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BGH, 05.10.1954 - V BLw 34/54 |
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- BGH, 27.04.1954 - V BLw 82/53
Zuweisung und Abfindung im Landwirtschaftsrecht
Auszug aus BGH, 05.10.1954 - V BLw 34/54
In der Zuweisung liegt, wie der erkennende Senat in seinen Entscheidungen vom 12. Juni 1951 (V BLw 124/49, RechtdLandw 1951, 327) und vom 27. April 1954 (V BLw 82/53, RechtdLandw 1954, 225) ausgeführt hat, für die Miterben, die ihres Miteigentums verlustig gehen, eine gewisse Härte.Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 27. April 1954 (V BLw 82/53, BGHZ 13, 154 [163] = RechtdLandw 1954, 225) ausgeführt, das Gericht müsse, wenn es in den Fällen der Zuweisung eine Funktion wahrnehme, die an sich dem Erblasser zugekommen wäre, auch die Möglichkeiten haben, die diesem zur Verfügung gestanden hätten.
- BGH, 12.06.1951 - V BLw 124/49
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.10.1954 - V BLw 34/54
In der Zuweisung liegt, wie der erkennende Senat in seinen Entscheidungen vom 12. Juni 1951 (V BLw 124/49, RechtdLandw 1951, 327) und vom 27. April 1954 (V BLw 82/53, RechtdLandw 1954, 225) ausgeführt hat, für die Miterben, die ihres Miteigentums verlustig gehen, eine gewisse Härte. - BGH, 05.10.1954 - V BLw 25/54
Vergleich vor dem Landwirtschaftsgericht
Auszug aus BGH, 05.10.1954 - V BLw 34/54
Die Rechtsbeschwerde ist, wenn sie auch nur wegen der Frage der Zulässigkeit der reformatio in peius zugelassen worden ist, doch in vollem Umfange zulässig und vom Rechtsbeschwerdegericht nachzuprüfen (BGHZ 9, 357 und der zur Veröffentlichung bestimmte Beschluss des erkennenden Senats vom 5. Oktober 1954, V BLw 25/54).
- BGH, 08.05.1953 - V ZR 54/52
Zugelassene Revision. Umfang der Prüfung
Auszug aus BGH, 05.10.1954 - V BLw 34/54
Die Rechtsbeschwerde ist, wenn sie auch nur wegen der Frage der Zulässigkeit der reformatio in peius zugelassen worden ist, doch in vollem Umfange zulässig und vom Rechtsbeschwerdegericht nachzuprüfen (BGHZ 9, 357 und der zur Veröffentlichung bestimmte Beschluss des erkennenden Senats vom 5. Oktober 1954, V BLw 25/54). - BGH, 15.01.1952 - V BLw 114/50
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Auszug aus BGH, 05.10.1954 - V BLw 34/54
Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 15. Januar 1952 (V BLw 114/50, RechtdLandw 1952, 221) den Standpunkt eingenommen, im Zuweisungsverfahren herrsche oder überwiege nicht das öffentliche Interesse, vielmehr handle es sich bei ihm um einen mehr privaten Streit unter den Beteiligten; denn dieses Verfahren erstrebe in erster Linie eine Einigung unter den Miterben und in ihm solle grundsätzlich das privatrechtliche Verfügungsrecht der Beteiligten über die ihnen, gemeinschaftlich gehörige landwirtschaftliche Besitzung maßgebend sein. - BGH, 23.09.1952 - V BLw 3/52
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Auszug aus BGH, 05.10.1954 - V BLw 34/54
Damit ist das Beschwerdegericht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats gefolgt (vgl. z.B. den Beschluss vom 23. September 1952, V BLw 3/52, und die dort angeführten weiteren Entscheidungen). - BGH, 27.01.1953 - V BLw 101/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.10.1954 - V BLw 34/54
Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 27. Januar 1953 (V BLw 101/52, RechtdLandw 1953, 110) zu der Frage der Zulässigkeit der reformatio in peius auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit Stellung genommen und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass angesichts der Verschiedenartigkeit der dem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegenden Angelegenheiten sich die aufgeworfene Frage nicht einheitlich beantworten lasse, sie vielmehr nach dem Wesen der einzelnen Verfahren eine unterschiedliche Beantwortung finden müsse. - BGH, 19.02.1952 - V BLw 123/50
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Auszug aus BGH, 05.10.1954 - V BLw 34/54
Die nach den obigen Ausführungen mit Recht vorgenommene Prüfung der mutmaßlichen Entwicklung steht auch nicht mit der Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. Februar 1952 (V BLw 123/50, RechtdLandw 1952, 154) in Widerspruch.