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   BFH, 25.01.2017 - II R 26/16   

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https://dejure.org/2017,6328
BFH, 25.01.2017 - II R 26/16 (https://dejure.org/2017,6328)
BFH, Entscheidung vom 25.01.2017 - II R 26/16 (https://dejure.org/2017,6328)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - II R 26/16 (https://dejure.org/2017,6328)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 1 Abs 1 Nr 4, ErbStG § 20 Abs 1 S 1, BGB § 80, BGB §§ 80 ff
    Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung

  • Bundesfinanzhof

    Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 4 ErbStG 1997, § 20 Abs 1 S 1 ErbStG 1997, § 80 BGB, §§ 80 ff BGB
    Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung

  • Wolters Kluwer

    Ersatzerbschaftsteuerpflichtigkeit einer nichtrechtsfähigen Stiftung

  • Betriebs-Berater

    Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung

  • rewis.io

    Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 4
    Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung

  • rechtsportal.de

    ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 4
    Ersatzerbschaftsteuerpflichtigkeit einer nichtrechtsfähigen Stiftung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Keine Ersatzerbschaftsteuer bei nichtrechtsfähiger Stiftung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Ersatzerbschaftsteuer bei nicht-rechtsfähigen Stiftungen

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Eine nichtrechtsfähige Stiftung unterliegt nicht der Ersatzerbschaftsteuer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Ersatzerbschaftsteuer bei nichtrechtsfähiger Stiftung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Ersatzerbschaftsteuer bei nichtrechtsfähiger Stiftung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Ersatzerbschaftsteuer bei nichtrechtsfähiger Stiftung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Keine Ersatzerbschaftsteuer bei nichtrechtsfähiger Stiftung

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Nicht rechtsfähige Familienstiftung ist nicht ersatzerbschaftsteuerpflichtig

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Ersatzerbschaftsteuer bei nichtrechtsfähiger Stiftung

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 1 Abs 1 Nr 4, ErbStG § 9 Abs 1 Nr 4 S 3, BGB § 80, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14, GG Art 20
    Erbschaftsteuer, Stiftung, Familienstiftung, Bezugsberechtigter, Gleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 257, 341
  • FamRZ 2017, 831
  • BB 2017, 661
  • DB 2017, 589
  • BStBl II 2018, 199
  • NZG 2017, 474
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.01.2003 - I R 106/00

    Körperschaftsteuerpflicht einer Stiftung

    Auszug aus BFH, 25.01.2017 - II R 26/16
    Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Januar 2003 I R 106/00 (BFHE 201, 287) ist die Stiftung B nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) körperschaftsteuerpflichtig.

    Dieser hält das Vermögen im Rahmen eines besonderen Treuhandverhältnisses, ohne wirtschaftlicher Eigentümer zu sein, und handelt für die Stiftung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 201, 287, unter II.1.).

    Denn nach § 1 Abs. 1 KStG sind auch Vermögensmassen körperschaftsteuerpflichtig; wegen § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG gilt dies unabhängig davon, ob sie rechtsfähig oder nichtrechtsfähig sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 201, 287, unter II.1.).

  • FG Köln, 25.05.2016 - 7 K 291/16

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Ersatzerbsteuer im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BFH, 25.01.2017 - II R 26/16
    Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25. Mai 2016  7 K 291/16, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 4. Januar 2016 und der Erbschaftsteuerbescheid des Beklagten vom 7. August 2015 aufgehoben.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1447 veröffentlicht.

  • BFH, 18.11.2009 - II R 46/07

    Ersatzerbschaftsteuer bei Familienstiftung - Beurteilung einer Stiftung als

    Auszug aus BFH, 25.01.2017 - II R 26/16
    Zu diesem Zweck fingiert der Steuertatbestand in Abständen von je 30 Jahren einen Generationenwechsel, bei dem der Erblasser zwei Kinder hinterlässt (vgl. BFH-Urteil vom 18. November 2009 II R 46/07, BFH/NV 2010, 898, Rz 13).
  • BFH, 09.12.2009 - II R 22/08

    Schenkungsteuerpflicht bei Zustiftung an eine (Familien-) Stiftung

    Auszug aus BFH, 25.01.2017 - II R 26/16
    Die zivilrechtliche Prägung des Schenkungsteuerrechts hat der BFH auch für die Besteuerung unentgeltlicher Vermögensübertragungen auf eine rechtsfähige Stiftung für maßgeblich gehalten (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 II R 22/08, BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363).
  • Drs-Bund, 03.12.1973 - BT-Drs 7/1333
    Auszug aus BFH, 25.01.2017 - II R 26/16
    Die durch das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts vom 17. April 1974 (BGBl I 1974, 933) eingeführte Ersatzerbschaftsteuer soll verhindern, dass in Familienstiftungen gebundenes Vermögen auf Generationen der Erbschaftsteuer entzogen wird (BTDrucks 7/1333, S. 3).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

    Auszug aus BFH, 25.01.2017 - II R 26/16
    Die Ersatzerbschaftsteuer ist verfassungsgemäß (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 1983  2 BvL 27/81, BVerfGE 63, 312).
  • BFH, 09.07.2009 - II R 47/07

    Schenkungsteuer bei Vermögensübertragungen auf rechtsfähige Stiftung

    Auszug aus BFH, 25.01.2017 - II R 26/16
    Das folgt aus der Einordnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer als Verkehrsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 2009 II R 47/07, BFHE 226, 399, BStBl II 2010, 74, unter II.1.a).
  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 6/15

    Erbrecht vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder: Teleologische

    Denn die Konventionswidrigkeit des Ergebnisses der wortlautgetreuen Anwendung von Art. 5 Satz 2 ZwErbGleichG ergibt sich nunmehr jedenfalls aus dem - nach dem Erlass des Senatsurteils vom 26. Oktober 2011 (IV ZR 150/10, BGHZ 191, 229) und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. März 2013 (ZEV 2013, 326) ergangenen - Urteil des EGMR vom 23. März 2017 in der Rechtssache Wolter und Sarfert gegen Deutschland (NJW 2017, 1805; vgl. hierzu Magnus, FamRZ 2017, 831), welches (anders als das Urteil des EGMR vom 9. Februar 2017 in der Rechtssache Mitzinger gegen Deutschland, Zusammenfassung der Entscheidung in FamRZ 2017, 656; vgl. hierzu auch Magnus FamRZ 2017, 586) die derzeit geltende und im Streitfall maßgebliche Rechtslage nach Inkrafttreten des Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetzes betrifft.
  • FG Niedersachsen, 29.06.2022 - 3 K 87/21

    Festsetzen der Ersatzerbschaftssteuer über das Vermögen einer Familienstiftung

    Eine nicht rechtsfähige Stiftung unterliegt allerdings nicht der Ersatzerbschaftsteuer (BFH-Urteil vom 25. Januar 2017 II R 26/16, BFHE 257, 341, BStBl II 2018, 199).

    Bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung hingegen ist zivilrechtlicher Eigentümer des Vermögens der Träger der Stiftung (BFH-Urteil vom 25. Januar 2017 II R 26/16, a.a.O.).

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