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AG Delbrück, 13.04.2021 - 9 M 219/21 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Delbrück, 13.04.2021 - 9 M 219/21
- LG Paderborn, 01.06.2021 - 5 T 85/21
- BGH, 05.07.2023 - VII ZB 35/21
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Erfurt, 04.12.2017 - 3 T 393/17
Auszug aus AG Delbrück, 13.04.2021 - 9 M 219/21
Eine Auskehrung des Geldes an den Gläubigervertreter kommt nach Auffassung des Gerichts nur in Betracht, wenn der Gläubigervertreter eine Geldempfangsvollmacht nachweist, die er dem Gerichtsvollzieher im Original vorzulegen hat (vgl. LG Erfurt, Beschluss vom 4.12.2017- 3 T 393/17 m.w.N.).
- BGH, 05.07.2023 - VII ZB 35/21
Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung zum Empfang des vom …
Auf die Rechtsmittel der Gläubigerin werden der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 1. Juni 2021 - 5 T 85/21 - und der Beschluss des Amtsgerichts Delbrück - Vollstreckungsgericht - vom 13. April 2021 - 9 M 219/21 - aufgehoben. - LG Paderborn, 01.06.2021 - 5 T 85/21 Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 21.04.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Delbrück - Vollstreckungsgericht - vom 13.04.2021 (9 M 219/21) wird zurückgewiesen.