Rechtsprechung
BGH, 07.03.1956 - VI ZR 279/54 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,5193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- RG, 28.09.1940 - II 23/40
1. Unter welchen Voraussetzungen kann beim Werklieferungsvertrag über eine nicht …
Auszug aus BGH, 07.03.1956 - VI ZR 279/54
Insbesondere hat das Reichsgericht ausgeführt, daß es zu einem selbständigen Garantievertrag nicht genüge, wenn nur die Leistungsfähigkeit des gelieferten Werkes zu dem vertraglich vorgesehenen Zwecke "garantiert" werde (RGZ 165, 41 [46] und die dort angeführte Rechtsprechung).Die Bedeutung der Garantiezusage konnte daher nur darin liegen, daß die Gewährleistungshaftung des betreffenden Vertragstypus in bestimmter Weise ausgestaltet oder verstärkt wurde (vgl. RGZ 165, 41 [46]).
- BGH, 21.12.1955 - VI ZR 246/54
Begriff der Arbeiten bei einem Bauwerk
Auszug aus BGH, 07.03.1956 - VI ZR 279/54
Gegenüber den Ausführungen der Revision genügt es, auf das Urteil des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1955 - VI ZR 246/54 = BGHZ 19, 319 - hinzuweisen, in dem eingehend dazu Stellung genommen worden ist, wann von Arbeiten "bei Bauwerken" im Sinne des § 638 BGB gesprochen werden kann. - BGH, 15.12.1955 - III ZR 144/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.03.1956 - VI ZR 279/54
Diese Gründe rechtfertigen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1953, 620 und Urteil des III. Zivilsenats vom 15. Dezember 1955 - III ZR 144/54 -) den Standpunkt des Berufungsgerichts.
- BGH, 22.12.1952 - III ZR 152/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.03.1956 - VI ZR 279/54
Diese Gründe rechtfertigen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1953, 620 und Urteil des III. Zivilsenats vom 15. Dezember 1955 - III ZR 144/54 -) den Standpunkt des Berufungsgerichts. - RG, 25.01.1907 - II 265/06
Welchen Einfluß hat eine vom Verkäufer übernommene Garantie auf die Verjährung …
Auszug aus BGH, 07.03.1956 - VI ZR 279/54
Falls dieser Zeitpunkt innerhalb der Garantiefrist liege, beginne frühestens von da ab die gesetzliche Verjährungsfrist zu laufen (RGZ 65, 119; RG WarnRspr 1911, Nr. 370; 1914 Nr. 333; 1919 Nr. 18; Düringer-Hachenburg, HGB 1932 Anm. 247 vor § 377; RGRKomm zum HGB 1943 Anm. 193 zu § 377; Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse § 111, II, 2). - RG, 14.12.1917 - II 261/17
Auswirkungen einer nach Handelsbrauch zu leistenden sechsmonatigen Garantie auf …
Auszug aus BGH, 07.03.1956 - VI ZR 279/54
Im allgemeinen neige aber, so hat das Reichsgericht ausgeführt, der Handelsverkehr wenig zu der Annahme, die dem raschen Abschluß der Streitigkeiten und damit der Verkehrssicherheit dienende Verjährungsfrist zu verlängern (RGZ 91, 305). - RG, 22.11.1929 - II 148/29
1. Wie lange ist die Verjährung des Wandlungsanspruchs gehemmt, wenn der …
Auszug aus BGH, 07.03.1956 - VI ZR 279/54
Vereinzelt ist allerdings auch die Möglichkeit einer Auslegung dahin bejaht worden, daß in der Vereinbarung einer Garantiefrist eine vertragliche Verlängerung der Verjährungsfrist liege (RGZ 128, 211).