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ArbG Dortmund, 26.09.2023 - 5 Ca 1815/23 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 26.09.2023 - 5 Ca 1815/23
- LAG Hamm, 23.01.2024 - 6 Sa 1030/23
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09
Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt - …
Auszug aus ArbG Dortmund, 26.09.2023 - 5 Ca 1815/23
Soweit der Kläger meint, die Bedingung für das weitere Überlassen des Geschäftskraftfahrzeuges auch zur privaten Nutzung nach der Anlage 1 "Funktionsabhängige Geschäftsfahrzeuge" dort Ziffer 2) und die gleichzeitige Vereinbarung eines Widerrufsvorbehaltes in Ziffer 3) der Vertragsergänzung vom 18.04.2015/27.05.2015, in der die Gewährung des Geschäftsfahrzeuges unter einen Widerrufsvorbehalt aus sachlichen Gründen gestellt wird, verstoße gegen das Transparenzverbot nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, da diese Kombination mit der Kombination eines Freiwilligkeitsvorbehalts mit einem Widerrufsvorbehalt gleiche, die nach der Rechtsprechung des BAG (BAG, Urteil v. 08.12.2010, 10 AZR 671/09) unwirksam sei, vermag der Kläger nicht mit einem solchen Argument durchzudringen.Im vorliegenden Fall liegt schon nach den vorgelegten Vertragsunterlagen keine Kombination zwischen Widerrufsvorbehalt und Freiwilligkeitsvorbehalt einer Leistung vor.
- LAG Hamm, 23.01.2024 - 6 Sa 1030/23
Dienstwagenüberlassungsanspruch, auflösende Bedingung, Widerrufsvorbehalt, …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 26.09.2023, Az. 5 Ca 1815/23, abgeändert und die Beklagte verurteilt, dem Kläger über den 31.12.2023 hinaus ein Geschäftsfahrzeug auch zur Privatnutzung zu überlassen.Der Kläger beantragt, 1. unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Dortmund vom 26.09.2023, Az. 5 Ca 1815/23, die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger über dem 31.12.2023 hinaus ein Geschäftsfahrzeug auch zur privaten Nutzung zu überlassen, hilfsweise.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Dortmund vom 26.09.2023, Az. 5 Ca 1815/23, die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger über den 31.12.2023 hinaus ein funktionsabhängiges Geschäftsfahrzeug auch zur privaten Nutzung zu überlassen.