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   BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 10/71   

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https://dejure.org/1971,3743
BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 10/71 (https://dejure.org/1971,3743)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1971 - AnwZ (B) 10/71 (https://dejure.org/1971,3743)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1971 - AnwZ (B) 10/71 (https://dejure.org/1971,3743)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Anforderungen an die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Rechtmäßigkeit des Ausschlusses aus der Rechtsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1964 - AnwZ (B) 2/64

    Statthaftigkeit einer Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist für einen Antrag

    Auszug aus BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 10/71
    Daß die Vorschrift des § 22 Abs. 2 FGG bei Versäumung der Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung anwendbar ist, entspricht seit dem Beschluß vom 13. Juli 1964 - AnwZ (B) 2/64 (LM BRAO § 16 Nr. 1 = EGE VIII 15) ständiger Rechtsprechung des Senats.
  • BGH, 24.04.1967 - AnwZ (B) 11/66

    Bezeichnung der Schiffahrtsgerichte im Postverkehr

    Auszug aus BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 10/71
    Der beschließende Senat hat bereits früher ausgesprochen, daß Zweifel an der Geschäftsfähigkeit eines Rechtsanwalts seine Prozeßfähigkeit im Verfahren wegen der Zurücknahme seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft jedenfalls dann nicht in Frage stellen, wenn die Zurücknahme, wie hier, damit begründet worden ist, der Rechtsanwalt sei wegen Schwäche seiner geistigen Kräfte dauernd unfähig, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsmäßig auszuüben (BGHZ 52, 1 [BGH 24.04.1967 - AnwZ B 11/66] = NJW 1967, 1564 = EGE IX 70).
  • BGH, 22.01.1968 - NotSt (B) 1/67

    Beschwerde eines Notars gegen die Verhängung eines Berufsverbots -

    Auszug aus BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 10/71
    Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde wurde durch Beschluß des Senats für Notarsachen des Bundesgerichtshofes vom 22. Januar 1968 (NotSt (B) 1/67 = NJW 1968, 852 [BGH 22.01.1968 - NotSt B 1/67]) zurückgewiesen.
  • BGH, 08.12.1986 - AnwZ (B) 2/86

    Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen dauernder Unfähigkeit zur

    Zweifel an der Geschäftsfähigkeit eines Betroffenen können seine Prozeßfähigkeit im Verfahren wegen der Rücknahme seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht in Frage stellen, wenn die Zulassungsrücknahme damit begründet wird, daß er wegen Schwäche seiner geistigen Kräfte dauernd unfähig sei, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben (st. Rspr. des Senats, vgl. BGHZ 52, 1, 2 [BGH 24.04.1967 - AnwZ B 11/66]; BGH, Beschlüsse vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 10/71 = EGE XII 9 und vom 15. Juli 1985 - AnwZ (B) 35/84; die gegen diesen Beschluß gerichtete Verfassungsbeschwerde des dort Betroffenen hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 13. August 1986 - 1 BvR 491/86 - nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 2/83

    Beschwerdeeinlegung durch Telebrief

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann gegen die Versäumung der Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung Wiedereinsetzung in Anwendung des § 22 Abs. 2 FGG gewährt werden (Senatsbeschlüsse vom 13. Juli 1964 - AnwZ (B) 2/64 = EGE VIII 15, 16; vom 27. September 1965 - AnwZ (B) 9/65 = EGE IX 5; vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 10/71 = EGE XII 9, 10; vom 19. Januar 1981 - AnwZ (B) 25/80).
  • BGH, 15.07.1985 - AnwZ (B) 35/84

    Sofortige Beschwerde gegen die Rücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft -

    Zweifel an der Geschäftsfähigkeit eines Rechtsanwalts können seine Prozeßfähigkeit im Verfahren wegen der Rücknahme seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft jedenfalls dann nicht in Frage stellen, wenn die Zulassungsrücknahme - wie hier - damit begründet worden ist, daß der Rechtsanwalt wegen Schwäche seiner geistigen Kräfte dauernd unfähig sei, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsmäßig auszuüben (st. Rspr. des Senats, vgl. nur BGHZ 52, 1, 2 [BGH 24.04.1967 - AnwZ B 11/66]; BGH, Beschl. v. 8. November 1971 - AnwZ (B) 10/71 = EGE XII 9).
  • BGH, 11.05.1981 - AnwZ (B) 27/80

    Vorübergehende gleichzeitige Zulassung zu zwei Landgerichten nach der

    Der Senat hat aber aus § 40 Abs. 4 BRAO, der für das Verfahren auf gerichtliche Entscheidung in Zulassungssachen auf die Vorschriften des Gesetzes über Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit verweist, hergeleitet, daß bei Versäumung der Frist für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung, wenn die Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 FGG vorliegen, Wiedereinsetzung möglich ist (BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1974 - AnwZ(B) 2/64 = EGE VIII, 15, 16 - und vom 8. November 1971 - AnwZ(B) 10/71 = EGE XII, 9, 10).
  • BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 14/84

    Rechtsmittel

    Zweifel an der Geschäftsfähigkeit eines Antragstellers können seine Prozeßfähigkeit im Verfahren um die Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 BRAO nicht in Frage stellen (BGHZ 52, 1, 2 [BGH 24.04.1967 - AnwZ B 11/66]; Senatsbeschlüsse vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 10/71 , vom 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 12/74 - und vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 11/75).
  • BGH, 20.12.1982 - AnwZ (B) 30/82

    Rechtsmittel

    Die Fähigkeit, in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit als Beteiligter aufzutreten, insbesondere formelle Anträge zu stellen oder Rechtsmittel einzulegen, richtet sich in der Regel nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Geschäftsfähigkeit (BGHZ 52, 1 [BGH 24.04.1967 - AnwZ B 11/66]; Senatsbeschlüssevom 8. November 1971 - AnwZ (B) 10/71 = EGE XII, 9 undvom 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 12/74).
  • BGH, 20.12.1982 - AnwZ (B) 27/82

    Rechtsmittel

    Die Fähigkeit, in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit als Beteiligter aufzutreten, insbesondere formelle Anträge zu stellen oder Rechtsmittel einzulegen, richtet sich in der Regel nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Geschäftsfähigkeit (BGHZ 52, 1 [BGH 24.04.1967 - AnwZ B 11/66]; Senatsbeschlüssevom 8. November 1971 - AnwZ (B) 10/71 = EGE XII, 9 undvom 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 12/74).
  • BGH, 19.01.1981 - AnwZ (B) 25/80

    Rechtsmittel

    Der Senat hat aber aus § 40 Abs. 4 BRAO, der für die Verfahren auf gerichtliche Entscheidung in Zulassungssachen auf die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit verweist, hergeleitet, daß bei Versäumung der Frist für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung, wenn die Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 FGG vorliegen, Wiedereinsetzung möglich ist (BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1964 - AnwZ (B) 2/64 = EGE VIII, 15, 16 -, vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 10/71 = EGE XII, 9, 10 - und vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 2/77).
  • BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 2/77

    Verwerfung eines Wiedereinsetzungsantrages und eines Antrages auf gerichtliche

    Wiedereinsetzung ist bei Versäumung der Frist für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung möglich, wie sich aus § 40 Abs. 4 BRAO, § 22 Abs. 2 FGG ergibt (Beschlüsse vom 13. Juli 1964 - AnwZ (B) 2/64 = EGE VIII, 15, 16; 27. September 1965 - AnwZ (B) 9/65 - EGE IX, 5; 8. November 1971 - AnwZ (B) 10/71 = EGE XII, 9, 10).
  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 11/75

    Rechtsmittel

    Da ihm die Zulassung mit der Begründung entzogen worden ist, er sei wegen der Schwäche seiner geistigen Kräfte dauernd unfähig, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsmäßig auszuüben, ist er in diesem Verfahren als prozeßfähig zu behandeln (BGHZ 52, 1 ff [BGH 24.04.1967 - AnwZ B 11/66]; Beschlüsse des Senats vom 24. April 1967 - AnwZ (B) 11/66 - vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 10/71 - vgl. auch BVerfGE 229 ff [BVerfG 03.05.1967 - 2 BvR 134/63]; 10, 203 ff und BGHZ 35, 1 ff [BGH 22.03.1961 - IV ZB 308/60]).
  • BGH, 19.01.1981 - AnwZ (B) 29/80

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 19.01.1981 - AnwZ (B) 30/80

    Antrag der Zulassung eines Rechtsanwaltes beim Landgericht Düsseldorf -

  • BGH, 19.01.1981 - AnwZ (B) 31/80

    Antrag auf die weitere Zulassung eines Rechtsanwaltes am Landgericht -

  • BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 12/74

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 9/72

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 57/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

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