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   ArbG Regensburg, 15.02.2022 - 7 Ca 2420/17   

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ArbG Regensburg, 15.02.2022 - 7 Ca 2420/17 (https://dejure.org/2022,47375)
ArbG Regensburg, Entscheidung vom 15.02.2022 - 7 Ca 2420/17 (https://dejure.org/2022,47375)
ArbG Regensburg, Entscheidung vom 15. Februar 2022 - 7 Ca 2420/17 (https://dejure.org/2022,47375)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Verwaltungsakt, Bescheid, Entgeltgruppe, Arbeitsleistung, Arbeitgeber, Wirksamkeit, Feststellung, Umzug, Genehmigung, Tarifvertrag, Stiftung, Bruttomonatsgehalt, Wohnung, Unwirksamkeit, berechtigtes Interesse, Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus ArbG Regensburg, 15.02.2022 - 7 Ca 2420/17
    (3) Auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09 steht der Wirksamkeit des Feststellungsbescheides wegen angeblicher Verletzung der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht entgegen, da dieser im vorliegenden Rechtsstreit nicht einschlägig ist.
  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 193/21

    Nicht rechtskräftige Aufhebung der Zustimmung des Integrationsamts zur

    Auszug aus ArbG Regensburg, 15.02.2022 - 7 Ca 2420/17
    Die Tatbestandswirkung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (BAG, 22.07.202 - 2 AZR 193/21, mwN.).
  • VG Gießen, 12.11.2013 - 8 K 818/13

    Historische Stiftung

    Auszug aus ArbG Regensburg, 15.02.2022 - 7 Ca 2420/17
    Die Klärung der Rechtsnatur einer Stiftung kann nicht, auch nicht inzident, durch ein anderes gerichtliches Verfahren umgangen werden, da dies die gesetzlich angeordnete Bindungswirkung eines Verwaltungsaktes und damit das geltende Bestandskraftprinzip ignorieren würde (Stumpf/Surbaum/Schulte/Pauli, Kommentar zum Stiftungsrecht, Kapitel C, Rn. 339-344; VG Gießen, 12.11.2013 - 8 K 818/13).
  • LAG München, 08.03.2023 - 11 Sa 343/22

    Betriebsübergang; Gesamtrechtsnachfolge

    Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichtes Regensburg, Az. 7 Ca 2420/17, vom 15.02.2022 wird zurückgewiesen.

    Aufhebung des Versäumnisurteils vom 11.01.2023 und kostenpflichtige Zurückweisung der Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Regensburg, Az. 7 Ca 2420/17, vom 15.02.2022.

  • VG Magdeburg, 05.07.2021 - 5 A 253/18

    Zur Feststellung eines Sicherheitsrisikos bei unwahren Angaben zu einer

    Ein Makel sei die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Kläger ebenfalls nicht, denn er habe in dem Kündigungsverfahren einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht A-Stadt (Az: 7 Ca 2420/17) geschlossen und sich damit einvernehmlich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verständigt.

    Dass der Kläger das von ihm geführte Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht A-Stadt (7 Ca 2420/17) gegen seine Kündigung durch den Beklagten mit einem Vergleich abschloss und dadurch eine gerichtliche Klärung nicht herbeiführte, obwohl er diesen Rechtsweg bereits beschritten hatte, führt weder dazu, dass ein rechtliches Interesse zu verneinen ist, noch, dass es dem Kläger an einem Rechtsschutzbedürfnis mangelt.

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