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   BFH, 16.05.2023 - IX K 2/21   

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https://dejure.org/2023,14909
BFH, 16.05.2023 - IX K 2/21 (https://dejure.org/2023,14909)
BFH, Entscheidung vom 16.05.2023 - IX K 2/21 (https://dejure.org/2023,14909)
BFH, Entscheidung vom 16. Mai 2023 - IX K 2/21 (https://dejure.org/2023,14909)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesfinanzhof

    ZPO § 579 Abs 1 Nr 1, FGO § 11 Abs 3 S 1, FGO § 134, AEUV Art 267
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 16.05.2023 IX K 1/21 - Nichtigkeitsklage: Divergenzanfrage wegen Statthaftigkeit bei Verletzung der Vorlagepflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 579 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 11 Abs 3 S 1 FGO, § 134 FGO, Art 267 AEUV
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 16.05.2023 IX K 1/21 - Nichtigkeitsklage: Divergenzanfrage wegen Statthaftigkeit bei Verletzung der Vorlagepflicht

  • IWW

    § 11 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § 134 der Finanzgerichtsordnung, § 579 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung, Art. 267 AEUV

  • Wolters Kluwer

    Divergenzanfrage an drei andere Senate des BFH betreffend die Statthaftigkeit einer auf die Verletzung der Vorlagepflicht an den EuGH gestützte Nichtigkeitsklage

  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 16.05.2023 IX K 1/21 - Nichtigkeitsklage: Divergenzanfrage wegen Statthaftigkeit bei Verletzung der Vorlagepflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Divergenzanfrage an drei andere Senate des BFH betreffend die Statthaftigkeit einer auf die Verletzung der Vorlagepflicht an den EuGH gestützte Nichtigkeitsklage

  • datenbank.nwb.de

    Nichtigkeitsklage: Divergenzanfrage wegen Statthaftigkeit bei Verletzung der Vorlagepflicht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.07.2016 - VIII K 1/16

    Grenzen der Pflicht zur Vorlage von Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof

    Auszug aus BFH, 16.05.2023 - IX K 2/21
    Der IV., VIII. und XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) haben Nichtigkeitsklagen nach § 134 der Finanzgerichtsordnung in Verbindung mit § 579 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des erkennenden Gerichts für statthaft erachtet, mit denen lediglich geltend gemacht worden war, in der jeweiligen Ausgangsentscheidung habe der BFH die Vorlagepflicht gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) willkürlich verletzt (BFH-Beschluss vom 04.09.2009 - IV K 1/09, BFH/NV 2010, 218; BFH-Urteile vom 13.07.2016 - VIII K 1/16, BFHE 254, 481, BStBl II 2017, 198 und vom 07.02.2018 - XI K 1/17, BFHE 260, 410).
  • BFH, 07.02.2018 - XI K 1/17

    Zum Prüfungsmaßstab bei gerügtem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch

    Auszug aus BFH, 16.05.2023 - IX K 2/21
    Der IV., VIII. und XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) haben Nichtigkeitsklagen nach § 134 der Finanzgerichtsordnung in Verbindung mit § 579 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des erkennenden Gerichts für statthaft erachtet, mit denen lediglich geltend gemacht worden war, in der jeweiligen Ausgangsentscheidung habe der BFH die Vorlagepflicht gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) willkürlich verletzt (BFH-Beschluss vom 04.09.2009 - IV K 1/09, BFH/NV 2010, 218; BFH-Urteile vom 13.07.2016 - VIII K 1/16, BFHE 254, 481, BStBl II 2017, 198 und vom 07.02.2018 - XI K 1/17, BFHE 260, 410).
  • BFH, 04.09.2009 - IV K 1/09

    Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Nichtvorlage an den EuGH

    Auszug aus BFH, 16.05.2023 - IX K 2/21
    Der IV., VIII. und XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) haben Nichtigkeitsklagen nach § 134 der Finanzgerichtsordnung in Verbindung mit § 579 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des erkennenden Gerichts für statthaft erachtet, mit denen lediglich geltend gemacht worden war, in der jeweiligen Ausgangsentscheidung habe der BFH die Vorlagepflicht gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) willkürlich verletzt (BFH-Beschluss vom 04.09.2009 - IV K 1/09, BFH/NV 2010, 218; BFH-Urteile vom 13.07.2016 - VIII K 1/16, BFHE 254, 481, BStBl II 2017, 198 und vom 07.02.2018 - XI K 1/17, BFHE 260, 410).
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