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   AG Würzburg, 15.07.2020 - 16 C 2756/19   

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https://dejure.org/2020,79203
AG Würzburg, 15.07.2020 - 16 C 2756/19 (https://dejure.org/2020,79203)
AG Würzburg, Entscheidung vom 15.07.2020 - 16 C 2756/19 (https://dejure.org/2020,79203)
AG Würzburg, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - 16 C 2756/19 (https://dejure.org/2020,79203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Leistungen, Dienstleistungen, Streitwert, Erblasser, Verletzung, Ablehnung, Beteiligung, Betreuung, Vollstreckung, Mangelhaftigkeit, Anspruch, Entgeltanspruch, Klageschrift, Klage, Kosten des Rechtsstreits, schuldhafte Vertragsverletzung

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  • BGH, 07.03.2019 - IX ZR 221/18

    Dienstvertrag: Voraussetzung einer Kündigung aufgrund vertragswidrigen

    Auszug aus AG Würzburg, 15.07.2020 - 16 C 2756/19
    Nicht jede geringfügige Vertragsverletzung lässt den Entgeltanspruch entfallen (BGH, NJW 2019, 1870 Rn. 22).

    Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt die Beklagte als Dienstberechtigte, da sie sich auf die Ausnahme der grundsätzlichen Vergütungspflicht des § 628 Abs. 1 BGB beruft (BGH, NJW 2019, 1870 Rn. 22).

  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07

    Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen

    Auszug aus AG Würzburg, 15.07.2020 - 16 C 2756/19
    Der Anwalt hat den Mandanten allgemein, umfassend und möglichst erschöpfend zu beraten (BGH NJW-RR 2008, 1235, OLG Brandenburg NJOZ 2015, 210).
  • BGH, 16.02.2017 - IX ZR 165/16

    Rechtsanwaltsvertrag: Vergütungsanspruch des Revisionsanwalts bei

    Auszug aus AG Würzburg, 15.07.2020 - 16 C 2756/19
    Nach inhaltlich richtiger Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage ist der Rechtsanwalt sogar berechtigt die Durchführung eines Rechtsstreits abzulehnen, ohne durch eine anschließend erfolgte Mandatskündigung seinen Vergütungsanspruch zu verlieren (BGH, NJW 2017, 3376 Rn. 21 ff.).
  • BGH, 16.10.1986 - III ZR 67/85

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Anwaltsvertrages; Herabsetzung eines

    Auszug aus AG Würzburg, 15.07.2020 - 16 C 2756/19
    Die Norm ist anwendbar, da der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag kein Arbeitsverhältnis i. S. d. § 622 BGB ist und die Klägerin als Anwaltsgesellschaft höhere Dienste i. S. d. § 627 BGB zu leisten pflegt (vgl. BGH, NJW 1987, 315, 316).
  • OLG Brandenburg, 02.07.2014 - 4 U 137/12

    Anwaltshaftung: Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Frage der Verjährung

    Auszug aus AG Würzburg, 15.07.2020 - 16 C 2756/19
    Der Anwalt hat den Mandanten allgemein, umfassend und möglichst erschöpfend zu beraten (BGH NJW-RR 2008, 1235, OLG Brandenburg NJOZ 2015, 210).
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