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BGH, 08.06.1988 - IVb ARZ 23/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ruhen der elterlichen Sorge - Bestellen eines Vormundes durch das Gericht - Zuständigkeit eines Gerichtes für die Bestellung eines Ergänzungspflegers - Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1988, 1259
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache
Auszug aus BGH, 08.06.1988 - IVb ARZ 23/88
Jedoch tritt nach § 621a Abs. 1 Satz 2 ZPO an die Stelle der Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 5 FGG diejenige nach §§ 36, 37 ZPO (vgl. BGHZ 71, 15, 16) [BGH 22.02.1978 - IV ARZ 10/78].