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   BGH, 10.01.2024 - XII ZB 217/23   

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https://dejure.org/2024,2989
BGH, 10.01.2024 - XII ZB 217/23 (https://dejure.org/2024,2989)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2024 - XII ZB 217/23 (https://dejure.org/2024,2989)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2024 - XII ZB 217/23 (https://dejure.org/2024,2989)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuerbestellung: Wann muss der Wunsch des Betroffenen respektiert werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 1516
  • MDR 2024, 376
  • FGPrax 2024, 68
  • FamRZ 2024, 642
  • Rpfleger 2024, 268
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.06.2017 - XII ZB 237/17

    Rechtliche Betreuung: Einrichtung der Betreuung gegen den freien Willen des

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - XII ZB 217/23
    Die Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung mit einem anderen als dem gewünschten Betreuer widerspricht dem Willen des Betroffenen, wenn dieser sein Einverständnis mit der Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung mit der Bestellung der von ihm gewünschten Person verknüpft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 237/17, FamRZ 2017, 1612).

    In einem solchen Fall ist trotz der Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung ausgeschlossen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 237/17, FamRZ 2017, 1612).

    In einem solchen Fall ist trotz Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung ausgeschlossen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 237/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - XII ZB 217/23
    Die Rechtsbeschwerden sind zulässig, insbesondere ist die Betroffene ungeachtet der Frage, ob auch sie selbst, vertreten durch ihre Mutter, gegen den amtsgerichtlichen Beschluss Beschwerde eingelegt hat, gemäß § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdebefugt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juli 2023 - XII ZB 139/23 - FamRZ 2023, 1904 Rn. 5 mwN und BGHZ 227, 161FamRZ 2021, 138 Rn. 15 f. mwN).
  • BGH, 08.03.2023 - XII ZB 283/22

    Anfechtung der Betreuerauswahl; Beschwerdeberechtigung im Betreuungsverfahren

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - XII ZB 217/23
    Die Beschwerdebefugnis der Mutter der Betroffenen für das Verfahren der Rechtsbeschwerde ergibt sich daraus, dass ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen worden ist (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 8. März 2023 - XII ZB 283/22 - FamRZ 2023, 1154 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 07.12.2022 - XII ZB 158/21

    Zur Feststellung des Fehlens eines freien Willens des Betroffenen bei Erweiterung

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - XII ZB 217/23
    Die beiden entscheidenden Kriterien hierfür sind zum einen die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen und zum anderen dessen Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln und sich dabei von den Einflüssen interessierter Dritter abzugrenzen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2022 - XII ZB 158/21 - FamRZ 2023, 467 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 05.07.2023 - XII ZB 139/23

    Aufklärungsrüge wegen Nichtbekanntgabe des Sachverständigen im Zusammenhang mit

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - XII ZB 217/23
    Die Rechtsbeschwerden sind zulässig, insbesondere ist die Betroffene ungeachtet der Frage, ob auch sie selbst, vertreten durch ihre Mutter, gegen den amtsgerichtlichen Beschluss Beschwerde eingelegt hat, gemäß § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdebefugt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juli 2023 - XII ZB 139/23 - FamRZ 2023, 1904 Rn. 5 mwN und BGHZ 227, 161FamRZ 2021, 138 Rn. 15 f. mwN).
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