Rechtsprechung
   AG Kempen, 21.08.2023 - 16 M 254/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,31484
AG Kempen, 21.08.2023 - 16 M 254/23 (https://dejure.org/2023,31484)
AG Kempen, Entscheidung vom 21.08.2023 - 16 M 254/23 (https://dejure.org/2023,31484)
AG Kempen, Entscheidung vom 21. August 2023 - 16 M 254/23 (https://dejure.org/2023,31484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,31484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Arnsberg, 20.03.2023 - 43 M 569/23
    Auszug aus AG Kempen, 21.08.2023 - 16 M 254/23
    Hinsichtlich der (wohl noch) streitigen Frage, ob ein Gerichtsvollzieher für die Fertigung und Beglaubigung von Kopien eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, dessen Erlass auf elektronischem Wege beantragt wurde, die vorgenannte Dokumentenpauschale in Ansatz bringen kann, wenn er im Nachgang die Zustellung einer von ihm gefertigten Abschrift des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nebst Aufforderung gemäß § 840 beim Drittschuldner veranlasst, schließt sich das Gericht den überzeugenden einschlägigen Entscheidungen des Landgerichts Oldenburg, B.v. 30.01.2023, 6 T 28/23, des Amtsgerichts Arnsberg, B.v. 20.03.2023, 43 M 569/23 und des Amtsgerichts Krefeld, B.v.28.07.2023, 111 M 659/23 an.
  • AG Krefeld, 07.08.2023 - 111 M 659/23
    Auszug aus AG Kempen, 21.08.2023 - 16 M 254/23
    Hinsichtlich der (wohl noch) streitigen Frage, ob ein Gerichtsvollzieher für die Fertigung und Beglaubigung von Kopien eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, dessen Erlass auf elektronischem Wege beantragt wurde, die vorgenannte Dokumentenpauschale in Ansatz bringen kann, wenn er im Nachgang die Zustellung einer von ihm gefertigten Abschrift des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nebst Aufforderung gemäß § 840 beim Drittschuldner veranlasst, schließt sich das Gericht den überzeugenden einschlägigen Entscheidungen des Landgerichts Oldenburg, B.v. 30.01.2023, 6 T 28/23, des Amtsgerichts Arnsberg, B.v. 20.03.2023, 43 M 569/23 und des Amtsgerichts Krefeld, B.v.28.07.2023, 111 M 659/23 an.
  • AG Wesel, 21.09.2023 - 24 M 2066/23
    Überwiegend wird es dagegen in der Praxis für zulässig gehalten, bei einem elektronisch beantragten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die Dokumentenpauschale gemäß Nr. 700 Nr. 1 b) KV GvKostG geltend zu machen (Landgericht Arnsberg, Beschluss vom 22.05.2023, - I-5 T 68/23; Landgericht Oldenburg, Beschluss vom 30.01.2023, 6 T 28/23, zitiert nach Juris mit weiteren Nachweisen, u.a. NJW-RR 2023, 332f.; Landgericht Bayreuth, Beschluss vom 04.10.2021, 51 T 141/21, zitiert nach Juris; Amtsgericht Emmerich am Rhein, a.a.O.; Amtsgericht Kempen, Beschluss vom 21.08.2023, 16 M 254/23; Amtsgericht Wilhelmshaven, Beschluss vom 23.11.2022, 14 M 4566/22, zitiert nach Juris mit weiterem Nachweis DGVZ 2023, 63f.; Herberger in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 2. Aufl., § 829 ZPO (Stand: 05.09.2023), Rn. 2 mit weiteren Nachweisen; Eggers in: Schröder-Kay, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher, 15. Auflage, 2023, b) Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, deren Erlass elektronisch beantragt wurde, Rn. 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht