Rechtsprechung
   AG Kerpen, 04.05.2022 - 151 F 63/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,59118
AG Kerpen, 04.05.2022 - 151 F 63/21 (https://dejure.org/2022,59118)
AG Kerpen, Entscheidung vom 04.05.2022 - 151 F 63/21 (https://dejure.org/2022,59118)
AG Kerpen, Entscheidung vom 04. Mai 2022 - 151 F 63/21 (https://dejure.org/2022,59118)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,59118) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 14.12.2018 - 7 U 58/17

    Rechtsweg für eine Klage auf Feststellung, dass eine Forderung nicht von der

    Auszug aus AG Kerpen, 04.05.2022 - 151 F 63/21
    Könnte die Antragsgegnerin als Gläubigerin auch nach Erlass der Restschuldbefreiung über den Weg einer Feststellungsklage erreichen, dass Forderungen nicht unter § 301 InsO fallen, sondern unter § 302 Nr. 1 InsO, würde dies für den Schuldner eine erhebliche Härte bedeuten; denn trotz Erfüllung aller seiner sich aus dem Insolvenzverfahren ergebenden Verpflichtungen wäre der Schuldner der Gefahr ausgesetzt, dass auch nach der Restschuldbefreiung unerwartet Forderungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden (so auch Urteil des OLG Hamm v. 14.12.2018, Az. 7 U 58/17, MDR 2019, 446, zitiert nach juris.de, dort Rn. 34).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 124/08

    Erfordernis einer Klagefristeinhaltung i.R.e. Feststellungsklage des Gläubigers

    Auszug aus AG Kerpen, 04.05.2022 - 151 F 63/21
    Der Feststellungsantrag, dass eine zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung als "Forderung aus einer aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung" zu behandeln ist, nachdem der Schuldner allein der Einstufung als "Forderung aus einer aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung" widersprochen hat, ist nicht fristgebunden (vgl. Urteil BGH v. 08.01.2009, Az. IX ZR 124/08, NZI 2009, 189).
  • BGH, 18.06.2020 - IX ZB 46/18

    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung dem Gläubiger auch nach Erteilung

    Auszug aus AG Kerpen, 04.05.2022 - 151 F 63/21
    Wurde nach einem Insolvenzverfahren dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt und hat der Schuldner dem Rechtsgrund einer vorsätzlichen begangenen unerlaubten Handlung widersprochen, dann kann der Gläubiger dennoch vollstrecken; in diesem Fall muss der Schuldner daher Vollstreckungsabwehrklage erheben (vgl. Beschluss BGH v. 18.06.2020, Az. IX ZB 46/18, NJW-RR 2020, 934, zitiert nach juris.de).
  • OLG Köln, 25.11.2022 - 14 UF 89/22
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 03.06.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts Kerpen vom 04.05.2022 (151 F 63/21) aufgehoben und die Anträge des Antragstellers vom 30.08.2021 werden zurückgewiesen.

    Die Antragsgegnerin beantragt, unter Abänderung des am 13.04.2022 verkündeten Beschlusses des Amtsgerichts Kerpen, Az. 151 F 63/21, die Anträge des Antragstellers zurückzuweisen und auf den Widerantrag festzustellen, dass die Forderungen aus dem Beschluss des Amtsgerichts Kerpen vom 08.05.2013, Az. 51 F 424/10, aus dem Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung bestehen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht