Rechtsprechung
   BFH, 22.01.2020 - II R 41/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22462
BFH, 22.01.2020 - II R 41/18 (https://dejure.org/2020,22462)
BFH, Entscheidung vom 22.01.2020 - II R 41/18 (https://dejure.org/2020,22462)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - II R 41/18 (https://dejure.org/2020,22462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,22462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 13a, ErbStG § 13b, ErbStG § 19a, AO § 39, UmwStG 2006 § 4 Abs 2 S 3, ErbStG § 13b Abs 2 S 3, ErbStG § 13b Abs 2 S 3
    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.01.2020 II R 8/18 - Erbschaftsteuerrechtliche Begünstigung von Betriebsvermögen: Junges Verwaltungsvermögen - Aktivtausch - Verschmelzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13a ErbStG 1997 vom 24.12.2008, § 13b ErbStG 1997 vom 24.12.2008, § 19a ErbStG 1997 vom 24.12.2008, § 39 AO, § 4 Abs 2 S 3 UmwStG 2006
    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.01.2020 II R 8/18 - Erbschaftsteuerrechtliche Begünstigung von Betriebsvermögen: Junges Verwaltungsvermögen - Aktivtausch - Verschmelzung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Erbschaftsteuerpflicht des Erwerbs jungen Verwaltungsvermögens im Sinne von § 13b Abs. 2 S. 3 ErbStG a.F.

  • rewis.io

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.01.2020 II R 8/18 - Erbschaftsteuerrechtliche Begünstigung von Betriebsvermögen: Junges Verwaltungsvermögen - Aktivtausch - Verschmelzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Erbschaftsteuerpflicht des Erwerbs jungen Verwaltungsvermögens im Sinne von § 13b Abs. 2 S. 3 ErbStG a.F.

  • datenbank.nwb.de

    Erbschaftsteuerrechtliche Begünstigung von Betriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Restriktive Auffassung der Finanzverwaltung zum jungen Verwaltungsvermögen beim Aktivtausch bei der Erbschaftsteuer

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Erbschaftsteuerrechtliche Begünstigung von Betriebsvermögen; Junges Verwaltungsvermögen - Aktivtausch - Verschmelzung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Betriebsvermögen kann auch ohne Missbrauchsabsicht begünstigungsschädliches "junges Verwaltungsvermögen" sein

  • datev.de (Kurzinformation)

    Betriebsvermögen kann auch ohne Missbrauchsabsicht begünstigungsschädliches junges Verwaltungsvermögen sein

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Betriebsvermögen kann auch ohne Missbrauchsabsicht begünstigungsschädliches junges Verwaltungsvermögen sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Depotumschichtungen und Verschmelzungen können zu Erbschaft- und Schenkungsteuer führen

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Junges Verwaltungsvermögen auch bei Aktivtausch

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 13b Abs 2 S 3, ErbStG § 13b Abs 1, ErbStG § 13a, ErbStG § 19a
    Erbschaftsteuer, Wertpapierdepot, Betriebsvermögen, Gestaltungsmissbrauch, Junges Verwaltungsvermögen

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 13b Abs 2 S 3 ; ErbStG § 13b Abs 1 ; ErbStG § 13a ; ErbStG § 19a

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BStBl II 2020, 577
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus BFH, 22.01.2020 - II R 41/18
    bb) Die Vorschriften in der im Streitfall anwendbaren Fassung sind nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17.12.2014 - 1 BvL 21/12 (BGBl I 2015, 4, BVerfGE 138, 136, BStBl II 2015, 50) mit Art. 3 des Grundgesetzes unvereinbar.

    Daher ist auch nichts daraus herzuleiten, dass nach dem BVerfG-Urteil in BGBl I 2015, 4, BVerfGE 138, 136, BStBl II 2015, 50 die Bundesregierung im Zusammenhang mit ihrem Entwurf des ErbStGAnpG 2016 u.a. ausgeführt hat, die Regelungen für junges nicht begünstigtes Vermögen sollten den Missbrauch durch kurzfristige Einlage vermeiden (BTDrucks 18/5923 vom 07.09.2015, S. 12, 29).

  • BVerfG, 26.11.2018 - 1 BvR 318/17

    Zur Aufwandspauschale bei der Prüfung von Krankenhausabrechnungen

    Auszug aus BFH, 22.01.2020 - II R 41/18
    Eine Interpretation, die sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenz des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (im Einzelnen Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 26.11.2018 - 1 BvR 318/17, 1 BvR 1474/17, 1 BvR 2207/17, Neue Juristische Wochenschrift 2019, 351, Rz 29 bis 32).
  • BFH, 27.09.2012 - II R 9/11

    Vorlage des ErbStG an BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit - Wertpapiere

    Auszug aus BFH, 22.01.2020 - II R 41/18
    Im Streitjahr wäre dies sogar noch durch Einlage von Finanzmitteln möglich gewesen, denn Geldforderungen, die nicht Wertpapiere oder Wertpapieren vergleichbar sind, wie etwa Sichteinlagen, Sparanlagen und Festgeldkonten bei Kreditinstituten sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen an verbundene Unternehmen sowie Bargeld, rechneten seinerzeit noch nicht zum jungen Verwaltungsvermögen (vgl. Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27.09.2012 - II R 9/11, BFHE 238, 241, BStBl II 2012, 899, Rz 38 bis 43).
  • BFH, 14.04.2015 - GrS 2/12

    Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung

    Auszug aus BFH, 22.01.2020 - II R 41/18
    Ungeachtet der Frage, inwieweit das UmwStG im Rahmen der §§ 13a, 13b ErbStG a.F. dem Grunde nach anwendbar sein kann, können bestimmte Vorschriften, soweit sie reichen, dies ausschließen (vgl. die dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 14.04.2015 - GrS 2/12, BFHE 250, 338, BStBl II 2015, 1007 zugrunde liegende Problematik).
  • FG Köln, 10.08.2018 - 7 K 594/16

    Erbschaftsteuer: Junges Verwaltungsvermögen im Fall des Aktivtauschs bzw. einer

    Auszug aus BFH, 22.01.2020 - II R 41/18
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 10.08.2018 - 7 K 594/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht