Rechtsprechung
BFH, 25.01.2017 - II R 26/16 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
ErbStG § 1 Abs 1 Nr 4, ErbStG § 20 Abs 1 S 1, BGB § 80, BGB §§ 80 ff
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung
- Bundesfinanzhof
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 Nr 4 ErbStG 1997, § 20 Abs 1 S 1 ErbStG 1997, § 80 BGB, §§ 80 ff BGB
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung - IWW
- Deutsches Notarinstitut
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung
- Wolters Kluwer
Ersatzerbschaftsteuerpflichtigkeit einer nichtrechtsfähigen Stiftung
- Betriebs-Berater
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung
- rewis.io
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 4
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung - rechtsportal.de
ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 4
Ersatzerbschaftsteuerpflichtigkeit einer nichtrechtsfähigen Stiftung - datenbank.nwb.de
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei nichtrechtsfähiger Stiftung
- beck-blog (Kurzinformation)
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei nicht-rechtsfähigen Stiftungen
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Eine nichtrechtsfähige Stiftung unterliegt nicht der Ersatzerbschaftsteuer
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei nichtrechtsfähiger Stiftung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei nichtrechtsfähiger Stiftung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei nichtrechtsfähiger Stiftung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei nichtrechtsfähiger Stiftung
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Nicht rechtsfähige Familienstiftung ist nicht ersatzerbschaftsteuerpflichtig
- pwc.de (Kurzinformation)
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei nichtrechtsfähiger Stiftung
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Köln, 25.05.2016 - 7 K 291/16
- BFH, 25.01.2017 - II R 26/16
Papierfundstellen
- BFHE 257, 341
- FamRZ 2017, 831
- BB 2017, 661
- DB 2017, 589
- BStBl II 2018, 199
- NZG 2017, 474
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 29.01.2003 - I R 106/00
Körperschaftsteuerpflicht einer Stiftung
Auszug aus BFH, 25.01.2017 - II R 26/16
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Januar 2003 I R 106/00 (BFHE 201, 287) ist die Stiftung B nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) körperschaftsteuerpflichtig.Dieser hält das Vermögen im Rahmen eines besonderen Treuhandverhältnisses, ohne wirtschaftlicher Eigentümer zu sein, und handelt für die Stiftung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 201, 287, unter II.1.).
Denn nach § 1 Abs. 1 KStG sind auch Vermögensmassen körperschaftsteuerpflichtig; wegen § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG gilt dies unabhängig davon, ob sie rechtsfähig oder nichtrechtsfähig sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 201, 287, unter II.1.).
- FG Köln, 25.05.2016 - 7 K 291/16
Voraussetzungen für das Vorliegen der Ersatzerbsteuer im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. …
Auszug aus BFH, 25.01.2017 - II R 26/16
Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25. Mai 2016 7 K 291/16, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 4. Januar 2016 und der Erbschaftsteuerbescheid des Beklagten vom 7. August 2015 aufgehoben.Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1447 veröffentlicht.
- BFH, 18.11.2009 - II R 46/07
Ersatzerbschaftsteuer bei Familienstiftung - Beurteilung einer Stiftung als …
Auszug aus BFH, 25.01.2017 - II R 26/16
Zu diesem Zweck fingiert der Steuertatbestand in Abständen von je 30 Jahren einen Generationenwechsel, bei dem der Erblasser zwei Kinder hinterlässt (vgl. BFH-Urteil vom 18. November 2009 II R 46/07, BFH/NV 2010, 898, Rz 13).
- BFH, 09.12.2009 - II R 22/08
Schenkungsteuerpflicht bei Zustiftung an eine (Familien-) Stiftung
Auszug aus BFH, 25.01.2017 - II R 26/16
Die zivilrechtliche Prägung des Schenkungsteuerrechts hat der BFH auch für die Besteuerung unentgeltlicher Vermögensübertragungen auf eine rechtsfähige Stiftung für maßgeblich gehalten (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 II R 22/08, BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363). - Drs-Bund, 03.12.1973 - BT-Drs 7/1333
Auszug aus BFH, 25.01.2017 - II R 26/16
Die durch das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts vom 17. April 1974 (BGBl I 1974, 933) eingeführte Ersatzerbschaftsteuer soll verhindern, dass in Familienstiftungen gebundenes Vermögen auf Generationen der Erbschaftsteuer entzogen wird (BTDrucks 7/1333, S. 3). - BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG
Auszug aus BFH, 25.01.2017 - II R 26/16
Die Ersatzerbschaftsteuer ist verfassungsgemäß (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 1983 2 BvL 27/81, BVerfGE 63, 312). - BFH, 09.07.2009 - II R 47/07
Schenkungsteuer bei Vermögensübertragungen auf rechtsfähige Stiftung
Auszug aus BFH, 25.01.2017 - II R 26/16
Das folgt aus der Einordnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer als Verkehrsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 2009 II R 47/07, BFHE 226, 399, BStBl II 2010, 74, unter II.1.a).
- BGH, 12.07.2017 - IV ZB 6/15
Erbrecht vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder: Teleologische …
Denn die Konventionswidrigkeit des Ergebnisses der wortlautgetreuen Anwendung von Art. 5 Satz 2 ZwErbGleichG ergibt sich nunmehr jedenfalls aus dem - nach dem Erlass des Senatsurteils vom 26. Oktober 2011 (IV ZR 150/10, BGHZ 191, 229) und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. März 2013 (ZEV 2013, 326) ergangenen - Urteil des EGMR vom 23. März 2017 in der Rechtssache Wolter und Sarfert gegen Deutschland (NJW 2017, 1805; vgl. hierzu Magnus, FamRZ 2017, 831), welches (anders als das Urteil des EGMR vom 9. Februar 2017 in der Rechtssache Mitzinger gegen Deutschland, Zusammenfassung der Entscheidung in FamRZ 2017, 656; vgl. hierzu auch Magnus FamRZ 2017, 586) die derzeit geltende und im Streitfall maßgebliche Rechtslage nach Inkrafttreten des Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetzes betrifft. - FG Niedersachsen, 29.06.2022 - 3 K 87/21
Festsetzen der Ersatzerbschaftssteuer über das Vermögen einer Familienstiftung
Eine nicht rechtsfähige Stiftung unterliegt allerdings nicht der Ersatzerbschaftsteuer (BFH-Urteil vom 25. Januar 2017 II R 26/16, BFHE 257, 341, BStBl II 2018, 199).Bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung hingegen ist zivilrechtlicher Eigentümer des Vermögens der Träger der Stiftung (BFH-Urteil vom 25. Januar 2017 II R 26/16, a.a.O.).