der

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Mit seiner Rüge, im Hinblick auf die Anzahl der vom Selbstleseverfahren erfassten Urkunden und Schriftstücke habe für die Richter nicht genügend Zeit zur Verfügung gestanden, um diese zur Kenntnis zu nehmen, beanstandet der Beklagte die Art und Weise der Durchführung des Selbstleseverfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2017 - 1 StR 554/16, NStZ 2018, 230 unter 2 a).
  • BGH, 14.12.1992 - NotZ 3/91

    Anfechtbarkeit von Disziplinarentscheidungen des Oberlandesgerichts in

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Er kann auf ein Auskunftsverlangen aber geltend machen, es sei nicht gerechtfertigt, insbesondere unzumutbar, und um gerichtliche Überprüfung ersuchen (§ 111 Abs. 1 BNotO; Senat, Beschlüsse vom 14. Juli 1986 - NotZ 7/86, DNotZ 1987, 438 unter 2 b; vom 14. Dezember 1992 - NotZ 3/91, DNotZ 1993, 465 unter III 1 b).
  • BGH, 14.07.1986 - NotZ 7/86

    Notar - Auskunftsverlangen - Aufsichtsbehörde - Ermessen

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