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   AG Erfurt, 10.11.2006 - 5 C 1724/06   

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https://dejure.org/2006,27930
AG Erfurt, 10.11.2006 - 5 C 1724/06 (https://dejure.org/2006,27930)
AG Erfurt, Entscheidung vom 10.11.2006 - 5 C 1724/06 (https://dejure.org/2006,27930)
AG Erfurt, Entscheidung vom 10. November 2006 - 5 C 1724/06 (https://dejure.org/2006,27930)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 24.08.2004 - 4 U 51/04

    Schutzfähigkeit von Webseiten

    Auszug aus AG Erfurt, 10.11.2006 - 5 C 1724/06
    Das Gericht geht mit der wohl h.M. davon aus, dass die multimediale Darstellung einzelner Webseiten kein Computerprogramm i.S. der eingangs genannten Normen darstellt (so z.B. OLG Hamm, ZUM 2004 S. 927 ff.; OLG Frankfurt, ZUM-RD 2005, S. 504 ff., OLG Düsseldorf, ZUM-RD 1999, S. 492 ff. jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 236/84

    Unterbrechung der Verjährung bei Klagezustellung "demnächst"

    Auszug aus AG Erfurt, 10.11.2006 - 5 C 1724/06
    Über die insoweit gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH NJW 1986, S. 1347; 1993, S. 2811) setzt sich diese Auffassung hinweg.
  • OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 20 U 85/98

    Nutzrechte gegen das sog. "Inline-Linking" von Internet-Seiten

    Auszug aus AG Erfurt, 10.11.2006 - 5 C 1724/06
    Das Gericht geht mit der wohl h.M. davon aus, dass die multimediale Darstellung einzelner Webseiten kein Computerprogramm i.S. der eingangs genannten Normen darstellt (so z.B. OLG Hamm, ZUM 2004 S. 927 ff.; OLG Frankfurt, ZUM-RD 2005, S. 504 ff., OLG Düsseldorf, ZUM-RD 1999, S. 492 ff. jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 22.03.2005 - 11 U 49/03

    Urheberrechtsverletzung: Haftung eines Auktionshauses

    Auszug aus AG Erfurt, 10.11.2006 - 5 C 1724/06
    Das Gericht geht mit der wohl h.M. davon aus, dass die multimediale Darstellung einzelner Webseiten kein Computerprogramm i.S. der eingangs genannten Normen darstellt (so z.B. OLG Hamm, ZUM 2004 S. 927 ff.; OLG Frankfurt, ZUM-RD 2005, S. 504 ff., OLG Düsseldorf, ZUM-RD 1999, S. 492 ff. jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 6 W 190/05

    Voraussetzungen für die Anordnung der Klageerhebung im Arrestverfahren gemäß §

    Auszug aus AG Erfurt, 10.11.2006 - 5 C 1724/06
    Soweit teilweise - entgegen dem Wortlaut des § 926 ZPO - vertreten wird, im Aufhebungsverfahren erfülle der Gläubiger seine Verpflichtung bereits durch Klageeinreichung (für bloße Anhängigkeit: OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2006, Az: 6 W 190/05; OLG Köln, OLGZ 1979, S. 118), kann diese Mindermeinung dahingestellt bleiben, da sich vorliegend bereits unter Zugrundelegung der oben näher begründeten Auffassung ergibt, dass die Verfügungsklägerin rechtzeitig Klage erhoben hat:.
  • OLG Köln, 10.01.1978 - 15 U 142/77
    Auszug aus AG Erfurt, 10.11.2006 - 5 C 1724/06
    Soweit teilweise - entgegen dem Wortlaut des § 926 ZPO - vertreten wird, im Aufhebungsverfahren erfülle der Gläubiger seine Verpflichtung bereits durch Klageeinreichung (für bloße Anhängigkeit: OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2006, Az: 6 W 190/05; OLG Köln, OLGZ 1979, S. 118), kann diese Mindermeinung dahingestellt bleiben, da sich vorliegend bereits unter Zugrundelegung der oben näher begründeten Auffassung ergibt, dass die Verfügungsklägerin rechtzeitig Klage erhoben hat:.
  • OLG München, 25.02.2003 - 29 W 781/03
    Auszug aus AG Erfurt, 10.11.2006 - 5 C 1724/06
    Das Gericht folgt der Gegenauffassung (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 25.02.2003, Az: 29 W 781/03; Zöller/Greger, 25.Aufl., Rdnr. 33 zu § 926 ZPO m.w.N.), wonach es grundsätzlich bei der Anwendbarkeit des § 167 ZPO verbleiben muss.
  • FG Köln, 30.10.2014 - 15 K 3326/11

    Frage der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Umsätze aus der Betreuung

    Zwar könne nach dem Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 10.11.2006 (5 C 1724/06) auch die Gestaltung einer Website urheberrechtlich geschützt werden, jedoch setze dies eine gewisse Schöpferhöhe voraus.

    Soweit der Beklagte zur Begründung auf das Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 10. November 2006 (5 C 1724/06, ZUM-RD 2007, 504) Bezug nimmt, legt dieses die höchstrichterliche Rechtsprechungslinie vor dem o.g. Urteil des Bundesgerichtshofs zu Grunde.

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