Rechtsprechung
   BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,42989
BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18 (https://dejure.org/2019,42989)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2019 - 7 ABR 4/18 (https://dejure.org/2019,42989)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 7 ABR 4/18 (https://dejure.org/2019,42989)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,42989) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 55 InsO, § ... 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 76a Abs. 3 BetrVG, § 76a Abs. 4 Satz 3 bis 5 BetrVG, § 76a Abs. 5 BetrVG, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG, § 315 Abs. 2 BGB, § 56 Abs. 1 Satz 1 InsO, §§ 315, 316 BGB, § 76a Abs. 4 BetrVG, § 315 BGB, § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO, § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 38 InsO, § 123 InsO, §§ 111 bis 113 BetrVG, § 105 InsO, § 112 Abs. 4, Abs. 5 BetrVG, § 123 Abs. 2 InsO, § 123 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 208 InsO, § 280 Abs. 1, Abs. 2, § 286 Abs. 1, Abs. 3, § 249 Abs. 1 BGB, § 76a Abs. 1 BetrVG, § 286 Abs. 1 BGB, § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 286 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 BGB, § 286 Abs. 4 BGB, § 285 BGB, § 2 Abs. 2 RVG

  • Wolters Kluwer

    Einseitige Vergütungsbestimmung des betriebsfremden Einigungsstellenmitglieds nach billigem Ermessen gegenüber dem Arbeitgeber; Vergütungsanspruch des Einigungsstellenvorsitzenden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Erstattung von Honorardurchsetzungskosten ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Einigungsstelle - Vergütung des Vorsitzenden - Insolvenz des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Insolvenzrecht - Einigungsstelle; Vergütung des Vorsitzenden; Insolvenz des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de

    Einseitige Vergütungsbestimmung des betriebsfremden Einigungsstellenmitglieds nach billigem Ermessen gegenüber dem Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de

    Einigungsstelle - Vergütung des Vorsitzenden - Insolvenz des Arbeitgebers

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Honorarforderung eines Einigungsstellenvorsitzenden als Masseverbindlichkeit bei Verabschiedung des Sozialplans nach Insolvenzeröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vergütung der Einigungsstellen-Mitglieder - in der Insolvenz des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vergütung des Einigungsstellen-Vorsitzenden - und seine Leistungsbestimmung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 2320
  • ZIP 2020, 674
  • NZA 2020, 526
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 10/93

    Anwaltskosten bei Streit über Einigungsstellenhonorar

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18
    Die Anwaltskosten für die gerichtliche Durchsetzung des Honoraranspruchs können auch dann zu ersetzen sein, wenn das Einigungsstellenmitglied ein Rechtsanwalt ist und das Beschlussverfahren selbst führt (BAG 27. Juli 1994 - 7 ABR 10/93 - zu B II der Gründe, BAGE 77, 273) .

    Dabei spielt es keine Rolle, ob ein unverschuldeter Tatsachenirrtum oder ein unverschuldeter Rechtsirrtum vorliegt (vgl. zur Vorgängerregelung in § 285 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung BAG 27. Juli 1994 - 7 ABR 10/93 - zu B II 2 c bb der Gründe mwN, BAGE 77, 273) .

    Grundsätzlich erfordert der Geltungsanspruch des Rechts, dass der Schuldner das Risiko eines Rechtsirrtums selbst trägt und nicht dem Gläubiger zuschieben kann (BAG 27. Juli 1994 - 7 ABR 10/93 - aaO) .

    Dem Geschädigten ist es in der Regel nicht zuzumuten, seine besonderen beruflichen Fähigkeiten in den Dienst des Schädigers zu stellen (vgl. BAG 27. Juli 1994 - 7 ABR 10/93 - zu B II 2 d bb der Gründe mwN, BAGE 77, 273) .

  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 4/18

    Insolvenzrechtlicher Rang eines Abfindungsanspruchs nach §§ 9, 10 KSchG

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18
    Entscheidend ist, dass ihr Rechtsgrund zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bereits gelegt war bzw. der den Anspruch begründende Tatbestand bereits vor der Insolvenzeröffnung vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen war (BAG 14. März 2019 - 6 AZR 4/18 - Rn. 13 mwN; BGH 22. September 2011 - IX ZB 121/11 - Rn. 3; Uhlenbruck/Sinz InsO 15. Aufl. Bd. 1 § 38 Rn. 26) .

    Nur dann, wenn der Insolvenzverwalter durch seine Handlung, die auch in einem Unterlassen liegen kann (BAG 14. März 2019 - 6 AZR 4/18 - Rn. 14; 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 17, BAGE 118, 115; vgl. Amtliche Begründung zum Regierungsentwurf einer Insolvenzordnung BT-Drs. 12/2443 S. 126) , die Grundlage der Verbindlichkeit schafft, begründet er eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO.

    Ein Zufluss von Vermögen zur Insolvenzmasse ist jedoch nicht zwingende Voraussetzung für die Annahme einer Masseverbindlichkeit iSd. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (vgl. zum Abschluss eines Abfindungsvergleichs durch den Insolvenzverwalter BAG 14. März 2019 - 6 AZR 4/18 - Rn. 15) .

  • BAG, 27.03.1979 - 6 ABR 39/76

    Vorsitzender einer Einigungsstelle - Honoraransprüche - Masseschulden -

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18
    Insofern gilt nichts anderes als nach der Vorgängerregelung in § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO (vgl. dazu BAG 27. März 1979 - 6 ABR 39/76 - zu II 3 d der Gründe; 25. August 1983 - 6 ABR 52/80 - zu III 2 a der Gründe) .

    Verschließt sich der Insolvenzverwalter einer solchen Mitwirkung, so ist sein Unterlassen nach allgemein geltenden Grundsätzen einer Handlung iSd. genannten Norm gleichzustellen (vgl. zu § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO BAG 27. März 1979 - 6 ABR 39/76 - zu II 3 d aa der Gründe) .

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 649/10

    Variable Vergütung - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18
    Die Leistungsbestimmung konkretisiert den Leistungsinhalt endgültig, sie ist als Gestaltungserklärung für den Bestimmenden unwiderruflich (BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 649/10 - Rn. 40, BAGE 139, 296; BGH 19. Januar 2005 - VIII ZR 139/04 - zu II B 2 der Gründe) .

    Die Unwiderruflichkeit dient der Rechtssicherheit und dem Schutz der nicht bestimmungsberechtigten Vertragspartei, die sich auf die Verbindlichkeit der einmal getroffenen Bestimmung verlassen und ihr Verhalten darauf einrichten darf (BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 649/10 - aaO) .

  • BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 56/04

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats - Insolvenz

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18
    Bei einem solchen einheitlichen Verfahren entscheidet der Zeitpunkt seines Abschlusses über die Frage, ob die Verfahrenskosten Masseverbindlichkeiten iSd. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO darstellen (vgl. zu Rechtsanwaltsgebühren im Beschlussverfahren BAG 17. August 2005 - 7 ABR 56/04 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 115, 332) .
  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 90/07

    Betriebsratskosten in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18
    Ein Einigungsstellenvorsitzender erhält seine Vergütung in der Regel für das Einigungsstellenverfahren insgesamt (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 90/07 - Rn. 24, BAGE 132, 333) .
  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13

    Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18
    und nicht die Rechtsanwaltskanzlei (vgl. § 56 Abs. 1 Satz 1 InsO; dazu BVerfG 12. Januar 2016 - 1 BvR 3102/13 - Rn. 42, BVerfGE 141, 121) .
  • BGH, 22.09.2011 - IX ZB 121/11

    Insolvenzrecht: Voraussetzungen einer vor Verfahrenseröffnung begründeten

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18
    Entscheidend ist, dass ihr Rechtsgrund zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bereits gelegt war bzw. der den Anspruch begründende Tatbestand bereits vor der Insolvenzeröffnung vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen war (BAG 14. März 2019 - 6 AZR 4/18 - Rn. 13 mwN; BGH 22. September 2011 - IX ZB 121/11 - Rn. 3; Uhlenbruck/Sinz InsO 15. Aufl. Bd. 1 § 38 Rn. 26) .
  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06

    Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18
    § 76a Abs. 3 BetrVG begründet einen gesetzlichen Anspruch des betriebsfremden Mitglieds auf Vergütung seiner Tätigkeit in der Einigungsstelle (BAG 22. November 2017 - 7 ABR 46/16 - Rn. 10; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 10, BAGE 124, 188) .
  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05

    Tarifliche Abfindung: Insolvenzrechtliche Einordnung

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18
    Nur dann, wenn der Insolvenzverwalter durch seine Handlung, die auch in einem Unterlassen liegen kann (BAG 14. März 2019 - 6 AZR 4/18 - Rn. 14; 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 17, BAGE 118, 115; vgl. Amtliche Begründung zum Regierungsentwurf einer Insolvenzordnung BT-Drs. 12/2443 S. 126) , die Grundlage der Verbindlichkeit schafft, begründet er eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 139/04

    Fortsetzung eines Handelsvertretervertrages nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 367/17

    Insolvenzverwalterhaftung - Urlaubsabgeltung

  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 46/16

    Vergütungsansprüche eines betriebsfremden Einigungsstellenbeisitzers -

  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 24/95

    Vergütungsanspruch eines außerbetrieblichen Mitglieds einer Einigungsstelle

  • BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 8/17

    Insolvenzforderung - Zahlung aus ERA-Anpassungsfonds

  • BAG, 24.04.1996 - 7 ABR 40/95

    Honoraranspruch eines außerbetrieblichen Einigungsstellenbeisitzers

  • BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 15/18

    Einigungsstelle - Vergütung des außerbetrieblichen Beisitzers - Umsatzsteuer -

  • BAG, 19.08.1992 - 7 ABR 58/91

    Fehlerhafter Betriebsratsbeschluß über die Bestellung eines

  • BAG, 28.08.1996 - 7 ABR 42/95

    Honorar eines Einigungsstellenvorsitzenden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2017 - 3 TaBV 3/17

    Insolvenzverfahren - Honorarforderung - Einigungsstellenvorsitzender

  • BAG, 25.08.1983 - 6 ABR 52/80

    Einigungsstelle - Masseschuld

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19

    Insolvenzrechtliche Einordnung der Urlaubsabgeltung

    Entscheidend ist, dass ihr Rechtsgrund zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bereits gelegt war bzw. der den Anspruch begründende Tatbestand bereits vor der Insolvenzeröffnung vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen war (BAG 11. Dezember 2019 - 7 ABR 4/18 - Rn. 32; 14. März 2019 - 6 AZR 4/18 - Rn. 13 mwN, BAGE 166, 109) .
  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 385/20

    Schuldnerverzug - entschuldbarer Rechtsirrtum - Geltendmachung von Verzugszinsen

    Grundsätzlich erfordert der Geltungsanspruch des Rechts, dass der Schuldner das Risiko eines Rechtsirrtums selbst trägt und nicht dem Gläubiger zuschieben kann (vgl. BAG 11. Dezember 2019 - 7 ABR 4/18 - Rn. 45; BGH 5. April 2017 - IV ZR 437/15 - Rn. 19) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht