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BGH, 06.05.2009 - XII ZB 68/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel gegen das Verfahren zur Entziehung der elterlichen Sorge; Zeitpunkt der Wirksamkeit eines angefochtenen Beschlusses gem. § 26 S. 1 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Judicialis
BGB § 1666; ; FGG § 16 Abs. 1; ; FGG § 26; ; ZPO § 621 Abs. 1; ; ZPO § 621e Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzung der Aufhebung einer teilweisen Entziehung des Sorgerechts auf Antrag des Jugendamts
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 1213
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.10.1999 - XII ZB 18/99
Bekanntgabe von Entscheidungen im FGG -Verfahren (hier: elterliche Sorge)
Auszug aus BGH, 06.05.2009 - XII ZB 68/09
Die Entscheidungen des Amtsgerichts waren deswegen mit der Bekanntgabe an die Beteiligten wirksam und vollziehbar (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 1999 - XII ZB 18/99 -FamRZ 2000, 813, 814). - OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 20 W 565/05
Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit der Haftanordnung bei Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 06.05.2009 - XII ZB 68/09
In isolierten Familiensachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, in denen das Oberlandesgericht abweichend von § 28 Abs. 1 FGG bereits als Beschwerdegericht entschieden hat, erstreckt sich die Vorschrift allerdings auch auf Entscheidungen, die nach den §§ 621 e Abs. 2, 621 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 6 und 10 ZPO mit der Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof angefochten werden können (…Keidel/Sternal Freiwillige Gerichtsbarkeit 15. Aufl. § 26 Rdn. 4; vgl. auch OLG Schleswig FamRZ 2002, 984 und OLG Frankfurt - 20 W 565/05 - veröffentlicht bei [...]). - OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 210/01
Heimleiter als Betreuer eines Heimbewohners
Auszug aus BGH, 06.05.2009 - XII ZB 68/09
In isolierten Familiensachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, in denen das Oberlandesgericht abweichend von § 28 Abs. 1 FGG bereits als Beschwerdegericht entschieden hat, erstreckt sich die Vorschrift allerdings auch auf Entscheidungen, die nach den §§ 621 e Abs. 2, 621 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 6 und 10 ZPO mit der Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof angefochten werden können (…Keidel/Sternal Freiwillige Gerichtsbarkeit 15. Aufl. § 26 Rdn. 4; vgl. auch OLG Schleswig FamRZ 2002, 984 und OLG Frankfurt - 20 W 565/05 - veröffentlicht bei [...]).