Rechtsprechung
BAG, 17.10.2017 - 10 AZB 24/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Prozesskostenhilfe - Streitsache mit grenzüberschreitendem Bezug
- rechtsprechung-im-internet.de
Prozesskostenhilfe - Streitsache mit grenzüberschreitendem Bezug
- Wolters Kluwer
Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren nach deutschem Recht; Anspruch auf Prozesskostenhilfe für die Übersetzung notwendiger Unterlagen im Prozesskostenhilfeverfahren nach europäischem Recht;
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozesskostenhilfe; Streitsache mit grenzüberschreitendem Bezug
- rechtsportal.de
Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren nach deutschem Recht
- datenbank.nwb.de
Prozesskostenhilfe - Streitsache mit grenzüberschreitendem Bezug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Zwickau, 08.04.2014 - 6 Ca 1711/13
- ArbG Zwickau, 13.05.2014 - 6 Ca 606/14
- ArbG Zwickau, 28.07.2014 - 4 Ca 362/14
- ArbG Zwickau, 30.10.2014 - 6 Ca 1711/13
- ArbG Zwickau, 30.10.2014 - 6 Ca 606/14
- ArbG Zwickau, 03.12.2014 - 4 Ca 362/14
- LAG Sachsen, 15.04.2015 - 4 Ta 264/14
- LAG Sachsen, 15.04.2015 - 4 Ta 265/14
- LAG Sachsen, 15.04.2015 - 4 Ta 313/14
- BAG, 05.11.2015 - 10 AZB 25/15
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2017 - C-670/15
- EuGH, 26.07.2017 - C-670/15
- BAG, 17.10.2017 - 10 AZB 24/15
- BAG, 17.10.2017 - 10 AZB 22/15
- BAG, 17.10.2017 - 10 AZB 25/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 26.07.2017 - C-670/15
Salplachta - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
Auszug aus BAG, 17.10.2017 - 10 AZB 24/15
In jenem Verfahren hat der Gerichtshof mit Urteil vom 26. Juli 2017 - C-670/15 - wie folgt entschieden:.Die Regelung beinhaltet in Bezug auf diese Kosten lediglich eine Ausnahme von der allgemeinen Regel, wonach der Mitgliedstaat des Gerichtsstands die mit dem grenzüberschreitenden Charakter einer Streitsache verbundenen Kosten zu tragen hat (EuGH 26. Juli 2017 - C-670/15 - Rn. 39 f.) .
Dies widerspräche dem erklärten Ziel der Richtlinie (EuGH 26. Juli 2017 - C-670/15 - Rn. 41 ff.) .
Daher sind die Art. 3, 8 und 12 RL 2003/8/EG so auszulegen, dass die Prozesskostenhilfe, die der Mitgliedstaat des Gerichtsstands gewährt, in dem eine Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat Prozesskostenhilfe beantragt hat, auch die von dieser Person verauslagten Kosten für die Übersetzung der Anlagen umfasst, die für die Entscheidung über diesen Antrag erforderlich sind (EuGH 26. Juli 2017 - C-670/15 - Rn. 47) .
Da das Arbeitsgericht im Streitfall die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bejaht hat, war unter Berücksichtigung der Entscheidung des Gerichtshofs vom 26. Juli 2017 (- C-670/15 -) der Nichtabhilfebeschluss des Arbeitsgerichts vom 30. Oktober 2014 aufzuheben.
- BGH, 12.11.2014 - IV ZR 161/14
Grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union: …
Auszug aus BAG, 17.10.2017 - 10 AZB 24/15
Dem bei einem deutschen Prozessgericht gestellten Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe sind die Erklärung nach § 117 Abs. 2 ZPO und die entsprechenden Belege gemäß § 184 Satz 1 GVG grundsätzlich in deutscher Sprache beizufügen (BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 -) .Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Kosten, die für die Übersetzung der dem Prozesskostenhilfeantrag beizufügenden Erklärung und Belege in die Gerichtssprache entstehen, ist daher ausgeschlossen (BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 - Rn. 2) .
- BGH, 29.06.2010 - VI ZA 3/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unvollständige Übermittlung eines …
Auszug aus BAG, 17.10.2017 - 10 AZB 24/15
Für das Prozesskostenhilfeverfahren nach §§ 114 ff. ZPO sieht das Gesetz die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht vor (BGH 29. Juni 2010 - VI ZA 3/09 - Rn. 3) . - BAG, 05.11.2015 - 10 AZB 25/15
Grenzüberschreitende Streitsache - Prozesskostenhilfe - Übersetzungskosten
Auszug aus BAG, 17.10.2017 - 10 AZB 24/15
Mit Beschluss vom 5. November 2015 hat der Senat das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Gerichtshof) über das Vorabentscheidungsersuchen vom 5. November 2015 im Verfahren - 10 AZB 25/15 - ausgesetzt. - LAG Sachsen, 15.04.2015 - 4 Ta 265/14
Auszug aus BAG, 17.10.2017 - 10 AZB 24/15
Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers werden der Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. April 2015 - 4 Ta 265/14 (6) - und der Nichtabhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Zwickau vom 30. Oktober 2014 - 6 Ca 606/14 - aufgehoben.