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   BGH, 07.12.1954 - V BLw 48/54   

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https://dejure.org/1954,843
BGH, 07.12.1954 - V BLw 48/54 (https://dejure.org/1954,843)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1954 - V BLw 48/54 (https://dejure.org/1954,843)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1954 - V BLw 48/54 (https://dejure.org/1954,843)
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.06.1951 - V BLw 45/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - V BLw 48/54
    Sie machen geltend, das Beschwerdegericht sei von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. Juni 1951 (V Blw 49/50 [richtig V BLw 45/50], RechtdLandw 1951, 326 = MDR 1951, 728) abgewichen und hierauf beruhe auch die Entscheidung.

    Wenn dieser in der Sache V BLw 45/50, in der sich die Rechtsbeschwerde ebenfalls gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts in Hamm richtete, in Übereinstimmung mit diesem Gericht zur Verneinung der Eigenschaft des Grundbesitzes als einer landwirtschaftlichen Besitzung gelangt ist, so findet dies ohne weiteres darin seine Erklärung, daß in jenem Falle keine Hofstelle vorhanden war, von einer landwirtschaftlichen Besitzung also schon aus diesem Grunde keine Rede sein konnte.

  • BGH, 20.11.1951 - V BLw 34/50
    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - V BLw 48/54
    Das Beschwerdegericht hat zunächst unter Hinweis auf § 99 FGG und die Entscheidung des erkennenden Senats vom 20. November 1951 (V BLw 34/50, RechtdLandw 1952, 69) die Ansicht des Amtsgerichts gebilligt, daß die unter den Geschwistern bestehende Gesamthandsgemeinschaft an dem Gesamtgutsanteil ihres verstorbenen Vaters und ihre Erbengemeinschaft an dem Gesamtgutsanteil ihrer verstorbenen Mutter durch Vermittlung des Gerichts auseinandergesetzt werden können und deshalb auch eine Zuweisung an einen der Berechtigten auf Grund des Art. VI Nr. 17 BrMilRegVO Nr. 84 zulässig ist.

    Mit der Frage, ob nach Beendigung einer westfälischen Gütergemeinschaft auf Grund des Gesetzes vom 16. April 1860 ein Erbauseinandersetzungsverfahren nach den §§ 86 ff FGG und damit auch ein Zuweisungsverfahren nach Art. VI Nr. 17 BrMilRegVO Nr. 84 zulässig ist, hat sich der erkennende Senat in seiner bereits genannten Entscheidung vom 20. November 1951 (V BLw 34/50, RechtdLandw 1952, 69) befaßt und sie bejaht.

  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - V BLw 48/54
    Daraus folgt, wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 5. Oktober 1954 (V BLw 45/54 BGHZ 15, 5) ausgeführt hat, daß die Abweichung im Sinne des § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG auf einer anderen Beurteilung einer Rechtsfrage beruhen muß, da sich ihre Geltendmachung als Rüge einer Gesetzesverletzung charakterisiert.
  • BGH, 30.10.1951 - V BLw 49/50
    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - V BLw 48/54
    Sie machen geltend, das Beschwerdegericht sei von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. Juni 1951 (V Blw 49/50 [richtig V BLw 45/50], RechtdLandw 1951, 326 = MDR 1951, 728) abgewichen und hierauf beruhe auch die Entscheidung.
  • BGH, 06.05.1958 - V BLw 47/57

    Rechtsmittel

    Es trifft auch zu, daß sich die Oberlandesgerichte Freiburg und Karlsruhe in den angeführten Entscheidungen in demselben Sinne ausgesprochen haben, worauf es freilich angesichts der Entscheidung des Senats für die Frage der Abweichung nicht ankommt (vgl. z.B. V BLw 48/54, RdL 1955, 75 = LM Nr. 4 zu § 24 LwVG).

    Ob es früher in anderen Fällen Kaufinteressenten mit der Begründung unberücksichtigt gelassen hat, daß sie ihre Erwerbsbereitschaft vor Abschluß des dem Genehmigungsverfahren zugrunde liegenden Vertrages hätten dartun müssen, kann auf sich beruhen; denn die Abweichung von der früheren Rechtsprechung des Beschwerdegerichts könnte die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nicht begründen, da § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG ein Abweichen von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder eines anderen Oberlandesgerichts erfordert (vgl. z.B. den oben angeführten Beschluß vom 7. Dezember 1954, V BLw 48/54), die Aufgabe der früheren eigenen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts daher die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nicht erfüllt.

  • BGH, 10.12.1965 - V BLw 38/65

    Bewertung eines Hofes im Erbfall - Ausgleichsanspruch nach § 13 HöfeO

    Da § 24 Abs. 2 LwVG die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Landwirtschaftssachen gewährleisten soll, ist bei der Frage der Abweichung von einer früheren Entscheidung stets auf den neuesten Stand der Rechtsprechung abzustellen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 7. Dezember 1954 - V BLw 48/54, RdL 1955, 75 und vom 20. Oktober 1964 - V BLw 37/63).

    Bei dieser Rechtslage bedarf es keiner Erörterung mehr, ob der angefochtene Beschluß von den angezogenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm und Cello abweicht (vgl. Beschluß des Senats vom 7. Dezember 1954 a.a.O.; ferner Pritsch in Hält 1959, 172, 176).

  • BGH, 08.06.1993 - BLw 22/93

    Keine Zulassungsprüfung des BGH bei Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

    Der Bundesgerichtshof hat für den Normalfall einer Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß eines Oberlandesgerichts ausdrücklich entschieden, daß die Abweichung von einer früheren Entscheidung desselben Oberlandesgerichts selbst dann nicht genügt, wenn die Entscheidungen von zwei verschiedenen Senaten erlassen worden sind (BGH, Beschl. v. 7. Dezember 1954, V BLw 48/54, LM Nr. 4 zu § 24 LwVG).
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